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Viele Menschen mit Epilepsie beschäftigen sich mit unterschiedlichen Therapieoptionen, weil die Anfälle ihren Alltag stark beeinträchtigen können. Medikamente aus der Reihe der sogenannten Antiseizure Medications (ASM) helfen den meisten Patientinnen und Patienten, doch nicht alle werden dadurch anfallsfrei. In den vergangenen Jahren rückten Produkte aus der Cannabispflanze – vor allem die Inhaltsstoffe Δ9‑Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) – stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Insbesondere in Foren und sozialen Medien wird oft über mögliche antikonvulsive Wirkungen diskutiert. Dieser Beitrag liefert eine sachliche, rechtssichere und laienverständliche Einführung in die Themen Epilepsie, das körpereigene Endocannabinoid‑System (ECS) und die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Cannabistherapie in Deutschland. Er ersetzt keine ärztliche Beratung und enthält keine Heilungs- oder Wirkversprechen.
Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des Gehirns, bei der es wiederholt zu spontanen, sogenannten epileptischen Anfällen kommt. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) handelt es sich um eine nicht ansteckende Erkrankung, die weltweit etwa 50 Millionen Menschen betrifft. Ein einzelner Anfall allein gilt nicht als Epilepsie – erst bei zwei oder mehr unprovozierten Anfällen sprechen Fachleute von dieser Diagnose. Die Anfälle entstehen durch übermäßige elektrische Entladungen in Nervenzellverbänden. Dabei können nur einzelne Muskelgruppen betroffen sein (fokale Anfälle) oder große Teile des Körpers (generalisiert). Manche Anfälle dauern nur wenige Sekunden, andere mehrere Minuten. Häufig verlieren Betroffene das Bewusstsein oder die Kontrolle über Blase und Darm.
Epilepsie kann zahlreiche Ursachen haben. In etwa der Hälfte der Fälle lässt sich keine eindeutige Ursache feststellen. Bekannte Auslöser sind angeborene Fehlbildungen, genetische Störungen, Hirnschädigungen vor oder während der Geburt, schwere Kopfverletzungen, Schlaganfälle, Infektionen des Zentralnervensystems oder Tumoren. In vielen Situationen wird die Erkrankung durch eine Kombination aus genetischen und Umweltfaktoren beeinflusst. Unabhängig von der Ursache ist die Therapie immer individuell anzupassen.
Für die Behandlung stehen verschiedene Arzneimittel zur Verfügung, die die elektrische Erregbarkeit im Gehirn dämpfen. Laut WHO können mit einer adäquaten medikamentösen Einstellung bis zu 70 % der Betroffenen anfallsfrei werden. Das Absetzen der Medikamente sollte nur nach mehrjähriger Anfallsfreiheit und ausschließlicher Entscheidung der behandelnden Fachärztinnen oder Fachärzte erfolgen. Neben Medikamenten kann in bestimmten Fällen auch eine epilepsiechirurgische Behandlung, eine Vagusnervstimulation oder eine Ketogene Diät erwogen werden. Der Stellenwert alternativer Therapieoptionen ist Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, dennoch bleibt die pharmakologische Therapie der Standard.
Epilepsie ist keine geistige Behinderung. Gleichwohl können die Anfälle das Risiko für Verletzungen erhöhen und die Lebensqualität beeinträchtigen, etwa durch Stürze, Angst vor dem nächsten Anfall oder psychische Belastungen. Diskriminierung und gesellschaftliche Vorurteile sind zusätzliche Belastungsfaktoren. Dieser Artikel möchte deshalb auch einen Beitrag zu einer sachlichen Aufklärung leisten.

Das Endocannabinoid‑System (ECS) ist ein komplexes, körpereigenes Netzwerk aus Botenstoffen (Endocannabinoiden), Rezeptoren und Enzymen. Obwohl es erst in den 1990er‑Jahren entdeckt wurde, spielt es eine zentrale Rolle bei der Regulierung vieler lebenswichtiger Funktionen. Eine Übersicht von Harvard Health beschreibt, dass das ECS zahlreiche Prozesse steuert, darunter Lernen und Gedächtnis, emotionale Verarbeitung, Schlaf, Temperaturregulation, Schmerzwahrnehmung sowie entzündliche und immunologische Reaktionen. Es handelt sich also um ein Regulativ, das den Körper bei der Aufrechterhaltung des inneren Gleichgewichts unterstützt.
Die bekanntesten Rezeptoren des ECS heißen CB1 und CB2. CB1‑Rezeptoren kommen vorwiegend im Gehirn vor und sind dort zahlreicher als viele andere Rezeptorarten. Sie wirken wie „Verkehrspolizisten“, indem sie die Freisetzung anderer Neurotransmitter modulieren und so beispielsweise Hunger, Aufmerksamkeit oder die Körpertemperatur beeinflussen. CB2‑Rezeptoren befinden sich primär im Immunsystem und spielen eine Rolle bei der Kontrolle von Entzündungsprozessen.
Um die Rezeptoren zu aktivieren, produziert der Körper selbst Cannabinoid‑ähnliche Moleküle, die sogenannten Endocannabinoide. Das erste identifizierte Molekül heißt Anandamid; es wurde nach dem Sanskrit‑Begriff „Ananda“ für Glückseligkeit benannt. Endocannabinoide ähneln in ihrer Struktur den pflanzlichen Cannabinoiden, binden an CB1‑ und CB2‑Rezeptoren und werden bei Bedarf enzymatisch auf‑ und abgebaut. Diese Botenstoffe sind kurzlebig und wirken lokal, weshalb das ECS vor allem kurzfristige Anpassungen steuert.
Die Entdeckung des ECS hat zu intensiver Forschung geführt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen, wie endogene und pflanzliche Cannabinoide neuronale Erregbarkeit, Schmerzen, Immunreaktionen und andere Prozesse beeinflussen. Viele dieser Studien befinden sich noch im präklinischen Stadium oder in frühen klinischen Phasen. Obwohl das ECS vielversprechende Ansätze für neue Arzneimittel bietet, ist die Kenntnis der genauen Wirkmechanismen und der langfristigen Folgen einer externen Modulation begrenzt.
Die Gattung Cannabis umfasst mehrere Arten, darunter Cannabis sativa, Cannabis indica und Cannabis ruderalis. Die Pflanze produziert über 100 unterschiedliche Cannabinoide sowie zahlreiche Terpene und Flavonoide. Die bekanntesten Cannabinoide sind THC und CBD. Laut der US‑amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) enthält Cannabis mehr als achtzig biologisch aktive chemische Verbindungen. Das Zusammenspiel dieser Substanzen wird noch erforscht; einige Theorien sprechen von einem sogenannten „Entourage‑Effekt“, also synergistischen Wirkungen mehrerer Bestandteile. Allerdings weist ein Bericht darauf hin, dass die Evidenz für einen derartigen Effekt beim Menschen begrenzt ist und vorwiegend aus kleinen oder nicht standardisierten Studien stammt.
Δ9‑Tetrahydrocannabinol ist der Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, der für die psychoaktiven Effekte verantwortlich ist. Es bindet als partieller Agonist an CB1‑ und CB2‑Rezeptoren und beeinflusst dadurch die Freisetzung von Neurotransmittern. Syntheseprodukte wie Dronabinol und Nabilon werden in der Medizin genutzt, beispielsweise zur Behandlung von therapieresistenter Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie oder zur Appetitsteigerung bei AIDS‑bedingter Appetitlosigkeit.
THC kann jedoch unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Eine Übersichtsarbeit im Fachportal StatPearls berichtet, dass zu den häufigsten unerwünschten Effekten, die zum Absetzen von THC führen, Dysphorie, Halluzinationen und Paranoia gehören. Weitere häufige Nebenwirkungen sind Sedierung, Verwirrtheit, Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Euphorie und Blutdruckabfall. Langfristig wurde ein Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen wie Psychosen, Depressionen und Angststörungen beschrieben. In seltenen Fällen kann es zu einer Cannabis‑Hyperemesis kommen, die sich durch wiederholtes Erbrechen und Bauchschmerzen auszeichnet. Bei Patientinnen und Patienten mit Epilepsie oder erhöhter Krampfneigung wird aufgrund der Berichte über seizures unter THC‑Anwendung besondere Vorsicht empfohlen. Diese Angaben beziehen sich auf synthetische THC‑Arzneimittel und hochdosierte Präparate.
Der Besitz und Konsum von THC‑haltigem Cannabis ohne medizinische Indikation unterliegt in Deutschland seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes einer differenzierten Regulierung. Für den therapeutischen Einsatz gelten zusätzliche Bestimmungen, auf die im Abschnitt „Rechtlicher Rahmen“ eingegangen wird.
Cannabidiol ist ein weiteres wichtiges Cannabinoid, das in der Cannabispflanze vorkommt. Es hat keine berauschende Wirkung und bindet nur schwach an die klassischen Cannabinoid‑Rezeptoren. Stattdessen interagiert es mit verschiedenen anderen Rezeptoren und Enzymsystemen. Die FDA weist darauf hin, dass nur ein CBD‑haltiges Arzneimittel – ein hochreines Produkt mit definierter Dosis – für die Behandlung bestimmter schwerer Epilepsiesyndrome (Lennox‑Gastaut‑Syndrom, Dravet‑Syndrom und tuberöse Sklerose) zugelassen ist. Diese Zulassung basiert auf kontrollierten klinischen Studien. Der Einsatz dieses Arzneimittels erfolgt unter strenger ärztlicher Überwachung und ist nicht mit frei verkäuflichen CBD‑Ölen oder -Extrakten vergleichbar.
Die FDA warnt außerdem davor, dass viele CBD‑Produkte mit unbewiesenen medizinischen Aussagen vermarktet werden und von unbekannter Qualität sind. CBD kann Nebenwirkungen verursachen, darunter Leberwerteveränderungen, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, Sedierung, Magen‑Darm‑Beschwerden und Stimmungsschwankungen. Zudem liegen viele Fragen zur langfristigen Sicherheit von CBD unbeantwortet. Deshalb rät die FDA, die Einnahme von CBD immer mit einer Ärztin oder einem Arzt zu besprechen.
Die wissenschaftliche Erforschung von Cannabinoiden bei Epilepsie erstreckt sich über Tierstudien, Beobachtungsstudien und kontrollierte klinische Studien. In Tiermodellen wurden Wirkungen von THC und CBD auf die neuronale Erregbarkeit untersucht, wobei die Ergebnisse stark von Dosis, Tierart und Versuchsdesign abhängen. Diese präklinischen Daten liefern Hinweise, können jedoch nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragen werden.
Bei CBD liegen inzwischen mehrere randomisierte, kontrollierte Studien vor, die zur Zulassung eines reinen CBD‑Arzneimittels führten. In diesen Studien beobachtete man eine statistisch signifikante Reduktion der Anfallshäufigkeit bei Kindern und Erwachsenen mit seltenen Epilepsiesyndromen im Vergleich zu Placebo. Dennoch bleibt der Anteil vollständig anfallsfreier Patientinnen und Patienten gering und liegt laut veröffentlichter Daten im einstelligen Prozentbereich. Die Studien beziehen sich ausschließlich auf das zugelassene Arzneimittel, nicht auf Cannabisblüten oder Nahrungsergänzungsmittel.
Für THC liegen deutlich weniger klinische Daten vor. Einige kleine Untersuchungen deuten darauf hin, dass THC alleine oder in Kombination mit CBD Anfallsfrequenzen beeinflussen kann, die Ergebnisse sind jedoch widersprüchlich und beruhen meist auf Beobachtungsdaten. Aufgrund der psychoaktiven Effekte und der unklaren Dosierungsrelation wird THC bei Epilepsie in Deutschland nicht als Standardtherapie eingesetzt.
Das Konzept des „Entourage‑Effekts“, wonach Terpene und andere Pflanzenstoffe die Wirkung von THC oder CBD verstärken oder modulieren könnten, ist populär. Wissenschaftlich belegt ist es jedoch nicht: Eine 2025 veröffentlichte Analyse weist darauf hin, dass die Evidenz für einen solchen Effekt beim Menschen begrenzt ist und auf kleinen oder nicht standardisierten Studien beruht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Forschung zu Cannabinoiden und Epilepsie zwar Fortschritte macht, derzeit aber keine ausreichende Grundlage für umfassende medizinische Empfehlungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete bietet. Alle bestehenden Therapieansätze sollten immer in Abstimmung mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten erfolgen.
Die gesetzlichen Vorgaben für den Umgang mit Cannabis wurden zuletzt durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Gesetz über den Umgang mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch‑wissenschaftlichen Zwecken (MedCanG) neu geregelt. Medizinisches Cannabis ist rechtlich von Cannabis zu Genusszwecken zu unterscheiden.
Laut Bundesgesundheitsministerium bleibt es möglich, medizinisches Cannabis als Arzneimittel zu verschreiben. In der Online‑FAQ des Ministeriums heißt es, dass medizinisches Cannabis weiterhin als Arzneimittel verordnet werden kann; die neuen Regelungen betreffen vor allem die Nutzung zu Freizeitzwecken. Die Vorschriften zur pharmazeutischen Qualität und die ärztliche Verordnungspflicht bleiben bestehen.
Seit der Neuregelung entfällt für medizinisches Cannabis die besondere Betäubungsmittelverschreibung. Es wird nun wie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt, das nicht als Betäubungsmittel eingestuft ist. Unternehmen, die medizinisches Cannabis anbauen möchten, benötigen weiterhin eine Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Mit Blick auf die Kostenübernahme bleibt die bisherige Regelung bestehen: Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist bei getrockneten Blüten oder Extrakten möglich, wenn der THC‑Gehalt mindestens 0,2 Prozent beträgt und eine entsprechende Indikation vorliegt. Für Produkte mit einem geringeren THC‑Gehalt oder reine CBD‑Präparate ohne Zulassung gilt diese Erstattungsregel nicht.
In Bezug auf den Straßenverkehr hat das Verkehrsministerium einen THC‑Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum festgelegt; außerdem wurde ein Cannabisverbot für Fahranfänger eingeführt. Für Patientinnen und Patienten, die medizinisches Cannabis rechtmäßig anwenden, gelten besondere Regeln: Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens darf nur erfolgen, wenn Hinweise auf missbräuchlichen Konsum oder beeinträchtigte Leistungsfähigkeit vorliegen. Trotzdem sollten Patientinnen und Patienten beachten, dass THC die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann und unter Umständen ein absolutes Fahrverbot notwendig ist.

Eine therapeutische Anwendung von Cannabis setzt immer eine individuelle ärztliche Beurteilung voraus. In der Regel findet zunächst ein ausführliches Gespräch mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt statt, in dem die bisherige Krankengeschichte und der aktuelle medikamentöse Status bewertet werden. Auf Basis dieser Informationen entscheidet die Ärztin oder der Arzt, ob ein Cannabisarzneimittel sinnvoll erscheint, welche Darreichungsform geeignet ist und mit welcher Dosis begonnen werden sollte.
Nach der Rezeptausstellung wird das Produkt in einer Apotheke bezogen. Im Verlauf der Behandlung sind regelmäßige Kontrolltermine wichtig, um Wirkung und Verträglichkeit zu überprüfen und die Dosierung anzupassen. Patientinnen und Patienten sollten auftretende Effekte dokumentieren, keine anderen Medikamente ohne Rücksprache absetzen und sich bei Fragen an ihr Behandlungsteam wenden. Eine Cannabistherapie ist immer ergänzend zu sehen und ersetzt nicht die konventionellen Antiepileptika.
Wie bei jedem Arzneimittel können auch bei Cannabisprodukten unerwünschte Wirkungen auftreten. Diese hängen von Wirkstoff, Dosis, Applikationsform, Begleitmedikation und individueller Empfindlichkeit ab.
THC bewirkt den bekannten Rausch („High“) und kann sowohl erwünschte als auch unerwünschte Effekte auslösen. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen laut StatPearls Sedierung, Verwirrtheit, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen, euphorische oder dysphorische Zustände sowie niedriger Blutdruck. Bei einigen Nutzerinnen und Nutzern wurden Halluzinationen, Paranoia, psychiatrische Störungen oder Krampfanfälle berichtet. Langfristiger Konsum kann zu einer Cannabis‑Hyperemesis‑Symptomatik führen. Außerdem besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit und die Entwicklung einer sogenannten Amotivationalen Symptomatik (Antriebslosigkeit).
Beim Führen von Fahrzeugen oder Bedienen von Maschinen ist besondere Vorsicht geboten. THC kann die Reaktionszeit verlangsamen und zu Fehlern führen. Wie bei vielen sedierenden Substanzen sollte während der Einstellungsphase und bis zum Abklingen psychoaktiver Effekte kein Kraftfahrzeug geführt werden.
Obwohl CBD keine berauschende Wirkung besitzt, kann es die Leber belasten und den Abbau anderer Medikamente beeinflussen. Zu den häufigsten beobachteten Nebenwirkungen zählen Schläfrigkeit, Müdigkeit, Durchfall, Appetitveränderungen und Stimmungsschwankungen. Tierversuche deuten auf potenzielle Beeinträchtigungen der männlichen Fruchtbarkeit hin. Der genaue Stellenwert dieser Erkenntnisse für den Menschen ist noch unklar. Zudem sind die Langzeitfolgen von CBD bei chronischer Einnahme bislang wenig erforscht.
CBD und THC werden über Leberenzyme des Cytochrom‑P450‑Systems metabolisiert. Bei gleichzeitiger Einnahme anderer Medikamente kann es zu erhöhten oder verringerten Wirkstoffspiegeln kommen, was zu verstärkten Nebenwirkungen oder abgeschwächter Wirksamkeit der Begleitmedikation führt. Menschen mit Lebererkrankungen, Herzproblemen, psychischen Erkrankungen oder einem Suchtproblem sollten Cannabisprodukte nur nach sorgfältiger Abwägung und unter ärztlicher Aufsicht verwenden. Während Schwangerschaft und Stillzeit wird aufgrund fehlender Daten ausdrücklich davon abgeraten.
Medizinisches Cannabis ist kein Wundermittel. Die vorhandene Evidenz zeigt, dass ein Teil der Betroffenen mit bestimmten schweren Epilepsieformen von einem reinen CBD‑Arzneimittel profitieren kann. Die Behandlung wird in der Regel als Ergänzung zur Standardtherapie eingesetzt und ersetzt keine etablierten Antiepileptika. Bei anderen Indikationen, insbesondere bei der Verwendung von getrockneten Blüten oder Extrakten ohne Arzneimittelstatus, gibt es keine belastbaren Daten zur Wirksamkeit.
Patientinnen und Patienten sollten realistische Erwartungen haben: Manche Menschen bemerken möglicherweise eine Verringerung der Anfallshäufigkeit oder eine Verbesserung des Wohlbefindens, andere wiederum keinen spürbaren Effekt. Ein mögliches Behandlungsergebnis zeigt sich nicht unmittelbar, sondern erst nach Wochen oder Monaten. Wichtig sind Geduld und eine kontinuierliche Abstimmung mit dem ärztlichen Team.

Das hängt vom THC‑Gehalt ab. THC hat eine psychoaktive Wirkung und kann ein Gefühl der Benommenheit oder Euphorie hervorrufen. CBD‑dominierte Produkte lösen hingegen keine berauschenden Effekte aus, können aber Müdigkeit verursachen. Ärztinnen und Ärzte wählen Dosis und Zusammensetzung so, dass unerwünschte Wirkungen minimiert werden.
Nach der Erstverordnung wird die Dosierung langsam gesteigert. In den ersten Tagen oder Wochen sind Schläfrigkeit, leichter Schwindel oder Veränderungen im Befinden möglich. Diese Effekte können nachlassen, wenn sich der Körper anpasst. Wichtig ist, eng mit der behandelnden Praxis in Kontakt zu bleiben, um Anpassungen vorzunehmen.
Während der Einstellungsphase und bei hoher THC‑Dosis sollte auf das Fahren verzichtet werden, da die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein kann. Die rechtlichen THC‑Grenzwerte im Straßenverkehr sind strikt einzuhalten. Selbst bei legaler, medizinisch verordneter Anwendung kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sein. Besprechen Sie individuelle Fragen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und beachten Sie amtliche Empfehlungen.
Nein. Cannabisarzneimittel werden in der Regel zusätzlich zu bestehenden Therapien verordnet. Ein eigenmächtiges Absetzen anderer Medikamente ist gefährlich und sollte nur nach ärztlicher Absprache erfolgen.
Nicht jede Person profitiert von einer Cannabistherapie. Wenn nach angemessener Dauer keine Verbesserung eintritt, kann die Therapie beendet oder die Dosis und Zusammensetzung angepasst werden. Es gibt zahlreiche andere Behandlungsmöglichkeiten für Epilepsie, die gemeinsam mit Fachärztinnen und Fachärzten geprüft werden sollten.
In Deutschland sind frei verkäufliche CBD‑Produkte als Nahrungsergänzungsmittel nur dann legal, wenn sie einen sehr niedrigen THC‑Gehalt besitzen. Diese Produkte sind nicht als Arzneimittel zugelassen und unterliegen keiner strengen Qualitätskontrolle. Die FDA weist darauf hin, dass viele derartig vermarktete Produkte unbewiesene Gesundheitsversprechen enthalten und potenziell schädliche Verunreinigungen aufweisen können. Daher sollte eine therapeutische Nutzung ausschließlich unter ärztlicher Aufsicht mit geprüften Produkten erfolgen.
Epilepsie ist eine häufige neurologische Erkrankung, die durch wiederholte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Der Großteil der Betroffenen wird mit etablierten Antiepileptika gut behandelt. Das körpereigene Endocannabinoid‑System spielt eine wichtige Rolle bei der Regulation zahlreicher Körperfunktionen. Die Cannabispflanze enthält viele Wirkstoffe, darunter THC und CBD, die an diesem System ansetzen können. Für ein hochreines CBD‑Arzneimittel gibt es klinische Daten bei seltenen Epilepsiesyndromen. Für getrocknete Cannabisblüten und selbst hergestellte Extrakte fehlen hingegen belastbare Wirksamkeitsnachweise; auch das Konzept eines „Entourage‑Effekts“ ist wissenschaftlich nicht bestätigt.
Medizinische Cannabistherapien unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regeln. Ärztinnen und Ärzte dürfen medizinisches Cannabis weiterhin verordnen, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt und andere Therapien nicht ausreichend helfen. Die Verordnung erfolgt auf einem normalen Rezept; die Produkte sind apothekenpflichtig und unterliegen Qualitätskontrollen. Patientinnen und Patienten sollten sich vor Beginn umfassend informieren, die Therapie kritisch begleiten und eng mit ihrem Behandlungsteam zusammenarbeiten.
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine fachliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine qualifizierte Beratungsstelle.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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