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Epilepsie ist eine der am häufigsten vorkommenden neurologischen Erkrankungen und steht für eine Gruppe von Störungen, bei denen das Gehirn oder einzelne Hirnbereiche vorübergehend ungewöhnlich aktiv sind. Diese Überaktivität äußert sich in wiederholten epileptischen Anfällen. Für betroffene Menschen und Angehörige ist neben medizinischen Fragen die Suche nach verständlichen, rechtlich korrekten Informationen wichtig. In der öffentlichen Diskussion taucht immer wieder die Frage auf, ob Cannabis bei Epilepsie eine Rolle spielen könnte. Dieser Beitrag ordnet das Thema neutral ein, beschreibt die unterschiedlichen Epilepsie‑Symptome und erklärt, welche Auslöser von Epilepsie-Anfällen bekannt sind. Der Fokus liegt auf einer laienverständlichen Darstellung ohne Heilversprechen oder Werbung.
Epilepsie ist kein einheitliches Krankheitsbild, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche Funktionsstörungen des Gehirns. Aus Sicht der Medizin sprechen Fachleute von einer Epilepsie, wenn epileptische Anfälle ohne offensichtliche Ursache wiederholt auftreten. Statistikdaten zeigen, dass etwa ein Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben betroffen ist. Rechnet man die sogenannten Gelegenheitsanfälle hinzu, erleben bis zu zehn Prozent der Menschen im Laufe ihres Lebens einen epileptischen Anfall.
Die Einteilung epileptischer Anfälle richtet sich danach, ob das überaktive Nervenzellnetzwerk im ganzen Gehirn oder nur in bestimmten Bereichen auftritt. Man unterscheidet:
Zwischen den Anfällen sind die meisten Menschen mit Epilepsie beschwerdefrei und führen ein normales Leben. Die Vielfalt der Anfälle und ihre unterschiedlichen Symptome machen deutlich, dass Epilepsie nicht auf einen einzigen Krankheitsmechanismus zurückzuführen ist.
Die Epilepsie‑Symptome variieren stark. Motorische Symptome umfassen Muskelzuckungen, Krämpfe oder unkontrollierte Bewegungen. Sensorische Symptome können sich als Kribbeln, Taubheitsgefühl oder außergewöhnliche Geschmäcker und Gerüche bemerkbar machen. Es können auch vorübergehende Störungen der Wahrnehmung auftreten: Flimmern vor den Augen, verändertes Sehen oder Hören und – selten – Halluzinationen. In manchen Fällen kommt es zu Bewusstseinsstörungen; Betroffene starren abwesend vor sich hin, reagieren nicht oder führen automatisierte Bewegungen aus, etwa Schmatzen, Grimassieren oder zielloses Umherlaufen. Danach sind einige Menschen kurzzeitig erschöpft, während andere rasch wieder ihren Alltag aufnehmen können.
Die Ursachen einer Epilepsie sind vielfältig. Als „symptomatische Epilepsie“ wird eine Form bezeichnet, bei der eine konkrete Ursache wie eine Gehirnverletzung, eine entzündliche Erkrankung, ein Schlaganfall oder ein Tumor zugrunde liegt. Häufig lässt sich jedoch keine eindeutige Ursache feststellen. Eine genetische Veranlagung kann eine Rolle spielen, wenn Epilepsien familiär gehäuft auftreten. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Ursachen der Erkrankung und Faktoren, die Anfälle auslösen können. Diese auslösenden Faktoren werden im nächsten Abschnitt beschrieben.

Ein epileptischer Anfall kann spontan auftreten, wird jedoch manchmal durch bestimmte Reize oder Lebenssituationen begünstigt. Solche Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Anfalls, ohne selbst die Grunderkrankung zu verursachen. Zu den bekannten Auslösern von Epilepsie zählen:
Betroffene können lernen, ihre individuellen Auslöser zu erkennen und zu meiden. Dennoch lässt sich ein Anfall nicht immer verhindern. Wichtig ist die ärztliche Abklärung, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können.
Epilepsie kann in jedem Lebensalter auftreten. Häufig beginnt die Erkrankung im Kindes‑ und Jugendalter, kann aber auch erst im mittleren oder höheren Lebensalter auftreten. Etwa die Hälfte der Menschen, die einen ersten Anfall erleben, bekommen einen weiteren Anfall. Nach zwei Anfällen steigt das Risiko für weitere Anfälle auf rund 70 Prozent. Bei einem Teil der Betroffenen kann eine medikamentöse Therapie die Anfallshäufigkeit senken. Ob eine längerfristige Anfallsfreiheit erreicht wird, hängt von individuellen Faktoren ab. Andere erleben trotz verschiedener Therapien regelmäßige Anfälle. Die Prognose hängt stark von der Ursache der Epilepsie und der Reaktion auf Behandlungsversuche ab.
Die Behandlung der Epilepsie richtet sich nach der Form, Häufigkeit und Ursache der Anfälle. Das Ziel ist, Anfälle möglichst zu verhindern und damit die Lebensqualität zu verbessern. Im Vordergrund stehen antiepileptische Medikamente („Antikonvulsiva“), die die elektrische Aktivität im Gehirn stabilisieren. Die Wahl des Präparats und die Dosierung erfolgen individuell und unter ärztlicher Kontrolle. Bei schwer behandelbaren Epilepsien können alternative Therapien infrage kommen, darunter die ketogene Diät, die vagusnervstimulierende Therapie oder neurochirurgische Eingriffe. Solche Verfahren werden in spezialisierten Zentren evaluiert und bleiben nur ausgewählten Situationen vorbehalten. Ergänzend spielt eine gute Beobachtung der Anfälle, das Führen eines Anfallskalenders und die Anpassung des Lebensstils (regelmäßiger Schlaf, Verzicht auf Alkohol, Vermeidung bekannter Auslöser) eine wichtige Rolle.
Die Cannabispflanze enthält mehr als 400 unterschiedliche Inhaltsstoffe, darunter sogenannte Cannabinoide. Unter diesen sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) am bekanntesten. THC ist hauptverantwortlich für die psychoaktiven Effekte und wird in der Medizin beispielsweise bei bestimmten Formen von Spastik, Übelkeit und Schmerzen eingesetzt. CBD ist nicht psychoaktiv. Die Wirkmechanismen beider Stoffe sind komplex; sie binden an Rezeptoren des körpereigenen Endocannabinoid‑Systems, das an der Regulation von Nervenzellaktivität beteiligt ist.Das Endocannabinoid-System ist an verschiedenen Regulationsprozessen beteiligt. Welche Bedeutung dies bei Epilepsie im Einzelfall hat, ist Gegenstand aktueller Forschung. Fachleute betonen jedoch, dass die genaue Wirkweise von Cannabinoiden bei Epilepsie noch nicht vollständig verstanden ist.
In den vergangenen Jahren gab es weltweit wissenschaftliche Studien, die untersuchen,ob CBD bei bestimmten Epilepsieformen einen Einfluss auf die Anfallshäufigkeit haben kann. Die verfügbaren Daten stammen hauptsächlich aus klinischen Studien zu seltenen genetischen Epilepsien. Laut dem Europäischen Arzneibuch wurde für das Arzneimittel Epidyolex® – einem hochgereinigten CBD‑Präparat – eine Zulassung als Begleittherapie bei den seltenen Syndromen Dravet, Lennox‑Gastaut sowie bei der Tuberösen Sklerose erteilt. Die Zulassung gilt in Kombination mit anderen Arzneien; die Behandlung darf nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
In randomisierten Studien zu bestimmten seltenen Epilepsiesyndromen wurde unter Epidyolex® als Zusatztherapie im Vergleich zu Placebo eine statistisch messbare Reduktion der Anfallshäufigkeit bei einem Teil der Patientinnen und Patienten beobachtet. Das Medikament ist verschreibungspflichtig, es wird als orale Lösung angeboten und die Dosis wird nach Körpergewicht eingestellt. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf das zugelassene Arzneimittel und lassen sich nicht automatisch auf freiverkäufliche CBD‑Produkte übertragen.
Über den Einsatz von THC bei Epilepsie gibt es kaum klinische Belege. Die Evidenzlage zu THC bei Epilepsie ist nach aktuellem Stand begrenzt; belastbare klinische Daten für eine allgemeine Empfehlung fehlen. Für andere seltene Cannabinoide liegen bisher hauptsächlich theoretische Überlegungen oder Tierversuche vor. Eine allgemeine therapeutische Nutzung ist daraus nicht abzuleiten.
Neben kontrollierten Studien existieren zahlreiche Einzelfallberichte über den Gebrauch von Cannabisprodukten bei Epilepsie. Solche Berichte können Hinweise liefern, haben aber methodische Grenzen: Sie erlauben keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit bei der breiten Bevölkerung und berücksichtigen nicht die Placebo‑Wirkung. Fachkliniken betonen, dass eine Behandlung mit Cannabinoiden ausschließlich in spezialisierten Zentren, nach umfassender Beratung und unter strenger ärztlicher Überwachung erfolgen sollte.
Seit März 2017 haben Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, medizinisches Cannabis zu verschreiben. Voraussetzung ist eine schwerwiegende Erkrankung und der fehlende Erfolg oder die Unmöglichkeit anderer Therapien. Verschrieben wird entweder getrocknetes Cannabis in standardisierten Qualitäten oder fertige Cannabisarzneimittel. Diese Präparate unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz; sie dürfen nur in Apotheken abgegeben werden. Anträge an die Krankenkasse sind häufig erforderlich, um die Kosten zu übernehmen.
Für die erwähnten seltenen Epilepsiesyndrome Dravet, Lennox‑Gastaut und Tuberöse Sklerose existiert mit Epidyolex® ein in der EU zugelassenes CBD‑Arzneimittel. Das Medikament darf gemäß Fachinformation nur in Kombination mit anderen Therapien eingesetzt werden, muss ärztlich überwacht werden und ist verschreibungspflichtig. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Zulassung von Cannabidiol für alle Epilepsien.
Am 1. April 2024 trat in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft. Dieses Gesetz markiert eine Teillegalisierung: Volljährige dürfen seitdem in bestimmten Grenzen Cannabis besitzen und anbauen. Laut einem Bericht des Deutschlandfunks ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt; zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm gelagert und bis zu drei Cannabispflanzen angebaut werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Gründung „Cannabis‑Clubs“ vor: Vereine, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen. Die Abgabe pro Mitglied ist auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat begrenzt; bei 18‑ bis 21‑Jährigen liegt die Monatsgrenze bei 30 Gramm und der THC‑Gehalt darf zehn Prozent nicht übersteigen. Der Konsum in den Clubs ist verboten, und Jugendschutzbestimmungen sind streng geregelt.
Die Teillegalisierung ändert nichts an der gesetzlichen Situation von Arzneimitteln auf Cannabisbasis. Medizinische Cannabisprodukte dürfen weiterhin nur von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nicht zulässig ist die Werbung für Cannabis als Heilmittel. Außerdem unterliegen neuartige oder synthetisch hergestellte Cannabinoide weiterhin dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Gesetz über neue psychoaktive Stoffe.
Ein wichtiges Anliegen der Gesetzgebung ist der Verbraucherschutz. Bei nicht pharmazeutischen Cannabisprodukten können Verunreinigungen durch Schwermetalle, Pestizide oder Lösungsmittel vorkommen. Für medizinisch angewandte Cannabisblüten gelten strenge Qualitätsanforderungen hinsichtlich THC‑ und CBD‑Gehalt sowie mikrobiologischer Reinheit. Gleiches gilt für zugelassene Fertigarzneimittel. Personen, die Cannabisprodukte außerhalb des ärztlichen Kontextes verwenden, sollten sich der Unsicherheiten in Bezug auf Reinheit und Dosierung bewusst sein. Fachkreise weisen darauf hin, dass eine Anwendung von Cannabinoiden bei Epilepsie – wenn überhaupt – nur im ärztlich begleiteten Rahmen erfolgen sollte.

Die Forschung zu Cannabinoiden bei Epilepsie befindet sich in einer dynamischen Phase. Neben CBD werden auch andere Cannabinoide, Terpene und synthetische Abwandlungen untersucht. Einige Studien untersuchen, wie ein Zusammenspiel verschiedener Pflanzenbestandteile – der sogenannte „Entourage‑Effekt“ – die Wirkung beeinflussen könnte. Bisherige Daten reichen nicht aus, um daraus verbindliche Therapieempfehlungen abzuleiten.
Expertinnen und Experten betonen den Bedarf an weiteren randomisierten, kontrollierten Studien, um die Sicherheit und Wirksamkeit unterschiedlicher Cannabinoide für verschiedene Epilepsieformen zu untersuchen. Die bisherigen Untersuchungen konzentrieren sich auf spezifische Patientengruppen; die meisten Fälle von Epilepsie werden von den zugelassenen Indikationen nicht erfasst. Darüber hinaus sind Langzeitdaten zur Verträglichkeit, zu Wechselwirkungen mit anderen Antiepileptika und zu möglichen Nebenwirkungen nötig.
Einige Berichte weisen darauf hin, dass die Behandlung mit hochgereinigten CBD‑Präparaten mit erheblichen Kosten verbunden ist. Bei Präparaten aus dem Ausland lagen die monatlichen Ausgaben je nach Körpergewicht in der Vergangenheit bei mehreren tausend Euro. Für zugelassene Arzneimittel können Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für nicht zugelassene Präparate ist eine Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen.
In den USA erteilte die Food and Drug Administration (FDA) im Jahr 2018 dem Arzneimittel Epidiolex® die Zulassung als Zusatztherapie bei den bereits genannten Syndromen. Auch in anderen Ländern wird der Einsatz von Cannabisarzneimitteln bei seltenen Epilepsien geprüft. Die Gesetzgebung und die regulatorischen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch deutlich von Land zu Land. Aus diesen internationalen Erfahrungen lässt sich ableiten, dass Zulassungsverfahren auf sorgfältig geprüfter Evidenz basieren müssen.
Epilepsie betrifft nicht nur die medizinische Behandlung, sondern auch den Alltag. Neben der medikamentösen Therapie können folgende Hinweise hilfreich sein:

Epilepsie ist der Oberbegriff für verschiedene Erkrankungen, bei denen das Gehirn vorübergehend aus dem Gleichgewicht gerät und übermäßig viele elektrische Signale abfeuert. Dies führt zu wiederholten Anfällen, die sich je nach Form und betroffener Hirnregion unterschiedlich äußern können. Von einer Epilepsie spricht man, wenn diese Anfälle wiederholt und ohne erkennbaren Auslöser auftreten.
Die Symptome reichen von kurzen Bewusstseinspausen (Absencen) über Muskelzuckungen, Krämpfe, ungewöhnliche Gefühlswahrnehmungen bis hin zu komplexeren motorischen Abläufen. Einige Betroffene erleben vor einem Anfall eine Aura, die als unangenehmes Gefühl, besondere Gerüche oder Geräusche wahrgenommen wird. Nicht immer geht ein Anfall mit Bewusstlosigkeit einher; manche Menschen bleiben währenddessen ansprechbar.
Zu den häufig beschriebenen Auslösern gehören Flackerlicht, Schlafmangel, Alkohol, bestimmte Medikamente, Sauerstoffmangel und bei Kindern hohes Fieber. Diese Faktoren lösen nicht die Erkrankung selbst aus, können aber bei Betroffenen die Anfallsbereitschaft erhöhen. Das individuelle Muster sollte mit ärztlicher Unterstützung ermittelt werden.
Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen zu einzelnen Cannabinoiden wie Cannabidiol (CBD) bei seltenen Epilepsiesyndromen. Ein hochgereinigtes CBD‑Arzneimittel ist in der EU als Zusatztherapie bei wenigen seltenen Erkrankungen zugelassen. Für die meisten Epilepsieformen ist Cannabis jedoch nicht zugelassen, und die Evidenz reicht nicht aus, um eine allgemeine Empfehlung auszusprechen. Eine Behandlung darf nur unter ärztlicher Aufsicht und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Selbstmedikation mit frei erhältlichen Cannabisprodukten ist nicht ratsam.
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen eine begrenzte Menge Cannabis besitzen und anbauen. Besitzgrenzen von 25 Gramm im öffentlichen Raum und 50 Gramm zu Hause sowie der Anbau von bis zu drei Pflanzen sind erlaubt. Die Abgabe über sogenannte Cannabis‑Clubs unterliegt strengen Regeln und Mengenbegrenzungen. Diese Regelung betrifft jedoch nicht den medizinischen Gebrauch, bei dem weiterhin ein Betäubungsmittelrezept erforderlich ist.
Epilepsie ist eine häufige neurologische Erkrankung mit vielfältigen Erscheinungsformen. Die Behandlung richtet sich nach der Ursache und Art der Anfälle und erfolgt in der Regel medikamentös. Einige Menschen beschäftigen sich mit der Frage, ob Cannabisprodukte helfen können. Während für das hochgereinigte Cannabidiol‑Arzneimittel Epidyolex® eine Zulassung für bestimmte seltene Epilepsieformen besteht, gibt es keine allgemeine Empfehlung zum Einsatz von Cannabis bei anderen Epilepsien. THC weist laut Fachartikeln keinen überzeugenden Nutzen für Epilepsien auf. Die wissenschaftliche Forschung wird fortgesetzt, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen. Zugleich ist die Teillegalisierung von Cannabis seit April 2024 mit klaren Besitz‑ und Abgaberegeln verbunden.
Betroffene sollten sich an neurologische Fachärztinnen und -ärzte wenden, um die für sie geeignete Therapie zu finden. Informationen aus Medien und Einzelfallerfahrungen ersetzen keine medizinische Beratung. Eine selbstständige Anwendung von Cannabisprodukten zur Behandlung der Epilepsie birgt Risiken und ist ohne ärztliche Begleitung nicht zu empfehlen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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