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Dieser Beitrag richtet sich an Erstinformer:innen, Patient:innen und Angehörige, die den Zusammenhang zwischen Hormonen und Kopfschmerzen verstehen wollen und nach sicheren, rechtlich sauberen Informationen suchen. Er erklärt, warum hormonelle Schwankungen Migräne und Spannungskopfschmerzen beeinflussen, wie verschiedene Lebensphasen wie Pubertät, Schwangerschaft und Wechseljahre den Verlauf verändern und welche therapeutischen Ansätze – von Lebensstilstrategien bis zur Cannabistherapie – zur Verfügung stehen. Mehrwertorientierte Stichpunkte für den schnellen Überblick:
Hormonell bedingte Kopfschmerzen – vielen Menschen sind sie unter Begriffen wie menstruelle Migräne oder hormonelle Migräne bekannt. Schmerzen, die sich mit dem weiblichen Zyklus, der Pubertät oder den Wechseljahren verändern, wirken häufig unberechenbar. Der Grund dafür liegt im komplexen Zusammenspiel von Geschlechtshormonen und dem Nervensystem. Das weibliche Hormon Östrogen beeinflusst nicht nur den Menstruationszyklus, sondern auch die Schmerzverarbeitung im Gehirn. Wenn der Östrogenspiegel fällt, können Migräneattacken oder Spannungskopfschmerzen auftreten.
Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen hormoneller Kopfschmerzen in unterschiedlichen Lebensphasen und zeigt Möglichkeiten auf, wie Betroffene ihre Beschwerden verstehen und lindern können. Neben klassischen Therapieansätzen werden auch die Chancen und Grenzen von medizinischem Cannabis erklärt – stets mit Blick auf eine rechtskonforme, patientenorientierte Aufklärung.

Die beiden häufigsten primären Kopfschmerzarten sind Spannungskopfschmerzen und Migräne. Spannungskopfschmerzen zeichnen sich durch ein dumpfes Druck‑ oder Spannungsgefühl auf beiden Seiten des Kopfes aus und können sich um die Zeit der Periode verstärken. Migräne hingegen ist eine neurologische Erkrankung, bei der starke, pulsierende Schmerzen meist auf einer Kopfseite auftreten. Begleitend können Übelkeit, Erbrechen und Lichtempfindlichkeit auftreten.
Hormonell bedingte Kopfschmerzen umfassen sowohl spannungsartige als auch migräneartige Attacken, die in enger zeitlicher Verbindung mit hormonellen Veränderungen stehen. Sie werden auch als menstruelle Migräne bezeichnet, wenn sie ausschließlich während der Periode auftreten, oder als menstruationsassoziierte Migräne, wenn sie zusätzlich zu anderen Zeitpunkten des Zyklus vorkommen. Im Fokus steht dabei nicht das Geschlecht selbst, sondern die Schwankung der Hormone, insbesondere des Östrogens und Progesterons.
Östrogen beeinflusst verschiedene Neurotransmitter wie Serotonin, Glutamat und das Calcitonin Gene‑Related Peptide (CGRP). Bei Migränepatientinnen wird während der Menstruation, wenn der Östrogenspiegel sinkt, besonders viel CGRP freigesetzt. CGRP erweitert die Blutgefäße im Gehirn und kann eine Entzündungsreaktion auslösen. Diese Prozesse machen das Nervensystem empfindlicher für schmerzhafte Reize.
Neben Östrogen spielt auch Progesteron eine Rolle: In der späten Lutealphase des Zyklus sinken Progesteron und Östrogen, was über das endogene Opioidsystem die Schmerzschwelle senkt. Ein abruptes Absinken kann daher eine Migräneattacke auslösen.
Vor der Pubertät sind Migräne bei Jungen und Mädchen etwa gleich häufig. Mit Beginn der ersten Menstruation steigt die Wahrscheinlichkeit einer Migräne deutlich an, sodass Frauen dreimal häufiger betroffen sind als Männer. Dies deckt sich mit klinischen Beobachtungen, die zeigen, dass Migräne häufig während der Pubertät oder im jungen Erwachsenenalter beginnt. Östrogenanstieg in der Pubertät scheint ein Hauptgrund zu sein, denn Steigen und Schwanken des Östrogenspiegels können Migräne auslösen.
Bei vielen jungen Menschen setzen die Kopfschmerzen erstmals während der Menarche ein. Betroffene berichten, dass sie den ersten Anfall genau an dem Tag der ersten Periode erlebten. Häufig treten die Schmerzen mit jeder Periode auf, bis sich der Hormonhaushalt stabilisiert.
Die meisten hormonellen Kopfschmerzen hängen mit dem Monatszyklus zusammen. Ärzt:innen unterscheiden zwei Formen:
Während des Zyklus steigt der Östrogenspiegel bis zum Eisprung an, fällt dann leicht ab und steigt vor der Menstruation erneut. Kurz vor oder während der Periode fällt der Östrogenspiegel abrupt, was Migräne auslösen kann. Der sinkende Östrogenspiegel senkt auch den Serotoninspiegel, was die Schmerzempfindlichkeit erhöht. Zusätzlich werden Prostaglandine freigesetzt, die Schmerzen verstärken können.
Viele Betroffene notieren ihre Beschwerden in einem Kopfschmerzkalender, um Muster zu erkennen. Eine genaue Dokumentation erleichtert die ärztliche Beratung.
Die Wirkung hormoneller Verhütungsmittel auf Migräne ist komplex. Einige Präparate können Linderung verschaffen, bei anderen verschlimmern sich die Schmerzen. Die Deutsche Migräne‑ und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) betont, dass der Einfluss der Pille auf Migräne bislang unklar ist. Ärzt:innen empfehlen, unter fachärztlicher Anleitung zu beobachten, wie sich das Absetzen oder die Einnahme der Pille auf die Kopfschmerzen auswirkt.
Bei der Hormonersatztherapie während der Wechseljahre können Migräneattacken manchmal zunehmen, insbesondere wenn eine Migräne mit Aura besteht. Deshalb sollte die Therapie stets individuell abgestimmt sein und unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.
Für viele Betroffene ist die Schwangerschaft eine Phase der Erleichterung. Untersuchungen zeigen, dass sich Kopfschmerzen bei etwa 80 % der Frauen in der Schwangerschaft bessern oder ganz verschwinden. Ein konstanter hoher Östrogenspiegel wirkt stabilisierend. Viele Betroffene berichten, dass Migräne im letzten Schwangerschaftsdrittel, wenn die Hormone stabil sind, selten vorkommt; nach der Geburt können die Attacken jedoch wiederkehren.
Wichtig: Medikamente sollten in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden. Die DMKG empfiehlt alternative Methoden wie Entspannungstechniken oder Akupunktur und eine medikamentöse Therapie nur unter strenger ärztlicher Kontrolle. Bei Migräne mit Aura können die Attacken während der Schwangerschaft zunehmen, weshalb eine individuelle Betreuung wichtig ist.
In den Wechseljahren schwankt der Hormonhaushalt stark. Das Abfallen der Östrogenkonzentration innerhalb weniger Tage kann zu verstärkten Migräneattacken führen. Mit Abschluss der Menopause bessert sich die Migräne bei etwa 60 % der Frauen. Allerdings bleibt sie bei einem Teil unverändert oder verschlechtert sich. Ein operativer Eingriff zur Entfernung der Gebärmutter oder der Eierstöcke wird nicht empfohlen, weil sich die Migräne dadurch eher verschlechtern kann.
Nicht nur Hormone beeinflussen Kopfschmerzen. Externe Trigger können Attacken auslösen oder verstärken, besonders in hormonell sensiblen Phasen. Beispiele sind:
Die individuelle Triggerliste variiert. Ein Tagebuch hilft, die persönlichen Auslöser zu identifizieren und mit Ärzt:innen zu besprechen.

Die Therapie hormoneller Kopfschmerzen sollte immer individuell erfolgen. Es gibt kein Allheilmittel, aber Kombinationen aus Lebensstilmodifikation, Medikamenten und – in ausgewählten Fällen – komplementären Verfahren können die Beschwerden lindern.
Schmerzmedikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen können leichte Spannungskopfschmerzen lindern. Für mittelschwere bis schwere Migräne werden Triptane eingesetzt, die spezifisch auf die Migränemechanismen wirken. Länger anhaltende Schmerzmittel wie Naproxen können bei menstrueller Migräne hilfreich sein.
Eine prophylaktische Therapie kann bei häufigen Migräneattacken sinnvoll sein. Dabei kommen Beta‑Blocker, Antikonvulsiva oder Antidepressiva zum Einsatz; die Auswahl richtet sich nach der individuellen Situation und sollte immer ärztlich begleitet werden. Hormonelle Präparate, wie niedrig dosierte Östrogenpflaster, können bei menstrueller Migräne unter Umständen eingesetzt werden, sollten aber nur nach Beratung und Risiko‑Nutzen‑Abwägung verwendet werden.
Viele Betroffene berichten, dass Akupunktur, Biofeedback, Magnesium oder Entspannungsverfahren zur Linderung beitragen. Zwar gibt es positive Erfahrungsberichte, jedoch ist die Datenlage uneinheitlich. Eine individuelle Beratung durch Ärzt:innen oder Therapeut:innen ist empfehlenswert.
Medizinisches Cannabis umfasst Blüten, Extrakte und synthetische Cannabinoide, die zur Behandlung bestimmter Erkrankungen eingesetzt werden. Zu den wichtigsten Wirkstoffen zählen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC besitzt psychoaktive Eigenschaften, während CBD beruhigend und entzündungshemmend wirken kann. Cannabisprodukte werden nach ihrem THC‑ und CBD‑Gehalt klassifiziert (THC‑dominant, ausgewogen oder CBD‑dominant).
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben sich durch das Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG) stark verändert. Seit dem 1. April 2024 gilt Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht mehr als Betäubungsmittel. Es wird auf einem normalen Rezept verschrieben, und alle Ärztinnen und Ärzte – außer Zahn‑ und Tierärzt:innen – dürfen Cannabisarzneimittel verordnen. Die Verschreibung erfolgt jedoch nach den gleichen fachlichen Standards wie bei anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Telemedizinische Verschreibungen sind möglich, müssen aber den Sorgfaltspflichten genügen.
Der menschliche Körper verfügt über ein Endocannabinoid‑System, das an der Schmerzwahrnehmung, Entzündungsregulation und Stimmung beteiligt ist. Pflanzliche Cannabinoide können an Rezeptoren dieses Systems andocken und dadurch schmerzlindernd oder entzündungshemmend wirken.
In einer systematischen Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2022 wurden zwölf Studien mit insgesamt 1 980 erwachsenen Teilnehmer:innen analysiert. Darin zeigte medizinisches Cannabis eine signifikante Reduktion der Migränetage und der begleitenden Übelkeit. Die Häufigkeit von Migräneattacken verringerte sich nach 30 Tagen, und die Therapie war deutlich effektiver als nicht‑cannabisbasierte Präparate. Eine deutsche Zusammenfassung dieser Arbeit betont, dass die Zahl der Migränekopfschmerzen bereits nach einem Monat sinkt und dass sich Übelkeit und Erbrechen nach sechs Monaten weiter bessern.
Trotz vielversprechender Ergebnisse ist die Datenlage begrenzt. Von den untersuchten Studien war nur ein kleiner Teil randomisiert-kontrolliert, die übrigen waren Beobachtungsstudien. Die Teilnehmenden berichteten zwar von Verbesserungen, doch es traten auch Nebenwirkungen auf: Rund 40 % der Patient:innen litten unter milden Nebenwirkungen wie Schwindel oder Müdigkeit. Außerdem besteht das Risiko eines Medikamenten‑Übergebrauchskopfschmerzes, wenn Cannabis häufig eingesetzt wird.
Im Jahr 2025 veröffentlichte Forschungsergebnisse fassten zusammen, dass inhalierte Cannabisblüten die Intensität von Kopfschmerzen um fast 50 % reduzieren können. Die Wirkung scheint unabhängig vom Verhältnis von THC zu CBD zu sein. Einige Patient:innen berichteten auch von einer langfristigen Verbesserung ihres Wohlbefindens. Gleichzeitig weisen die Autor:innen darauf hin, dass weitere Forschung notwendig ist – insbesondere zu Dosierung, Sortenwahl und Anwendungssicherheit.
Cannabis kann sedierende und psychoaktive Effekte hervorrufen. Dazu zählen Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindel, veränderte Wahrnehmung und – insbesondere bei THC‑reichen Blüten – ein Rauschgefühl. Die zuständigen Behörden weisen darauf hin, dass bei stabiler Dosierung eine Teilnahme am Straßenverkehr mit Vorsicht zu betrachten ist und in der Einführungsphase eher vermieden werden sollte.
Personen mit psychiatrischen Vorerkrankungen, Herz‑Kreislauf‑Problemen oder einer Vorgeschichte von Sucht sollten vor der Anwendung unbedingt eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen. Wichtig ist außerdem, Cannabis nicht mit Alkohol oder anderen sedierenden Medikamenten zu kombinieren.
Die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist in Deutschland an klare gesetzliche Vorgaben geknüpft. Laut Bundesgesundheitsministerium können Cannabisarzneimittel zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen eingesetzt werden, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen oder diese nicht vertragen werden. Zudem muss Aussicht auf eine spürbare positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs bestehen.
Kostenerstattung: Die Krankenversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn ein genehmigter Antrag vorliegt. Voraussetzung sind eine schwerwiegende Erkrankung, das Scheitern anderer Therapien und eine realistische Aussicht auf Besserung. Bei der ersten Verordnung entscheidet die Krankenkasse nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Bestimmte Facharztgruppen wie Hausärzt:innen, Neurolog:innen oder Schmerztherapeut:innen dürfen seit Oktober 2024 Cannabis ohne vorherige Genehmigung verschreiben.
Rezeptart: Seit April 2024 wird medizinisches Cannabis auf einem elektronischen Rezept verschrieben. Nabilon, ein synthetisches Cannabinoid, unterliegt weiterhin dem Betäubungsmittelrecht und wird auf einem BtM‑Rezept verordnet.
Wer darf verschreiben: Grundsätzlich dürfen alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, außer Zahn‑ und Tierärzt:innen, Cannabisarzneimittel verordnen.
Woher beziehen: Cannabisarzneimittel dürfen nur in Apotheken abgegeben werden. Dies unterscheidet sich deutlich vom freizeitlichen Konsum; Straßen‑ oder Freizeitcannabis ist illegal und birgt unkalkulierbare Risiken.

Viele Betroffene fragen sich, wie sie legal und sicher Zugang zu medizinischem Cannabis erhalten können. Die folgende Anleitung vereint gesetzliche Vorgaben und praktische Erfahrungen. Bitte beachten Sie: Die individuelle Eignung muss immer von Ärzt:innen beurteilt werden.
Erster Schritt ist immer das Gespräch mit einem Arzt. Seit der Gesetzesänderung können Videosprechstunden genutzt werden, sofern sie den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten entsprechen. Bei niedergelassenen Ärzt:innen erfolgt eine ausführliche Anamnese, bei der Krankheitsgeschichte, bisherige Therapien und aktuelle Beschwerden erfasst werden. Manche Patient:innen bevorzugen einen spezialisierten Neurologen oder Schmerztherapeuten, weil diese häufig mehr Erfahrung mit Cannabistherapie haben.
Für gesetzlich Versicherte prüft der Arzt, ob die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung vorliegen. Je nach Fachrichtung kann bereits beim ersten Termin ein Antrag gestellt werden, ohne dass vorab eine Genehmigung nötig ist. Selbstzahler:innen benötigen keinen Antrag, tragen die Kosten jedoch selbst (ca. 150–300 € pro Monat).
Nach dem Erstgespräch stellt der Arzt die Indikationsdiagnose: Es muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, bei der andere Therapien ausgeschöpft wurden oder nicht vertragen wurden. Er erstellt einen individuellen Therapieplan, der die geeignete Cannabisform (Blüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel), das Verhältnis von THC zu CBD und die Applikationsform (z. B. Vaporisator oder Tropfen) enthält.
Bei gesetzlich Versicherten wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die Patient:innen müssen dazu ärztliche Gutachten und Behandlungsberichte einreichen, die die Schwere der Erkrankung und den Misserfolg anderer Therapien dokumentieren. Der Medizinische Dienst prüft den Antrag innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bei positiver Entscheidung stellt der Arzt ein elektronisches Rezept aus.
Mit dem Rezept können Patient:innen ihr medizinisches Cannabis ausschließlich in einer Apotheke beziehen. Apotheker:innen beraten zur Anwendung und geben Hinweise zur sicheren Handhabung. Gerade in der Einführungsphase ist es wichtig, die Dosierung langsam zu steigern und auf mögliche Nebenwirkungen zu achten. Regelmäßige Nachsorgetermine mit dem Arzt dienen dazu, die Wirkung zu kontrollieren und Dosierungen anzupassen. Im Verlauf können Folgerezepte ausgestellt werden, oft ohne erneuten Arzttermin.
Erfahrungsberichte empfehlen, zunächst ein ärztliches Attest zu erstellen und dann einen ausführlichen Antrag mit allen relevanten Unterlagen an die Krankenkasse zu schicken. Ein vollständiger Antrag verkürzt die Bearbeitungszeit. Wird der Antrag abgelehnt, können Betroffene innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen; eine Klage beim Sozialgericht ist möglich, jedoch langwierig.
Es ist wichtig, zwischen medizinischem Cannabis und Straßen‑ bzw. Freizeitcannabis zu unterscheiden. Letzteres entzieht sich jeder Qualitätskontrolle, enthält oft unbekannte Wirkstoffkonzentrationen und ist in Deutschland außerhalb der gesetzlichen Regelungen illegal. Medizinisches Cannabis wird unter streng kontrollierten Bedingungen angebaut. Behörden betonen, dass Sicherheit und Wirksamkeit nur bei kontrollierten Produkten gewährleistet sind.
Hormonelle Kopfschmerzen können Betroffene über Jahrzehnte begleiten. Hormonelle Schwankungen – besonders des Östrogens – sind einer der zentralen Auslöser. Migräne tritt nach der Pubertät dreimal häufiger bei Frauen auf, verbessert sich oft in der Schwangerschaft und kann sich nach den Wechseljahren bei rund 60 % der Betroffenen bessern.
Die Schmerzverarbeitung wird durch komplexe Wechselwirkungen von Hormonen, Neurotransmittern und Entzündungsbotenstoffen beeinflusst. Lebensstilfaktoren – regelmäßiger Schlaf, stressarmes Leben, ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung – bilden die Basis jeder Therapie. Medikamentöse Behandlungen, darunter Triptane und prophylaktische Mittel, sollten immer unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Medizinisches Cannabis kann in bestimmten Fällen eine zusätzliche Option sein. Die derzeit verfügbare Forschung zeigt eine Reduktion der Migränetage und eine Linderung der Begleitbeschwerden, weist aber auch auf Nebenwirkungen und das Risiko von Übergebrauchskopfschmerzen hin. Eine Therapie sollte daher nur nach sorgfältiger ärztlicher Abwägung und in einem legalen Rahmen erfolgen.
Wer eine Cannabistherapie erwägt, findet in Deutschland klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Eine ärztliche Konsultation, eine individuelle Anamnese und das Einlösen eines regulären Rezepts in der Apotheke bilden den sicheren Weg. Striktes Einhalten der Dosierung, regelmäßige Kontrollen und das Meiden illegaler Cannabisquellen sorgen dafür, dass die Therapie verantwortungsvoll und wirkungsvoll bleibt.
Hormonelle Kopfschmerzen sind belastend, aber mit Wissen, ärztlicher Begleitung und einer Vielzahl an therapeutischen Möglichkeiten lassen sie sich oft lindern. Der erste Schritt besteht immer darin, die eigenen Symptome zu verstehen und sich vertrauensvoll an medizinisches Fachpersonal zu wenden.
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