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Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland im April 2024 ist das Thema stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Gleichzeitig wächst das Interesse an unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten für neurobiologische Störungen wie der Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Für Laien kann der Informationsstand verwirrend sein: Welche Unterschiede bestehen zwischen ADHS und der Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS)? Welche Rolle spielen Achtsamkeitsübungen bei der Bewältigung von Aufmerksamkeitsproblemen? Und wie ist Cannabis bei ADHS rechtlich und wissenschaftlich einzuordnen?
Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick. Er erläutert den Unterschied ADS und ADHS, stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Cannabis in Deutschland vor, beschreibt die biologischen Grundlagen des Cannabinoidsystems und fasst den Forschungsstand zu Cannabis und ADHS sowie zu ADHS Achtsamkeitsübungen zusammen. Dabei orientiert sich der Text an aktuellen, seriösen Quellen und vermeidet Werbeaussagen oder gesundheitsbezogene Versprechen.
Die Abkürzung ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung. Es handelt sich um eine in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD‑10) erfasste psychische Störung. Laut dem Informationsportal des Zentralen ADHS‑Netzes sind drei Kernbereiche typisch: ausgeprägte Aufmerksamkeits‑ und Konzentrationsstörungen, starke Impulsivität und körperliche Unruhe (Hyperaktivität). Fachleute sprechen von einer Störung, weil die Symptome über das Maß hinausgehen, das bei Gleichaltrigen als normgerecht gilt und dadurch das schulische, berufliche oder soziale Leben erheblich beeinträchtigen können.
ADHS betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Diagnose wird anhand von Kriterien der internationalen Klassifikationssysteme (ICD‑10/DSM‑5) gestellt. Dabei müssen die Symptome über mindestens sechs Monate bestehen, in mehreren Lebensbereichen (z. B. Schule und Familie) auftreten und vor dem 12. Lebensjahr begonnen haben.
Manchmal wird der Begriff ADS (Aufmerksamkeitsdefizitstörung) verwendet, um eine Variante der ADHS zu beschreiben. Das Informationsportal ADHS Info erläutert, dass ADS eine Unterform der ADHS bezeichnet, bei der vor allem Unaufmerksamkeit, aber weniger Hyperaktivität oder Impulsivität im Vordergrund stehen. In der medizinischen Fachsprache spricht man auch vom vorwiegend unaufmerksamen Subtyp (ADHS‑I). ADS‑Betroffene wirken oft verträumt und unkonzentriert, zeigen aber keine ausgeprägte motorische Unruhe. Der Begriff ADHS umfasst also beide Erscheinungsformen – mit oder ohne Hyperaktivität.
Bei Kindern mit ADHS zeigen sich häufig Probleme mit der Konzentration, erhöhte motorische Aktivität und impulsives Verhalten. Jugendliche und Erwachsene berichten eher über innere Unruhe, Organisationsschwierigkeiten und anhaltende Unaufmerksamkeit. Wichtig ist: Nicht jede Unaufmerksamkeit oder lebhafte Art ist automatisch pathologisch. Erst wenn die beschriebenen Verhaltensweisen deutlich stärker ausgeprägt sind als bei Gleichaltrigen und zu Belastungen führen, sprechen Fachpersonen von ADHS.

Die Therapie von ADHS basiert auf wissenschaftlich geprüften Verfahren. In Deutschland gelten Stimulanzien wie Methylphenidat oder Amphetaminpräparate als Medikamente der ersten Wahl. Kombiniert werden sie häufig mit Verhaltenstherapie, Elterntraining, schulischen Anpassungen und sozialpädagogischer Unterstützung. Diese Ansätze sind Teil der evidenzbasierten Standardtherapie, wie sie in Leitlinien empfohlen wird.
Neben den etablierten Verfahren interessieren sich manche Betroffene für alternative Ansätze. Dazu zählen beispielsweise Achtsamkeitsübungen, sportliche Aktivitäten, Ernährungsumstellungen oder der Einsatz von pflanzlichen Substanzen. Solche Maßnahmen können das Wohlbefinden unterstützen, sollten aber nicht ohne Beratung durch fachkundige Ärztinnen und Ärzte als Ersatz für die Standardtherapie genutzt werden.
Cannabis ist eine der ältesten Nutzpflanzen. Sie enthält mehr als hundert verschiedene chemische Verbindungen, die als Cannabinoide bezeichnet werden. Die beiden bekanntesten sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC gilt als hauptsächlicher psychoaktiver Bestandteil; es kann Bewusstseinsveränderungen hervorrufen und wirkt auf die gleichen Bindungsstellen im Nervensystem wie körpereigene Endocannabinoide. CBD wird in manchen Kontexten für seine entspannenden und entzündungshemmenden Eigenschaften diskutiert, ist aber ebenfalls pharmakologisch aktiv.
Das endogene Cannabinoidsystem spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung verschiedener Funktionen, etwa der Stressreaktion, des Appetits oder der Schmerzwahrnehmung. Es besteht aus Cannabinoidrezeptoren (wie dem CB1‑Rezeptor), körpereigenen Botenstoffen (Endocannabinoiden) und Enzymen zu deren Abbau. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt die CB1‑Rezeptoren als „CB1 Crew“, die das Nervensystem im Gleichgewicht hält. Wird THC von außen zugeführt, aktiviert es diese Rezeptoren ohne physiologischen Bedarf und kann dadurch den Informationsfluss im Nervensystem verändern.
Insbesondere im jugendlichen Gehirn, das sich bis ins junge Erwachsenenalter noch entwickelt, können Störungen des Endocannabinoidsystems durch extern zugeführtes THC zu langfristigen Veränderungen führen. Das Präventionsmaterial des Bundesgesundheitsministeriums weist darauf hin, dass im jugendlichen Gehirn während der Pubertät erhebliche Umbauprozesse stattfinden und Cannabis diese Prozesse beeinträchtigen kann.
THC bindet an die gleichen Rezeptoren wie die körpereigenen Endocannabinoide und löst damit Reaktionen in verschiedenen Gehirnregionen aus. Laut dem präventionsorientierten Material des Bundesgesundheitsministeriums kann die unplanmäßige Aktivierung der CB1‑Rezeptoren durch THC den Informationsfluss im Nervensystem durcheinanderbringen. Dies kann sich auf Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Blutdruck und andere körperliche Funktionen auswirken. Bei regelmäßigem Konsum passen sich die Rezeptoren an, was zu länger andauernden Veränderungen und möglichen Nebenwirkungen führen kann.
CBD ist nicht psychoaktiv im klassischen Sinn. Allerdings handelt es sich um ein pharmakologisch wirksames Molekül, das mit verschiedenen Rezeptoren interagiert. Im Gegensatz zu THC verursacht CBD keine typischen „Rausch“‑Effekte, wirkt aber auf das Nervensystem. Gesundheitsbezogene Aussagen zu CBD unterliegen in Deutschland strengen rechtlichen Rahmenbedingungen; sie sind in der Regel nicht zugelassen, sofern es keine Zulassung als Arzneimittel gibt.
Am 1. April 2024 ist in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und den nichtkommerziellen Anbau von Cannabis unter bestimmten Bedingungen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist der private Besitz auf 25 Gramm pro erwachsene Person begrenzt. Im privaten Wohnbereich dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen. Zudem ist der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen je erwachsener Person für den Eigenkonsum erlaubt.
Neben dem privaten Eigenanbau enthält das Gesetz Bestimmungen für sogenannte Anbauvereinigungen. Diese dürfen Cannabis nur in Reinform (getrocknete Blüten oder Haschisch) an erwachsene Mitglieder für den Eigenkonsum weitergeben. Die Weitergabemengen sind auf 25 Gramm pro Tag bzw. 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine THC‑Obergrenze von 10 Prozent und eine monatliche Höchstmenge von 30 Gramm. Werbung und Sponsoring für Cannabis sind verboten, und der Konsum in bestimmten öffentlichen Bereichen sowie in Sichtweite zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist untersagt.
Parallel zum CanG regelt das Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG) den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Seit einer Gesetzesänderung 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen verordnen. Diese Verordnung ist jedoch nur zulässig, wenn keine andere wirksame Standardtherapie verfügbar ist oder wenn das Verhältnis von Nutzen und Nebenwirkungen im Sinne des Patientinnen- oder Patientenwohls angemessen ist. Das MedCanG beschreibt darüber hinaus, dass eine Cannabis‑Therapie positive Effekte auf den Krankheitsverlauf oder zumindest auf die Kernsymptomatik erwarten lassen muss.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, bei der Verordnung von Cannabisarzneimitteln vorsichtig vorzugehen, etwa mit niedrigen Startdosen und besonderen Einschränkungen für ältere Personen oder Menschen mit Leber- bzw. Niereninsuffizienz. Es bestehen zudem Fahrverbote in den ersten Tagen der Behandlung, Alkohol ist zu meiden, und bestimmte Berufsgruppen (z. B. Berufskraftfahrer) sind grundsätzlich auszuschließen.

Das Selbsthilfeportal des Vereins ADHS Deutschland e.V. hat 2025 eine Stellungnahme zur Cannabis-Medikation bei ADHS veröffentlicht. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Forschung bislang keinen klaren Wirknachweis von Cannabis speziell bei der Kernsymptomatik der ADHS erbracht hat. Gleichzeitig sind die Befunde zu kritischen Auswirkungen des Cannabis‑Konsums auf die Hirnentwicklung, das Risiko für Psychosen, Angststörungen, Depressionen, bipolare Störungen sowie die Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit umfangreich. Studien zeigen zudem negative Effekte auf die Aufmerksamkeitssteuerung und kognitive Leistungsfähigkeit – Bereiche, die bei ADHS-Betroffenen ohnehin häufig beeinträchtigt sind.
Der Verein warnt, dass die Einnahme cannabisbasierter Präparate trotz legaler Verordnung erhebliche Risiken für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellt. Das gilt auch für mögliche juristische Konsequenzen bei Verkehrskontrollen oder Unfällen. Darüber hinaus weist die Stellungnahme auf die Pflicht der verordnenden Ärztinnen und Ärzte hin, ihre Patienten umfassend über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären.
Die Stellungnahme betont, dass aus Sicht des Vereins die Kriterien für eine Cannabisverordnung bei ADHS nicht erfüllt seien, weil es mit Stimulanzien eine wirksamere, nebenwirkungsärmere Standardtherapie gibt. Die Risiken des THC‑Konsums – darunter Toleranzentwicklung, Suchtentwicklung und negative Effekte auf die Hirnentwicklung – stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu möglichen Effekten auf die ADHS‑Symptomatik.
Es existieren weltweit nur wenige kontrollierte Studien zur Anwendung von Cannabis oder isolierten Cannabinoiden bei ADHS. Einzelne Fallberichte oder Beobachtungsstudien beschreiben, dass einige Betroffene subjektiv eine Verbesserung der Konzentration oder des Schlafes wahrnehmen. Diese subjektiven Eindrücke dürfen jedoch nicht mit einem wissenschaftlichen Wirkungsnachweis verwechselt werden. Der Verein ADHS Deutschland e.V. hält ausdrücklich fest, dass eine generelle Empfehlung des Einsatzes von Cannabis zur Behandlung von ADHS nicht möglich ist.
Bei neuen medizinischen Anwendungen müssen randomisierte, placebokontrollierte Studien an ausreichend großen Patientengruppen durchgeführt werden, um Nutzen und Risiken abwägen zu können. Bislang fehlen solche robusten Daten für ADHS. Zudem beziehen sich die meisten verfügbaren Studien auf isolierte Wirkstoffe (z. B. nabiximols) oder synthetische Cannabinoide und nicht auf getrocknete Cannabisblüten. Deshalb sollten Betroffene Cannabis nicht zur Selbstmedikation einsetzen, sondern sich an die anerkannten Therapien halten und bei Fragen eine Fachärztin oder einen Facharzt konsultieren.
Achtsamkeit (englisch mindfulness) bezeichnet eine Form der Aufmerksamkeit, bei der die Wahrnehmung auf den gegenwärtigen Moment gerichtet wird, ohne diesen zu bewerten. Ursprünglich stammt das Konzept aus östlichen Meditations‑Traditionen, wurde aber in den letzten Jahrzehnten auch in die westliche Psychologie integriert. In der Behandlung verschiedener Stress‑ und Angstzustände kommen Programme wie die achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (MBSR) zum Einsatz.
Ein wissenschaftlicher Artikel im World Journal of Psychiatry weist darauf hin, dass „mindfulness training“ ein potenzieller Ansatz sein könnte, um die Selbstregulation der Aufmerksamkeit zu verbessern und störende Gedanken zu reduzieren. Die Autorinnen und Autoren betonen jedoch, dass die untersuchten Studien überwiegend kleine Stichproben umfassen und dringend groß angelegte, kontrollierte Untersuchungen erforderlich sind, um die Wirksamkeit sicher beurteilen zu können.
Für Menschen mit ADHS können Achtsamkeitsübungen ein Bestandteil eines ganzheitlichen Selbstmanagements sein. Dabei geht es beispielsweise um einfache Atemübungen, bei denen man sich bewusst auf den Atem konzentriert, oder um einen sogenannten „Body‑Scan“, bei dem nacheinander verschiedene Körperbereiche wahrgenommen werden. Ziel ist es, die Wahrnehmung für den gegenwärtigen Moment zu schärfen.
Es ist wichtig zu betonen, dass Achtsamkeit kein Ersatz für evidenzbasierte ADHS‑Therapien ist. Vielmehr kann es als ergänzende Maßnahme eingesetzt werden, um Stress zu reduzieren und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern. Fachpersonen weisen darauf hin, dass Achtsamkeitsinterventionen im Rahmen strukturierter Programme unter Anleitung qualifizierter Trainerinnen und Trainer durchgeführt werden sollten. Die bisherigen Forschungsergebnisse lassen keine Schlussfolgerung zu, dass Achtsamkeit die Kernsymptome der ADHS verlässlich verbessert; sie wird jedoch als potenzieller Baustein in einer multimodalen Therapie diskutiert.
Solche Übungen dienen der Schulung der Aufmerksamkeitslenkung. Sie können helfen, die Wahrnehmung für die eigene innere Befindlichkeit zu steigern. Ihre Wirksamkeit bei ADHS wird in kleinen Studien erforscht, doch die Datenlage ist nicht ausreichend, um generelle Empfehlungen abzuleiten.
Der Konsum von Cannabis birgt, unabhängig von der beabsichtigten Anwendung, gesundheitliche Risiken. In der wissenschaftlichen Literatur werden unter anderem folgende potenzielle Effekte diskutiert:
Diese Risiken bestehen unabhängig davon, ob Cannabis legal verfügbar ist. Daher sollte jede Entscheidung für oder gegen eine Cannabis‑Anwendung in enger Abstimmung mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt erfolgen.
Obwohl einige Betroffene von subjektiven Verbesserungen berichten, gibt es derzeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass Cannabis die Kernsymptomatik der ADHS verbessert. Wie in der Stellungnahme von ADHS Deutschland e.V. ausgeführt, wird von einer Verordnung bei ADHS grundsätzlich abgeraten. Cannabis darf nur verordnet werden, wenn nachweislich keine andere wirksame Therapie zur Verfügung steht und ein positiver Effekt auf die Kernsymptomatik zu erwarten ist. Für ADHS existiert jedoch eine gut etablierte Standardtherapie mit Stimulanzien.
Einige Menschen nutzen Cannabis selbstständig („Selbstmedikation“), um beispielsweise Einschlafprobleme zu mindern oder Unruhe zu reduzieren. Diese Vorgehensweise kann jedoch problematisch sein, weil Dosierung, THC‑Gehalt und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten nicht kontrolliert werden. Zudem besteht das Risiko, eine Abhängigkeit zu entwickeln oder unerwünschte Nebenwirkungen zu erleiden.
Wer eine Behandlung oder alternative Unterstützungsangebote in Erwägung zieht, sollte sich an medizinische Fachpersonen wenden und keine eigenständigen Experimente mit Cannabis durchführen.

Neben medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung spielen Lebensstilfaktoren eine wichtige Rolle. Menschen mit ADHS profitieren häufig von klaren Tagesstrukturen, festen Schlafzeiten, regelmäßiger körperlicher Aktivität und gesunder Ernährung. Familien, Lehrerinnen und Lehrer sowie Arbeitgeber können durch Anpassung der Lern‑ und Arbeitsumgebung dazu beitragen, Ablenkungen zu reduzieren und Erfolgserlebnisse zu ermöglichen.
Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote bieten Betroffenen und Angehörigen Raum für Austausch. Der Verein ADHS Deutschland e.V. und regionale Selbsthilfegruppen informieren über aktuelle Entwicklungen, geben praktische Tipps und vermitteln Ansprechpartner.
Derzeit liegen keine belastbaren wissenschaftlichen Nachweise dafür vor, dass Cannabis die Kernsymptome der ADHS verbessert. Fachgesellschaften und Selbsthilfeorganisationen warnen vor einem unkritischen Einsatz.
Selbstmedikation mit Cannabis ist riskant. Neben rechtlichen Einschränkungen (z. B. Grenzwert für das Führen von Fahrzeugen) besteht die Gefahr von Nebenwirkungen, Suchtentwicklung und unerwünschten Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Besprechen Sie alternative Therapien und unterstützende Maßnahmen immer mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
ADS bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch den vorwiegend unaufmerksamen Subtyp der Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung. Menschen mit ADS zeigen vor allem Unaufmerksamkeit, aber kaum Hyperaktivität. ADHS umfasst sowohl unaufmerksame als auch hyperaktive und impulsive Symptome.
Achtsamkeitsübungen wie bewusstes Atmen, Body‑Scan oder achtsames Gehen können das allgemeine Wohlbefinden fördern. Studien untersuchen, ob solche Übungen die Aufmerksamkeit unterstützen, kommen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Sie sollten deshalb eher als ergänzende Maßnahme und nicht als Ersatz für eine medizinische Behandlung betrachtet werden.
Seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich führen und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen. Der private Anbau ist auf drei Pflanzen pro Person begrenzt, und die Weitergabe in Anbauvereinigungen unterliegt festen Regeln. Die Gesetze sehen außerdem Schutzmaßnahmen für Jugendliche sowie Werbeverbote vor.
Die Aufmerksamkeitsdefizit‑/Hyperaktivitätsstörung ist eine komplexe neurobiologische Störung, die fachkundige Diagnostik und Therapie erfordert. Beim Unterschied ADS und ADHS geht es vor allem um das Vorhandensein oder Fehlen von Hyperaktivität. Für Betroffene stehen evidenzbasierte Behandlungsmöglichkeiten wie Stimulanzien und Verhaltenstherapie im Vordergrund.
Das Interesse an Cannabis und ADHS beruht zum Teil auf der Legalisierung in Deutschland und auf subjektiven Erfahrungsberichten. Wissenschaftliche Belege für eine Wirksamkeit von Cannabis bei ADHS liegen jedoch nicht vor. Im Gegenteil weisen Experten auf Risiken für die Hirnentwicklung, die psychische Gesundheit und die kognitive Leistungsfähigkeit hin. Das Medizinal‑Cannabisgesetz erlaubt eine Verordnung nur unter strengen Voraussetzungen.
Achtsamkeitsübungen können als ergänzende Methode zur Stressbewältigung und zur Schulung der Aufmerksamkeit eingesetzt werden. Die Datenlage ist aber begrenzt, und sie ersetzen keine medizinische Therapie.
Insgesamt sollten Betroffene und Angehörige evidenzbasierte Informationen nutzen, mit Fachpersonen zusammenarbeiten und keine ungesicherten „Wundermittel“ erwarten. Der verantwortungsvolle Umgang mit legalen Substanzen, die Einhaltung des Gesetzes und die Wahrung der eigenen Gesundheit stehen im Vordergrund.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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