

In unserem Blog findest du Artikel zum Thema Medizinalcannabis bei verschiedenen Krankheitsbildern. Suche einfach einen Artikel unten – oder kontaktiere uns, wenn du noch weitere Artikel zu einem bestimmten Thema bekommen möchtest - oder schreibe dich in unserem Newsletter ein, um benachrichtigt zu werden, wenn es neue Artikel gibt.
In Deutschland leben nach Schätzungen etwa 1 % der Bevölkerung mit Epilepsie. Für viele Betroffene lassen sich die Anfälle unter Kontrolle bringen, aber rund ein Drittel ist therapieresistent und erreicht trotz gängiger Anti‑Epileptika keine ausreichende Anfallskontrolle. Unter Betroffenen kursiert deshalb die Hoffnung, Cannabisblüten oder cannabinoidhaltige Medikamente könnten neue Wege eröffnen. Tatsächlich wurde 2019 mit Epidyolex, einer hochreinen Cannabidiol‑Lösung (CBD), ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel zur Behandlung seltener Epilepsiesyndrome zugelassen. Neben diesem Präparat gibt es ein breites Spektrum an unregulierten CBD‑Ölen und getrockneten Cannabisblüten, die in sozialen Medien und Erfahrungsberichten als Wundermittel gepriesen werden. Gleichzeitig bestehen erhebliche rechtliche Einschränkungen, strenge Qualitätsanforderungen und medizinische Risiken.
Dieser Leitfaden richtet sich an Laien, die sich zum ersten Mal mit dem Thema medizinisches Cannabis bei Epilepsie auseinandersetzen. Er vermittelt Grundlagenwissen über das körpereigene Endocannabinoid‑System, erklärt die Unterschiede zwischen Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), gibt einen Überblick über die aktuelle Evidenzlage und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland. Dabei geht es nicht um Heilsversprechen, sondern um eine nüchterne Einordnung der Fakten. Alle Angaben beziehen sich auf den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und die gesetzliche Situation bis Anfang 2026.
Viele kennen das sympathische Nervensystem, das in Stresssituationen den „Fight‑or‑flight‑Modus“ aktiviert. Weniger bekannt ist das Endocannabinoid‑System (ECS), das eine wichtige Rolle bei der Regulierung zahlreicher Körperfunktionen spielt. Wie Harvard Health Publishing berichtet, ist das ECS „für fast jeden Aspekt unserer moment‑zu‑moment‑Funktion entscheidend“. Es trägt unter anderem zur Steuerung von Lernen und Gedächtnis, Emotionen, Schlaf, Temperatur, Schmerzempfinden, Entzündungsreaktionen und Appetit bei.
Das ECS besteht aus endogenen Botenstoffen (Endocannabinoide) und zwei zentralen Rezeptortypen:
Unser Körper produziert körpereigene Moleküle (Endocannabinoide), die strukturell den Cannabinoiden aus der Hanfpflanze ähneln. Das bekannteste Endocannabinoid heißt Anandamid (benannt nach dem Sanskrit‑Wort „Ananda“ für Glückseligkeit). Exogene Cannabinoide wie THC und CBD docken ebenfalls an diese Rezeptoren an oder beeinflussen sie auf andere Weise – daher wirken Cannabisblüten überhaupt auf den menschlichen Körper.
Die Hanfpflanze enthält zahlreiche Phytocannabinoide. Die bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Beide Stoffe interagieren mit dem ECS, besitzen jedoch unterschiedliche Eigenschaften.
THC bindet primär an CB1‑Rezeptoren im Gehirn. Dadurch kann es Euphorie und eine veränderte Wahrnehmung auslösen. Für medizinische Anwendungen können seine schmerzlindernden, appetitsteigernden oder antiemetischen Effekte interessant sein. Allerdings geht mit THC auch ein Rauschpotenzial einher, weshalb THC‑haltige Arzneimittel Betäubungsmittelrecht unterliegen. In Deutschland sind seit 2017 bestimmte THC‑haltige Präparate (z. B. Dronabinol) als Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel verschreibungsfähig; die Indikationen umfassen vor allem chronische Schmerzen und Spastiken. Für die Behandlung von Epilepsie sind THC‑Präparate bislang nicht zugelassen.
CBD besitzt keine berauschende Wirkung. Nach heutigem Wissensstand wirkt es als Modulator verschiedener Signalmoleküle. Der genaue Mechanismus zur Verringerung epileptischer Anfälle ist nicht vollständig geklärt. Laut der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) wird angenommen, dass CBD den Transport von Calcium in Nervenzellen beeinflusst und über Adenosin-Rezeptoren antikonvulsive Effekte entfaltet. Aufgrund seiner fehlenden psychoaktiven Wirkung erfreut sich CBD großer Beliebtheit als Nahrungsergänzungsmittel. Viele Produkte versprechen Entspannung, Schmerzlinderung oder besseren Schlaf. Solche gesundheitsbezogenen Versprechen sind für frei verkäufliche CBD‑Öle rechtlich nicht zulässig, da sie nicht als Arzneimittel zugelassen sind.
Im Unterschied dazu ist Epidyolex ein hochreines CBD‑Arzneimittel (99 % CBD), das 2019 in der EU zugelassen wurde. Es darf nur unter ärztlicher Aufsicht und in Kombination mit anderen Antiepileptika eingesetzt werden, und zwar bei den seltenen Epilepsiesyndromen Lennox‑Gastaut, Dravet und Tuberöse Sklerose. Dieses Präparat wird in Tropfenform oral verabreicht und ist verschreibungspflichtig.
In den vergangenen Jahren wurden mehrere randomisierte, kontrollierte Studien durchgeführt, um die Wirksamkeit von Epidyolex als Zusatztherapie zu prüfen. Diese Studien bilden die Grundlage der EU‑Zulassung. Es ist wichtig hervorzuheben, dass sich die unten dargestellten Ergebnisse ausschließlich auf das pharmazeutische CBD‑Präparat Epidyolex in Kombination mit anderen Antiepileptika beziehen. Sie lassen sich nicht direkt auf Cannabisblüten oder frei erhältliche CBD‑Öle übertragen.

Bei LGS leiden Betroffene unter verschiedenen schweren Anfallsformen, unter anderem sogenannten „Drop Seizures“ (plötzlicher Muskeltonusverlust und Sturz). In zwei Studien mit über 300 Teilnehmenden wurde Epidyolex plus Clobazam mit Placebo plus Clobazam verglichen. Nach 14 bis 16 Wochen zeigte sich, dass die Anzahl der Drop‑Anfälle um bis zu 64 % zurückging, während die Placebogruppe eine Reduktion von 31 % erreichte. Die Gesamtzahl der Anfälle reduzierte sich um etwa 38 %. Rund 39 % der Teilnehmenden erzielten eine mindestens 50‑prozentige Reduktion der Anfallshäufigkeit, und ein kleiner Anteil wurde zeitweise anfallsfrei.
Das Dravet‑Syndrom ist eine genetische Epilepsie, die im Säuglingsalter beginnt und schwer zu behandeln ist. In zwei randomisierten Studien führte Epidyolex (in Kombination mit Clobazam) zu einer Reduktion der konvulsiven Anfälle um bis zu 61 %, während die Placebogruppe eine Verringerung von 38 % erreichte. Auch hier handelt es sich um Zusatztherapien; die Betroffenen erhielten weiterhin ihre Standardmedikamente.
Eine weitere Zulassungsstudie untersuchte Epidyolex bei Patienten mit Tuberöser Sklerose. Die maximale Dosis (25 mg/kg pro Tag) führte zu einer Durchschnittsreduktion der Anfälle um 49 %, während in der Placebogruppe eine Reduktion von 27 % erreicht wurde.
Die Ergebnisse zeigen, dass hochreines CBD als Zusatztherapie bei bestimmten seltenen Epilepsiesyndromen zu einer statistisch signifikanten Anfallsreduktion führen kann. Gleichwohl wird nur ein Teil der Patienten „Responder“. Ein erheblicher Anteil erlebt keine klinisch relevante Verbesserung. Zudem treten bei einem Teil der Betroffenen Nebenwirkungen auf, die zum Absetzen führen. Die in den Medien oft kolportierte Vorstellung, CBD mache grundsätzlich alle Anfälle „deutlich weniger“, ist nicht haltbar. Die EMA betont, dass Epidyolex nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden darf und dass seine Vorteile gegenüber den Risiken bei schweren Epilepsien überwiegen.
Neben den Zulassungsstudien existieren Real‑World‑Daten aus Patientenprogrammen oder Off‑Label‑Anwendungen. Zum Beispiel wies ein US‑amerikanisches Expanded‑Access‑Programm (EAP) eine fortgesetzte Einnahme bei 64 % der Teilnehmenden nach vier Jahren auf und berichtete Anfallsreduktionen zwischen 46 % und 66 %. Solche Beobachtungen können Hinweise auf langfristige Sicherheit und Wirksamkeit liefern, sind aber nicht randomisiert und unterliegen Verzerrungen (z. B. Erwartungseffekte). Erfahrungsberichte dürfen nicht als Beweis für eine allgemeine Wirksamkeit interpretiert werden. Sie können Betroffene zwar ermutigen, ersetzen jedoch keine qualitativ hochwertigen Studien.
Wie bei jedem Arzneimittel müssen auch bei CBD mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Die häufigsten Nebenwirkungen von Epidyolex sind laut EMA Schläfrigkeit (Somnolenz), verminderter Appetit, Durchfall, Müdigkeit, Fieber und Erbrechen. In randomisierten Studien brachen manche Patienten die Behandlung wegen erhöhter Leberwerte ab. Deshalb sollten Leberfunktionstests vor Beginn und während der Therapie regelmäßig durchgeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Interaktion mit bestimmten Antiepileptika:
Anders als häufig angenommen, ist CBD kein „sanftes Naturheilmittel“. In hoch dosierter Form kann es zu Durchfall, Sedierung, erhöhter Infektanfälligkeit und Gewichtsverlust führen. Einige Patienten entwickeln Hautausschläge oder Schlafstörungen. Schwangerschaft und Stillzeit gelten als Ausschlussgründe, da CBD die Plazentaschranke überschreitet und in Muttermilch übergeht.
Abschließend muss betont werden, dass die Langzeitfolgen des regelmäßigen CBD‑Konsums – insbesondere in hohen Dosen – noch nicht hinreichend erforscht sind. Deshalb sollte eine CBD‑Therapie stets unter ärztlicher Kontrolle erfolgen und regelmäßig überprüft werden.
In Deutschland sind Cannabisblüten und cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen verordnungsfähig. Die Cannabisgesetzgebung wurde 2024 reformiert und in das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) überführt. Nach § 15 MedCanG dürfen nur berechtigte Teilnehmer, insbesondere Ärztinnen, Ärzte, Apotheken und pharmazeutische Großhändler, Cannabis zu medizinischen Zwecken erwerben. Apotheken sind dabei teilweise von der Erlaubnispflicht ausgenommen, solange sie über eine gültige Apothekenbetriebserlaubnis verfügen. Patienten benötigen jedoch immer ein ärztliches Rezept, um Cannabisblüten oder -extrakte zu erhalten.
Die Verordnung von Cannabisblüten erfolgt in der Regel nur nach Ausschöpfung etablierter Therapien und unter Einhaltung der Betäubungsmittel‑Verschreibungsverordnung. Ärztinnen und Ärzte müssen ausführlich begründen, warum die Therapie notwendig ist und andere Maßnahmen nicht ausreichend wirken. Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und oft mit einem Genehmigungsverfahren verbunden.
Medizinische Cannabisblüten, die in deutschen Apotheken erhältlich sind, unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Jede Sorte (z. B. „Bedrocan 5/8“, „Aurora Pedanios 22/1“) ist als Arzneimittel registriert. Laut BfArM dürfen Apotheken Cannabisblüten nur erwerben, wenn die jeweilige Sorte in der Erlaubnis aufgeführt ist. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das, dass Straßenware oder selbst gezogene Pflanzen nicht als medizinisch sicher gelten. Die Abgabe außerhalb der Apotheke bleibt illegal.
Viele Patienten interessieren sich für den Off‑Label‑Einsatz von Cannabisblüten bei Epilepsie. Hierzu muss klargestellt werden: Es gibt bislang keine Zulassung für getrocknete Cannabisblüten zur Behandlung von Epilepsie. Ein Arzt oder eine Ärztin kann zwar unter Umständen ein Off‑Label‑Rezept ausstellen, aber dies geschieht auf eigene Verantwortung, ohne dass eine behördliche Indikation vorliegt. Versicherungen lehnen in solchen Fällen häufig die Kostenerstattung ab.

Mit der teilweisen Legalisierung von Freizeitcannabis im April 2024 wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgelöst. Trotzdem bleibt medizinisches Cannabis streng reguliert. Die neuen Vorschriften sehen keine Lockerung der Qualitätsanforderungen vor. Insbesondere ist es weiterhin illegal, medizinisches Cannabis ohne Rezept in Clubs oder anderen Verkaufsstellen zu erwerben. Ärztliche Begleitung und Apothekenabgabe bleiben die einzigen legalen Wege.
Der Weg zur medizinischen Cannabistherapie verläuft in mehreren Schritten. Betroffene sollten sich der Hürden bewusst sein und realistische Erwartungen haben.
Am Anfang steht das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt, idealerweise mit epileptologischem Schwerpunkt. Im Termin geht es um die Diagnose, den bisherigen Therapieerfolg und mögliche Alternativen. Ärztinnen und Ärzte wägen Nutzen und Risiken einer Cannabistherapie ab. Da Epidyolex nur für spezifische Syndrome zugelassen ist, kommt das Präparat nur bei Lennox‑Gastaut‑Syndrom, Dravet‑Syndrom und Tuberöser Sklerose infrage. Für andere Epilepsien kann eine Therapie mit Cannabisblüten oder Off‑Label‑CBD erwogen werden, wenn alle anderen Therapien ausgeschöpft sind und eine sorgfältige Nutzen‑Risiko‑Abwägung vorliegt.
Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen vor dem ersten Rezept meist einen Antrag. Darin muss der Arzt oder die Ärztin darlegen, dass etablierte Arzneimittel ausgeschöpft oder nicht vertragen wurden und dass vom Einsatz von Cannabis eine relevante Besserung zu erwarten ist. Die Kasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. Private Versicherungen handhaben dies unterschiedlich; Versicherte sollten ihre Vertragsbedingungen prüfen.
Erst nach einer Genehmigung (oder bei privater Selbstzahlung nach Entscheidung des Arztes) wird ein Betäubungsmittelrezept ausgestellt. Für Epidyolex wird ein Standardrezept verwendet; für Cannabisblüten ist ein BtM‑Rezept erforderlich. In der Apotheke werden Patientinnen und Patienten zur Dosierung, zum Gebrauch von Vaporisatoren und zur Lagerung beraten. Rauchen wird nicht empfohlen, da die Verbrennung zu zusätzlichen Schadstoffen führt. Moderne Verdampfer erhitzen die Blüten so, dass Wirkstoffe freigesetzt werden, ohne Rauch zu erzeugen.
Eine Cannabistherapie sollte engmaschig überwacht werden. Ärztinnen und Ärzte passen die Dosis schrittweise an („Start low, go slow“). Patienten führen ein Anfallstagebuch und notieren Nebenwirkungen. Regelmäßige Kontrolltermine dienen der Beurteilung von Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Bei Epidyolex sind in der Titrationsphase Leberfunktionskontrollen vorgeschrieben, bei Cannabisblüten empfiehlt sich ebenfalls eine Beobachtung, auch wenn es hierfür keine verbindlichen Leitlinien gibt.

Rein CBD‑haltige Präparate wie Epidyolex lösen kein typisches „High“ aus, da CBD keine psychoaktive Wirkung besitzt. Allerdings enthalten manche Cannabisblütensorten einen gewissen THC‑Anteil, der für einen Rausch sorgen kann. Ärztinnen und Ärzte wählen in der Regel Sorten mit niedrigen THC‑Werten, wenn es nur um eine potenziell antikonvulsive Wirkung geht. Trotzdem können Patientinnen und Patienten eine leichte Entspannung oder ein verändertes Körpergefühl erleben. Wer Anzeichen eines Rausches verspürt, sollte sich mit seiner Ärztin oder seinem Arzt austauschen, um Sorte und Dosierung anzupassen.
Beim Einstieg in eine CBD‑ oder Cannabistherapie ist Vorsicht geboten. Viele Betroffene berichten in den ersten Tagen von Müdigkeit, Schwindel oder Magen‑Darm‑Beschwerden. Diese Effekte können vorübergehend sein, verschwinden aber nicht bei allen. Zudem dauert es einige Wochen, bis ein möglicher Nutzen einsetzt. Daher ist Geduld gefragt, und die Dosis darf nicht eigenmächtig erhöht werden.
Wie oben beschrieben, interagiert CBD mit verschiedenen Antiepileptika. Besonders die Kombination mit Valproinsäure kann die Leber belasten, und Clobazam kann stärker sedieren. Andere Medikamente, etwa Mittel gegen Schlafstörungen, Antidepressiva oder Schmerzmittel, können ebenfalls betroffen sein. Es ist daher wichtig, alle Medikamente inklusive Nahrungsergänzungsmittel offen mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt zu besprechen.
Ja. Nicht jeder profitiert von CBD. Die Responderraten schwanken je nach Studie und Epilepsieform zwischen 30 % und 50 %. Bei einigen Patienten tritt keine Anfallsreduktion ein oder die Nebenwirkungen überwiegen. In solchen Fällen sollte die Behandlung überprüft und möglicherweise beendet werden. Alternative Therapien wie Ketogene Diät, Vagusnerv‑Stimulation oder Epilepsiechirurgie können zur Sprache kommen.
Nein. Freizeitcannabis wird ohne medizinische Qualitätskontrolle verkauft. Die THC‑ und CBD‑Gehalte sind unstandardisiert, und Verunreinigungen (Pestizide, Schwermetalle) sind möglich. Für Menschen mit Epilepsie ist dies riskant. Darüber hinaus dürfen nach MedCanG nur medizinische Zubereitungen zu therapeutischen Zwecken angewendet werden. Eigener Anbau und Erwerb von Cannabis außerhalb der Apotheke sind für Patienten mit Epilepsie unzulässig und können rechtliche Konsequenzen haben.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Cannabis und Epilepsie schreitet voran. Groß angelegte randomisierte klinische Studien sind in Planung. Laut der britischen Epilepsie‑Organisation Epilepsy Action beginnen 2025 zwei nationale NHS‑Studien, die jeweils 500 Erwachsene und Kinder mit therapieresistenter Epilepsie mit CBD, CBD plus niedrig dosiertem THC oder Placebo behandeln sollen. Die Forscher wollen die Sicherheit und Wirksamkeit der Kombinationen untersuchen und den Einfluss der Behandlung auf Lernen, Schlaf, Verhalten und Lebensqualität evaluieren. Es handelt sich um die weltweit ersten doppelblinden Studien, die CBD und THC gemeinsam bei einem breiten Epilepsiespektrum testen. Ergebnisse dieser Studien werden frühestens in einigen Jahren erwartet und könnten die Grundlage für weitere Zulassungen bilden.
In Deutschland laufen ebenfalls Beobachtungsstudien zum Off‑Label‑Einsatz von Cannabisblüten. Erste Berichte deuten auf Anfallsreduktionen bei manchen Patienten hin, doch die Daten sind inhomogen. Ohne randomisierte Kontrollgruppen können Placeboeffekte, Selektionseffekte und Reporting Bias nicht ausgeschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, ob solche Ergebnisse durch künftige kontrollierte Studien bestätigt werden.
Gleichzeitig befassen sich Forscherinnen und Forscher mit möglichen Mechanismen der individuellen Ansprechbarkeit. Vermutet wird, dass genetische Varianten des ECS, das Terpenprofil der verwendeten Pflanze und Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen eine Rolle spielen. Diese Hypothesen sind bislang nicht hinreichend belegt und sollten nicht als Grundlage für Therapieentscheidungen dienen.
Zum Abschluss: Cannabis kann bei bestimmten Patientengruppen eine Option sein, ist aber kein Allheilmittel. Eine fundierte Entscheidung erfordert die Beratung durch Fachärzte, die Abwägung des individuellen Nutzens und der Risiken sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Quellen spiegeln den wissenschaftlichen und rechtlichen Stand bis Februar 2026 wider. Neue Studien oder Gesetzesänderungen nach diesem Zeitpunkt können weitere Erkenntnisse bringen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
Du hast Fragen oder suchst Rat zu Medizinalcannabis? Wir bringen Licht ins Dunkle und begleiten dich auf dem Weg zu mehr Gesundheit. Kontaktiere uns – wir sind für dich da.
Unsicherheiten bei einer neuen Therapie sind völlig normal. Wir nehmen uns Zeit für deine Bedenken und unterstützen dich dabei, die richtige Entscheidung für deine Gesundheit zu treffen.
Jede Entscheidung für eine neue Therapie braucht Vertrauen. Deshalb beantworten wir gerne alle deine Fragen rund um Medizinalcannabis - persönlich und ohne Zeitdruck.
Du fragst dich, ob Cannabis auch bei deinen Beschwerden helfen kann? Wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten sich für dich eröffnen und wie der Weg zu deiner optimalen Behandlung aussieht.

