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Epilepsien gehören zu den häufigsten chronischen neurologischen Erkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass weltweit etwa 50 Millionen Menschen betroffen sind und damit rund 0,5–1 % der Bevölkerung. In Deutschland wird die Zahl der Betroffenen auf rund 640 000 Menschen geschätzt. Die Erkrankung ist also keineswegs eine Rarität, sondern Teil des Alltags vieler Betroffener und ihrer Angehörigen. Zugleich bestehen Vorurteile und Unsicherheiten – etwa zur Ursache, zu Therapien oder zur Frage, ob Cannabis eine Option sein kann. Ziel dieses Artikels ist es, Menschen ohne medizinisches Fachwissen einen fundierten, rechtlich unbedenklichen Überblick zu bieten. Der Text ersetzt jedoch keine ärztliche Beratung.
Die folgenden Abschnitte erläutern, was ein epileptischer Anfall ist, wie Epilepsien eingeteilt werden, welche diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten existieren und welchen Stellenwert Cannabis derzeit im medizinischen Kontext hat. Dabei werden belastbare Zahlen und neutrale Informationen herangezogen. Direkte Heilungsversprechen werden vermieden; Aussagen zu Wirksamkeit werden nur dort zitiert, wo sie durch offizielle Quellen belegt sind. Jeder Mensch mit Epilepsie ist einzigartig – eine individuelle Beratung durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte bleibt unverzichtbar.
Ein epileptischer Anfall entsteht durch vorübergehende synchrone oder hochfrequente Entladungen von Nervenzellverbänden des Gehirns, häufig im Kortex. Diese „Gewitter“ im Gehirn führen je nach Lokalisation zu sehr unterschiedlichen Symptomen – von kurzen Wahrnehmungsstörungen bis hin zu generalisierten Krampfanfällen mit Bewusstseinsverlust. Wichtig zu wissen ist, dass ein einzelner Anfall nicht automatisch eine Epilepsie bedeutet. Ein akuter Anfall kann Folge einer Infektion, einer Stoffwechselstörung oder eines Traumas sein. Man spricht in diesem Fall von einem „akut‑symptomatischen Anfall“. Erst wenn mindestens zwei unprovozierte Anfälle im Abstand von mehr als 24 Stunden auftreten oder die Wahrscheinlichkeit weiterer Anfälle hoch eingeschätzt wird, erfüllt man die Kriterien für eine Epilepsiediagnose.
Die Internationale Liga gegen Epilepsie (International League Against Epilepsy, ILAE) teilt Anfälle auf der ersten Klassifikationsebene nach dem Ausbreitungsmuster im Gehirn ein. Man unterscheidet:
Diese Einteilung hilft Ärztinnen und Ärzten, eine angemessene Therapie zu wählen. Ein Laie sollte sie als Orientierung verstehen – eine genaue Einordnung erfolgt durch Spezialistinnen und Spezialisten anhand von klinischen Beobachtungen, Elektroenzephalografie (EEG) und bildgebenden Verfahren.
Epilepsien sind keine einheitliche Erkrankung, sondern ein Sammelbegriff für viele Störungsbilder. Die ILAE unterscheidet sechs Ätiologiegruppen: strukturelle, genetische, infektiöse, metabolische, immunologische und Epilepsien unbekannter Ursache. Oft wirken mehrere Faktoren zusammen. Beispiele:
Neben den Ursachen gibt es Trigger, die die Anfallsschwelle bei bestehender Epileptogenität senken können. Häufig erwähnt werden Schlafentzug, flackerndes Licht, hormonelle Schwankungen, hohes Fieber und der abrupt veränderte Konsum von Alkohol oder bestimmten Medikamenten. Die Amboss-Lektüre listet beispielsweise Schlafentzug, Stroboskoplicht, Hyperventilation, extreme körperliche Anstrengung und starken psychischen Stress als mögliche Trigger bei erhöhter Anfallbereitschaft. Es gilt jedoch: Trigger sind individuell verschieden und verursachen keine Epilepsie, sondern begünstigen nur Anfälle bei entsprechend disponierten Personen.

Die Diagnostik beginnt mit einer ausführlichen Anamnese und der Beschreibung der Anfälle durch Betroffene und Zeug:innen. Ärztinnen und Ärzte fragen nach der genauen Abfolge der Ereignisse, nach dem körperlichen Zustand vor und nach dem Anfall und nach möglichen Auslösern. An die Anamnese schließt sich eine neurologische Untersuchung an. Laut dem Amboss-Wissensportal sind außerdem erweiterte Laboruntersuchungen, eine EEG-Ableitung und eine zerebrale Bildgebung (z. B. Magnetresonanztomografie) indiziert. Diese Untersuchungen helfen, andere Ursachen (z. B. Entzündungen, Stoffwechselentgleisungen) auszuschließen und die Art der Epilepsie zu bestimmen.
Eine Epilepsiediagnose wird in der Regel gestellt, wenn:
Bei der Diagnosestellung stützt man sich auf das ILAE-Multilevel-System: Anfallstyp (Level 1), Epilepsietyp (fokal, generalisiert, kombiniert oder unbekannt) und Syndrom (Level 3; z. B. West‑Syndrom, Lennox‑Gastaut‑Syndrom). Zusätzlich werden Ätiologie und Begleiterkrankungen dokumentiert.
Die wichtigste Säule der Therapie sind antiepileptische Medikamente (auch Antikonvulsiva oder Antiseizure Drugs, ASD genannt). Sie wirken symptomatisch, indem sie die Erregbarkeit von Nervenzellen senken. Die WHO betont, dass bei angemessener Diagnostik und Behandlung bis zu 70 % der Menschen mit Epilepsie anfallsfrei leben können. Moderne ASDs gibt es in großer Zahl, und die Auswahl hängt von Anfallstyp, Epilepsietyp, Alter, Begleiterkrankungen und potenziellen Nebenwirkungen ab. Oft dauert es einige Zeit, bis die passende Medikation und Dosierung gefunden sind.
In etwa einem Drittel der Fälle bleiben Anfälle trotz verschiedener Medikamente bestehen; man spricht von pharmakoresistenter Epilepsie. Für diese Patientinnen und Patienten kommen ergänzende Therapien infrage. Wichtig ist jedoch, die Medikamenteneinnahme nicht eigenmächtig zu verändern oder abzusetzen. Schon ein abruptes Absetzen kann zu vermehrten Anfällen führen.
Wenn eine klare, lokal begrenzte Ursprungsregion vorliegt und Medikamente nicht ausreichend wirken, kann eine epilepsiechirurgische Behandlung erwogen werden. Dabei wird der epileptische Herd operativ entfernt oder von anderen Hirnarealen getrennt. Erfolgreich ist das Verfahren vor allem bei bestimmten fokalen Epilepsien; ob es in Frage kommt, prüft ein interdisziplinäres Team. Alternativ können vagusnerv‑Stimulationssysteme (VNS) oder implantierte Stimulatoren eingesetzt werden. Sie sollen die Anfallsfrequenz reduzieren, heilen die Epilepsie aber nicht. Diese Verfahren gelten als ergänzende Optionen und erfordern eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung.
Manche therapeutische Konzepte setzen auf eine kohlenhydratreduzierte, fettreiche Ernährung, die den Stoffwechsel in Richtung Ketose verschiebt. Die sogenannte ketogene Diät wird insbesondere bei therapieresistenten Epilepsien im Kindesalter angewandt. Sie besteht zu einem großen Teil aus Fetten, enthält sehr wenig Kohlenhydrate und führt zur Bildung von Ketonkörpern als Energiequelle. Studien deuten darauf hin, dass sie bei einigen Betroffenen zu einer Reduktion der Anfallsfrequenz führen kann, doch ist die Durchführung anspruchsvoll und sollte nur unter strenger medizinischer und ernährungswissenschaftlicher Aufsicht erfolgen. Auch modifizierte Atkins-Diäten und Low‑Glycemic‑Index‑Diäten werden diskutiert. In allen Fällen gilt: Diese Ernährungsformen sind keine Allheilmittel und eignen sich nicht für jede Person mit Epilepsie.
Epilepsie beeinflusst den Alltag weit über das medizinische hinaus. Viele Betroffene beschäftigt die Frage nach ihrer Fahrfähigkeit, der Berufswahl oder dem Umgang mit Stigmatisierung. Daher empfehlen Expertinnen und Experten, neben der medikamentösen Behandlung psychologische und soziale Beratung hinzuzuziehen. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und spezialisierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bieten Unterstützung bei rechtlichen Fragen (z. B. Fahrerlaubnisregelungen), beim Stressmanagement und bei der Krankheitsverarbeitung. Praktische Tipps für den Alltag können sein:

Cannabis und daraus hergestellte Arzneimittel unterliegen in Deutschland strengen Vorgaben. Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6. März 2017 erweiterte der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln. Ärztinnen und Ärzte können seitdem Cannabisblüten und standardisierte Extrakte in pharmazeutischer Qualität zu medizinischen Zwecken verschreiben. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapien ausgeschöpft sind. Im Jahr 2024 trat das Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft, das die Regeln präzisierte und Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Betäubungsmittelgesetz herausnahm. Cannabisblüten bleiben verschreibungspflichtige Arzneimittel; ein persönlicher Arzt‑Patienten‑Kontakt ist für die Verschreibung vorgeschrieben.
Der menschliche Körper produziert selbst sogenannte Endocannabinoide, die an CB1‑ und CB2‑Rezeptoren binden. CB1‑Rezeptoren sind im Gehirn besonders zahlreich vertreten und regulieren die Aktivität verschiedener Neurotransmitter; CB2‑Rezeptoren finden sich vor allem in Zellen des Immunsystems. Dieses endogene System beeinflusst viele Vorgänge, etwa die Schmerzverarbeitung, den Schlaf oder die Immunantwort. Pflanzenbasierte Cannabinoide wie Δ9‑Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) interagieren mit diesem System, jedoch auf unterschiedliche Weise. THC bindet hauptsächlich an CB1‑Rezeptoren und ist für die berauschenden Effekte verantwortlich, während CBD keine berauschende Wirkung hat und andere Rezeptoren moduliert. Die Wechselwirkung zwischen diesen Stoffen und dem Endocannabinoid‑System wird derzeit intensiv erforscht.
Für die Behandlung bestimmter Epilepsieformen gibt es inzwischen ein CBD‑haltiges Fertigarzneimittel (handelsname Epidiolex®), das von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zur Begleitbehandlung bei zwei seltenen Syndromen – dem Dravet‑Syndrom und dem Lennox‑Gastaut‑Syndrom – zugelassen ist. Diese schwerwiegenden Entwicklungs‑ und Epilepsie‑Enzephalopathien treten im Kindesalter auf und sind oft therapieresistent. In randomisierten Studien konnte bei einem Teil der betroffenen Patientinnen und Patienten unter Zusatz von hochgereinigtem CBD eine Verringerung der Anfallshäufigkeit beobachtet werden. Es handelt sich hierbei um eine zugelassene Indikation; andere Epilepsieformen sind derzeit nicht abgedeckt.
Viele Menschen assoziieren Cannabispräparate mit dem psychoaktiven Wirkstoff THC. Für THC existieren jedoch keine überzeugenden klinischen Nachweise eines antiepileptischen Nutzens. Ein deutschsprachiger Überblick berichtet, dass THC zwar für die Behandlung von Spastik, Schmerzsyndromen oder Übelkeit eingesetzt wird, aber keine Studie bislang überzeugende positive Effekte von THC auf irgendeine Form von Epilepsie gezeigt hat. In einigen Fällen kann THC sogar die Anfallsbereitschaft erhöhen, weshalb eine Verschreibung zu diesem Zweck nicht empfohlen wird.
Für CBD gilt: Es hat keine berauschende Wirkung und wird in klinischen Prüfungen vor allem als Zusatztherapie bei schweren Epilepsiesyndromen getestet. Beobachtet wurde, dass ungefähr die Hälfte der teilnehmenden Kinder bei Dravet‑ oder Lennox‑Gastaut‑Syndrom unter einer CBD‑Behandlung eine deutliche Verringerung der Anfallshäufigkeit erfahren hat, während ein relevanter Anteil der Placebogruppe ebenfalls Verbesserungen zeigte. Damit lässt sich zwar eine Wirksamkeit in bestimmten Kontexten ableiten, jedoch bleibt der Effekt heterogen, und CBD gilt nicht als „Wundermittel“. Die Datenlage für andere Epilepsieformen ist begrenzt; daher wird CBD außerhalb der zugelassenen Indikationen nur in Einzelfällen und off‑label eingesetzt.
Wie bei allen Arzneimitteln können Cannabinoide Nebenwirkungen verursachen. Laut der Krankenkasse Barmer verursacht CBD selbst keine typischen psychischen Wirkungen und ist nicht berauschend. Das Versicherungsportal weist jedoch darauf hin, dass ein CBD‑haltiges Arzneimittel für bestimmte Epilepsieformen zugelassen ist und dass die häufigsten Nebenwirkungen Müdigkeit, Schläfrigkeit, Durchfall, verminderter Appetit, Fieber und Erbrechen sind. Weitere Nebenwirkungen können Schwindel, Mundtrockenheit und Konzentrationsschwäche sein. Bei THC sind die unerwünschten Effekte umfangreicher und umfassen unter anderem Rauschzustände, Herzrasen, Blutdruckabfälle und psychotrope Effekte. Insbesondere bei Jugendlichen besteht die Gefahr, dass der regelmäßige Konsum das sich entwickelnde Gehirn schädigt.
Cannabisblüten aus der Apotheke weisen kein standardisiertes Wirkstoffprofil wie ein Fertigarzneimittel auf. Ihr Gehalt an THC, CBD und anderen Inhaltsstoffen variiert je nach Sorte. Daher ist eine genaue Dosierung schwierig. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur nach persönlicher ärztlicher Konsultation verschrieben werden darf. Eine telemedizinische Verschreibung ohne persönlichen Kontakt ist ausdrücklich untersagt. Die ärztliche Begleitung stellt sicher, dass Nutzen und Risiken abgewogen werden und dass mögliche Wechselwirkungen mit bestehenden Medikamenten berücksichtigt werden.
Es ist wichtig, zwischen medizinischem Cannabis und frei verkäuflichen CBD‑Produkten zu unterscheiden. Letztere unterliegen als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika weniger strengen Kontrollen, dürfen keine Arzneimittelversprechen machen und werden oft ohne ärztliche Überwachung konsumiert. Für medizinische Zwecke sollte auf zugelassene Präparate zurückgegriffen werden, deren Qualität und Dosierung standardisiert sind.
Die wissenschaftliche Evidenz zum Einsatz von Cannabinoiden bei Epilepsie befindet sich noch im Aufbau. Zwar gibt es zugelassene CBD‑Arzneimittel für wenige schwerwiegende Syndrome, doch reichen diese Erkenntnisse nicht aus, um eine breite Anwendung für alle Epilepsieformen zu empfehlen. THC zeigt nach aktuellem Kenntnisstand keinen antiepileptischen Nutzen. Darüber hinaus können sowohl THC- als auch CBD‑haltige Produkte Nebenwirkungen hervorrufen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben. Aus diesen Gründen gilt Cannabis derzeit als Option für bestimmte Patientinnen und Patienten, die auf herkömmliche Therapien nicht ausreichend ansprechen, und sollte immer nur unter Kontrolle erfahrener Fachärztinnen und -ärzte eingesetzt werden.

Die meisten Menschen mit Epilepsie können ein erfülltes Leben führen. Sie gehen zur Schule, ergreifen Berufe, treiben Sport und gründen Familien. Dennoch gibt es Lebensbereiche, in denen besondere Regelungen gelten. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmte Kriterien vor; der Arzt oder die Ärztin muss gegenüber der Führerscheinbehörde bescheinigen, dass die Anfallskontrolle ausreichend ist. Je nach Anfallsart und Dauer der Anfallsfreiheit gelten unterschiedliche Wartezeiten. Auch der Beruf sollte so gewählt werden, dass eine potenzielle Gefährdung anderer ausgeschlossen ist; Arbeitgeber:innen sind zu angemessenen Anpassungen verpflichtet, sofern das Arbeitsumfeld Risiken birgt.
Bei Kindern und Jugendlichen mit Epilepsie ist die schulische Integration ein wichtiges Thema. Lehrkräfte sollten über die Erkrankung informiert sein, damit sie im Notfall angemessen reagieren können. Anpassungen im Unterricht wie geeignete Sitzplätze oder kurze Hinweise an Mitschüler:innen können helfen. Für Jugendliche und Erwachsene sind viele Berufe zugänglich, sofern Gefährdungen für sich oder andere ausgeschlossen werden. In Deutschland existieren Nachteilsausgleiche, die zum Beispiel zusätzliche Prüfungszeit oder den Einsatz von Hilfsmitteln ermöglichen. Arbeitsplätze lassen sich durch ergonomische Anpassungen sicherer gestalten; Beratungsstellen der Integrationsämter unterstützen Betroffene und Arbeitgeber:innen.
Auch in der Freizeit stellt Epilepsie keine grundsätzlich einschränkende Barriere dar. Viele Betroffene treiben Sport, reisen und pflegen Hobbys. Manche Aktivitäten erfordern jedoch besondere Vorsicht – zum Beispiel Schwimmen oder Klettern. Es wird empfohlen, diese Aktivitäten nie allein durchzuführen und die Umgebung so zu wählen, dass bei einem Anfall schnelle Hilfe möglich ist. Regelmäßige körperliche Bewegung kann sich positiv auf das Wohlbefinden auswirken, sollte aber an das persönliche Anfallsrisiko angepasst sein. Stressreduktion durch Achtsamkeitsübungen, Yoga oder Entspannungstechniken kann ebenfalls hilfreich sein. Zudem berichten viele Menschen, dass ein strukturierter Tagesablauf mit ausreichend Schlaf ihre Anfallshäufigkeit positiv beeinflusst. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen ergänzend wirken und keine ärztliche Therapie ersetzen.
Epilepsie ist in vielen Gesellschaften noch immer tabuisiert. Missverständnisse und Ängste können zu Ausgrenzung führen. Umso wichtiger sind Aufklärung und offene Kommunikation. Angehörige, Freunde und Kolleg:innen sollten wissen, was im Falle eines Anfalls zu tun ist und dass Epilepsie keine geistige Behinderung darstellt. Schulen und Arbeitsplätze können durch Schulungen sensibilisiert werden. Selbsthilfegruppen und Online‑Communitys bieten Raum für Austausch und Empowerment.
Eine chronische Erkrankung wie Epilepsie kann das seelische Wohlbefinden beeinträchtigen. Angst vor dem nächsten Anfall, Unberechenbarkeit und mögliche Einschränkungen können zu Stress, Depressionen oder sozialem Rückzug führen. Psychotherapeutische Unterstützung und der Austausch mit anderen Betroffenen können helfen, Strategien zur Bewältigung zu entwickeln. Auch die Familienangehörigen profitieren oft von Beratung, um die Balance zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung zu finden.
Epilepsie ist eine komplexe neurologische Erkrankung mit vielen Gesichtern. Sie betrifft weltweit Millionen Menschen und kann Menschen jeden Alters treffen. Moderne Diagnostik und Therapie ermöglichen es jedoch einem großen Teil der Betroffenen, anfallsfrei zu leben oder die Anfallshäufigkeit deutlich zu reduzieren. Neben antiepileptischen Medikamenten stehen chirurgische, neuromodulatorische und diätetische Verfahren zur Verfügung. Psychosoziale Unterstützung und eine aufgeklärte Umgebung tragen dazu bei, dass Menschen mit Epilepsie selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die Rolle von Cannabisprodukten in der Epilepsietherapie wird vielfach diskutiert. Der rechtliche Rahmen in Deutschland erlaubt seit 2017 die Verschreibung von Cannabisblüten und -extrakten zu medizinischen Zwecken; 2024 wurde die Regelung weiter präzisiert. Aktuell existiert in der EU ein CBD‑haltiges Arzneimittel, das als Zusatztherapie bei zwei seltenen Epilepsiesyndromen zugelassen ist. Für andere Anwendungsgebiete ist die Studienlage begrenzt. THC-haltige Produkte zeigen keinen belegten Nutzen bei Epilepsie. Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schläfrigkeit und Verdauungsbeschwerden sind häufig. Deshalb ist Cannabis keine Standardtherapie, sondern höchstens ein ergänzender Baustein in ausgewählten Fällen unter enger ärztlicher Überwachung.
Wer eine Epilepsie hat oder bei sich Symptome vermutet, sollte unbedingt den Kontakt zu neurologischen Fachärztinnen und -ärzten suchen. Sie können die genaue Diagnose stellen, geeignete Therapien empfehlen und Fragen zu alternativen Ansätzen, einschließlich Cannabis, sachlich beantworten. Informationen aus dem Internet oder aus Medien ersetzen diese Beratung nicht, sondern können höchstens als Ausgangspunkt für ein Gespräch dienen.
Dieser Überblick dient ausschließlich der allgemeinen Information; er erhebt keinen Anspruch.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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