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Epilepsie ist keine einheitliche Krankheit, sondern ein Oberbegriff für verschiedene Krankheitsbilder, die sich durch wiederkehrende epileptische Anfälle äußern. Diese Anfälle entstehen durch eine vorübergehende Störung der elektrischen Aktivität im Gehirn. Das Spektrum reicht von kaum merklichen „Aussetzern“ über sensorische oder emotionale Erlebnisse bis hin zu dramatischen Krampfanfällen mit Bewusstseinsverlust. Zur besseren Einordnung gehören neben der Beschreibung der Anfallsformen auch Informationen zu möglichen Auslösern, zur Rolle des körpereigenen Endocannabinoid‑Systems und zum rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Cannabisblüten. Dieser Text zielt darauf ab, sachliche Informationen bereitzustellen, ohne therapeutische Versprechen zu machen. Es handelt sich nicht um eine ärztliche Beratung. Personen mit Epilepsie oder Verdacht auf diese Erkrankung sollten immer medizinische Fachkräfte konsultieren.
Die internationale Fachwelt unterscheidet zwischen generalisierten und fokalen Anfällen. Bei generalisierten Anfällen sind von Beginn an beide Gehirnhälften betroffen; sie führen häufig zu Bewusstseinsverlust oder zu großflächigen Bewegungsstörungen. Solche Anfälle können sich als kurze Abwesenheiten (Absencen), als plötzliche Muskelversteifung oder -erschlaffung (tonische bzw. atonische Anfälle), als rhythmische oder kurze Zuckungen (klonische und myoklonische Anfälle) oder als eine Kombination aus Versteifung und nachfolgenden Zuckungen (tonisch‑klonischer Anfall, auch Grand‑mal) äußern.
Fokale Anfälle hingegen beginnen in einer umschriebenen Gehirnregion. Die Symptome variieren je nach betroffenem Areal: Sie reichen von motorischen Zuckungen über Kribbeln oder Missempfindungen bis hin zu veränderten Emotionen, Halluzinationen oder Sprachstörungen. Fachleute unterscheiden zwischen Anfällen mit erhaltener Bewusstheit, bei denen Betroffene den Verlauf erinnern können, und Anfällen mit Bewusstseinsstörung (komplex‑fokale Anfälle), bei denen die Person verwirrt wirkt und sich später nicht erinnern kann. Fokale Anfälle können sich zu bilateral tonisch‑klonischen Anfällen ausweiten, wenn sich die Erregung auf beide Hirnhälften ausbreitet.
Eine sorgfältige Einordnung der Anfallsform ist wichtig, weil sie Einfluss auf die Wahl der medikamentösen Behandlung hat und Prognosen ermöglicht. Epileptische Anfälle können durch verschiedene Faktoren ausgelöst werden: genetische Ursachen, Folgen von Hirnverletzungen, Entzündungen, Schlaganfälle, Tumoren oder Stoffwechselstörungen. Häufig bleibt die Ursache jedoch unklar. Die meisten Menschen mit Epilepsie können mit geeigneten Medikamenten ein nahezu normales Leben führen, auch wenn manche Anfälle therapieresistent sind. Der Einsatz ergänzender Ansätze wie Diäten, Nervus‑vagus‑Stimulation oder Operationen wird individuell geprüft. Hinweis: In diesem Text werden keine individuellen Therapieempfehlungen gegeben.
Das Endocannabinoid‑System (ECS) ist ein Teil des menschlichen Nervensystems. Es besteht aus Rezeptoren (CB1 und CB2) und körpereigenen Botenstoffen wie Anandamid und 2‑Arachidonylglycerol. Laut Informationsmaterialien des BARMER‑Krankenkassenverbands befinden sich CB1‑Rezeptoren hauptsächlich im Gehirn und im peripheren Nervensystem, während CB2‑Rezeptoren vor allem im Immunsystem vorkommen. Die Bindung von Endocannabinoiden an diese Rezeptoren wirkt sich auf Prozesse wie Appetit, Schmerzempfinden, Entzündungen, Temperaturregulation, Muskelsteuerung, Stoffwechsel, Stressreaktionen, Stimmung und Gedächtnis aus. Dieses System ist komplex und noch nicht vollständig erforscht.
Die Tatsache, dass der Körper über ein ECS verfügt, bedeutet nicht, dass die Einnahme externer Cannabinoide zwangsläufig gesundheitliche Vorteile bringt. Viele der vermuteten Effekte sind bislang nur in Laboruntersuchungen oder Tierstudien beobachtet worden. Eine Übertragung auf den Menschen erfordert gründliche klinische Forschung. Seriöse Quellen betonen, dass das Verständnis der biologischen Mechanismen keine Aussage darüber erlaubt, ob eine Substanz als Medikament geeignet ist.

Die Cannabispflanze enthält zahlreiche chemische Verbindungen. Zwei davon stehen besonders im Fokus: Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Diese Stoffe docken an die Rezeptoren des Endocannabinoid‑Systems an, wirken aber sehr unterschiedlich.
THC ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der Cannabispflanze. Es kann in höheren Dosierungen beruhigend, euphorisierend und wahrnehmungsverändernd wirken. Laut einer Zusammenstellung der Krankenkasse Barmer werden diese Effekte durch die Aktivierung von CB1‑Rezeptoren im Gehirn vermittelt und hängen stark von Dosierung, Anwendung und individueller Empfindlichkeit ab. THC ist in Deutschland in Form des Wirkstoffs Dronabinol und als Bestandteil einiger Fertigarzneimittel verschreibungsfähig. Diese Präparate werden vor allem bei chronischen Schmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit infolge Chemotherapie oder Spastik bei Multipler Sklerose eingesetzt. Die Anwendung erfordert eine ärztliche Verordnung. Häufige unerwünschte Effekte sind Müdigkeit, verändertes Denken, verstärkter Appetit, Mundtrockenheit und Herzrasen.
CBD ist nicht berauschend. Es interagiert mit dem Endocannabinoid‑System, allerdings nicht so stark wie THC. Für bestimmte seltene Epilepsieformen gibt es seit einigen Jahren ein zugelassenes Arzneimittel auf CBD‑Basis (Handelsname Epidyolex). Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) informiert, dass das Präparat als Zusatztherapie bei Lennox‑Gastaut‑Syndrom, Dravet‑Syndrom und tuberöser Sklerosekomplex zugelassen ist. Es darf nur in Kombination mit anderen Antiepileptika und unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Laut EMA sind die genauen Wirkmechanismen von CBD in dieser Indikation noch unklar; sie könnten mit einer Modulation von Kalziumkanälen oder Adenosin‑Systemen zusammenhängen. In klinischen Studien wurde eine Verringerung der Anfallshäufigkeit bei einem Teil der Patient:innen beobachtet, jedoch traten auch Nebenwirkungen wie Müdigkeit, verminderter Appetit, Durchfall oder Erbrechen auf. Diese Daten stammen aus kontrollierten Studien, die sich auf seltene Syndromformen beschränken. Für die breite Epilepsie‑Bevölkerung existiert derzeit kein zugelassenes CBD‑Medikament.
Cannabis enthält neben Cannabinoiden auch Terpene, die den Pflanzen ihren Geruch und Geschmack verleihen. Terpene können möglicherweise Einfluss darauf haben, wie Cannabinoide im Körper wirken, doch die genaue Bedeutung in der Medizin ist nicht abschließend geklärt. Es gibt viele Arten von Terpenen; ihre potenziellen Effekte (z. B. beruhigend oder aktivierend) sind Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Nach aktuellem Kenntnisstand sollten Terpenprofile nicht als Garant für therapeutische Wirkungen interpretiert werden. In der medizinischen Praxis orientieren sich Ärztinnen und Ärzte vorrangig an den Wirkstoffgehalten (THC und CBD) und weniger an traditionellen Einteilungen wie „Indica“ oder „Sativa“.
Seit April 2024 gelten in Deutschland neue Regeln: Der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht unterstellt, sondern wird durch das Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Cannabis bleibt verschreibungspflichtig. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist darauf hin, dass es keine therapeutische Beratung leisten darf; Patient:innen sollten mit ihren Ärztinnen und Ärzten besprechen, ob Cannabisarzneimittel für ihre Erkrankung geeignet sind. Bezüglich Dosierung und Darreichungsform verweisen die Behörden ausdrücklich auf die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
Im Herbst 2025 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des MedCanG vor. Ziel ist es, das rasant wachsende Marktvolumen und Missbrauchsmöglichkeiten durch strengere Regeln einzudämmen. Laut Berichten (z. B. Reuters) sollen künftig Konsultationen für Erstverordnungen ausschließlich persönlich in der Praxis oder bei Hausbesuchen erfolgen. Mail‑Order‑Bestellungen von Cannabisblüten sollen entfallen; der Vertrieb soll nur in Präsenzapotheken gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts erfolgen. Ein ebenfalls diskutierter Passus sieht vor, dass Folgerezepte nur nach einem vorangegangenen persönlichen Arztkontakt innerhalb der letzten vier Quartale ausgestellt werden dürfen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Beobachtung, dass Online‑Plattformen vermehrt Cannabis verschreiben, ohne dass Patient:innen eine ärztliche Untersuchung erhalten. Die Gesetzeslage befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren; Änderungen sind möglich. Patienten sollten sich an aktuelle rechtliche Bestimmungen halten.
Die Techniker Krankenkasse und andere gesetzliche Versicherer machen deutlich, dass Cannabisarzneimittel nur in Ausnahmefällen verordnet werden dürfen, wenn andere Therapien ausgeschöpft sind und eine begründete Aussicht besteht, dass der Krankheitsverlauf gebessert und Symptome gelindert werden. Unter anderem können chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, therapieresistente Übelkeit nach Chemotherapie und seltene Epilepsiesyndrome Gründe für eine Verordnung sein. Für viele andere Krankheitsbilder – etwa Depressionen, Psychosen, Demenzen oder Glaukom – sehen Krankenkassen bislang keine evidenzbasierte Grundlage. Ärzteschaft und Versicherer betonen den Ausnahmecharakter der Behandlung und warnen vor unrealistischen Erwartungen.
Ein Rezept für Cannabisblüten oder -extrakte erhalten Patient:innen auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept oder nach Umsetzung des MedCanG auf einem regulären Rezept. Die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt in eigener Verantwortung. Zu beachten sind mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, Kontraindikationen und individuelle Risiken. Patient:innen sollten während der Einstellungsphase nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Das Rauchen von Cannabis wird von Behörden ausdrücklich nicht empfohlen, weil Verbrennungsprodukte gesundheitsschädlich sind.
Dieser Text befasst sich ausschließlich mit dem gesetzlich geregelten Einsatz von Cannabisarzneimitteln unter ärztlicher Aufsicht. Er ist nicht als Anleitung für freizeitliche Nutzung oder Selbstmedikation gedacht. In Deutschland bleibt der Erwerb und Besitz von Cannabis zu Genusszwecken auf bestimmte Mengen beschränkt; für Minderjährige ist er verboten. Unregulierte Produkte aus dem Internet oder dem Schwarzmarkt können unvorhersehbare Wirkstoffkonzentrationen, Verunreinigungen oder Pestizidrückstände enthalten und sind mit Gesundheitsrisiken verbunden. Auch selbst hergestellte Öle oder Extrakte unterliegen keiner Qualitätskontrolle und können gefährliche Dosierungen enthalten.
Einige Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika werben mit Cannabinoiden, ohne eine Zulassung als Arznei zu besitzen. In der Europäischen Union dürfen diese Produkte keine pharmakologische Wirkung angeben und ersetzen keine medizinische Therapie. Weder die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) noch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit empfehlen sie bei Epilepsie. Für Betroffene und Angehörige ist es deshalb wichtig, zwischen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und freizeitlichen oder unverifizierten Produkten zu unterscheiden. Bei Fragen zur Sicherheit sollte stets ärztlicher Rat eingeholt werden.
Bei der Diskussion um Cannabis und Epilepsie steht vor allem CBD im Zentrum. Das CBD‑haltige Arzneimittel Epidyolex wurde von der EMA für bestimmte seltene Epilepsiesyndrome zugelassen. Gemäß der EMA‑Zusammenfassung darf Epidyolex als Zusatztherapie in Kombination mit Clobazam bei Kindern ab zwei Jahren und Erwachsenen mit Lennox‑Gastaut‑Syndrom und Dravet‑Syndrom sowie bei Personen ab zwei Jahren mit Tuberöser Sklerosekomplex eingesetzt werden. Die Behandlung muss von einem erfahrenen Spezialisten begonnen und überwacht werden. Die Dosierung wird individuell angepasst. In klinischen Studien zeigte CBD eine Verringerung der Anfallshäufigkeit bei einem Teil der Patient:innen, während 20 % der Kontrollgruppe (Placebo) ebenfalls eine Verbesserung erreichten. Zu den häufigsten Nebenwirkungen zählen Müdigkeit, Schläfrigkeit, Durchfall, verminderter Appetit, Fieber und Erbrechen. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf das geprüfte Präparat und dürfen nicht auf andere CBD‑Produkte oder Cannabisblüten übertragen werden.
Für THC existiert in der Epilepsietherapie derzeit keine anerkannte wissenschaftliche Evidenz. Weder Kliniken noch Krankenkassen empfehlen THC‑haltige Präparate zur Anfallsbehandlung. Experten raten, THC nur in den klar definierten Bereichen (Schmerz, Appetitlosigkeit, Spastik) und unter strenger Kontrolle einzusetzen. Patient:innen sollten sich nicht aufgrund unbestätigter Erfahrungsberichte zu einer THC‑Selbstmedikation verleiten lassen.
Medizinische Cannabisblüten sind getrocknete weibliche Blütenstände der Cannabispflanze. Sie stammen aus kontrolliertem Anbau und werden nach pharmazeutischen Standards verarbeitet. Die Wirkstoffgehalte (THC und CBD) werden analytisch bestimmt. Dieses Qualitätsmanagement soll Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken ermöglichen, Dosierungen nachvollziehbar anzupassen. Trotzdem können selbst standardisierte Chargen natürliche Schwankungen aufweisen. Die Bundesopiumstelle rät, mit Ärztinnen und Ärzten die geeignete Darreichungsform zu besprechen.
Die Auswahl der Darreichungsform beeinflusst Wirkung und Nebenwirkungen. Geeignete Formen sind zum Beispiel:
Auf das Rauchen von Cannabis sollten Patient:innen aus gesundheitlichen Gründen verzichten. BfArM warnt, dass beim Verbrennen Giftstoffe entstehen und die Lunge geschädigt werden kann.
Die Cannabispflanze enthält über hundert Cannabinoide und zahlreiche Terpene. Das Verhältnis dieser Substanzen bestimmt die pharmakologischen Eigenschaften. In der medizinischen Praxis orientiert man sich vor allem am THC‑/CBD‑Gehalt. Begriffe wie „Indica“, „Sativa“ oder „Hybrid“ stammen aus der Botanik und eignen sich kaum zur Vorhersage der Wirkung. Von Werbeaussagen, die bestimmte Sorten als „besonders gut bei Epilepsie“ bezeichnen, ist abzuraten.

An epileptischen Anfällen sind oft Laien beteiligt, die unsicher sind, wie sie helfen können. Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren und Verletzungen verhindern. Erste Hilfe umfasst:
Erste Hilfe Kurse vermitteln diese Maßnahmen praktisch. Da Anfälle unterschiedliche Verläufe haben können, lohnt es sich, ein aktuelles Epilepsie‑Merkblatt einer Patientenorganisation oder einen Erste‑Hilfe‑Kurs zu konsultieren.

Der folgende Abschnitt beschreibt den regulären Ablauf, den Patient:innen in Deutschland durchlaufen, wenn Ärztinnen und Ärzte eine Cannabistherapie in Erwägung ziehen. Dieser Leitfaden dient nur der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Epilepsie ist ein komplexes Krankheitsbild mit vielfältigen Anfallsformen und Ursachen. Eine präzise Diagnose und individualisierte Therapie sind entscheidend. Das körpereigene Endocannabinoid‑System ist eine faszinierende Entdeckung, doch seine Erforschung steht erst am Anfang, und Rückschlüsse auf den therapeutischen Nutzen von Cannabinoiden sind nur in eng umrissenen Fällen zulässig.
Der psychoaktive Stoff THC hat in der Behandlung von Epilepsie keine nachgewiesene Wirksamkeit, während der nicht berauschende Stoff CBD für seltene Syndrome als Zusatztherapie zugelassen ist. Cannabisblüten enthalten komplexe Mischungen aus Cannabinoiden und Terpenen; ihre Wirkung ist individuell unterschiedlich und für die Epilepsietherapie nicht evidenzbasiert. Neue gesetzliche Regelungen in Deutschland sehen strengere Anforderungen für Erstverschreibungen und das Verbot des Versandhandels vor. Cannabis bleibt eine optionale Therapie für schwerkranke Patient:innen, wenn herkömmliche Behandlungen ausgeschöpft sind.
Menschen mit Epilepsie sollten sich nicht allein auf Erfahrungsberichte verlassen und keinesfalls ohne ärztlichen Rat Cannabisprodukte einnehmen. Vielmehr sollten sie gemeinsam mit Fachärztinnen und Fachärzten abwägen, ob und wann eine solche Therapie sinnvoll ist, und sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben halten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit über Epilepsie, Anfallsformen und Erste‑Hilfe‑Maßnahmen aufgeklärt wird, um Betroffenen in Notfällen wirksam helfen zu können. Diese Zusammenfassung ersetzt keine individuelle Beratung; sie soll dazu anregen, Fragen und Anliegen vertrauensvoll mit Ärztinnen, Ärzten oder anerkannten Beratungsstellen zu besprechen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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