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Die Debatte über die Nutzung von Cannabis für medizinische Zwecke zieht seit Jahren Aufmerksamkeit auf sich. In Deutschland sind seit 2017 bestimmte Cannabis‑Arzneimittel unter strengen Bedingungen verschreibungsfähig; für den privaten Gebrauch trat im April 2024 ein neues Cannabisgesetz in Kraft. In der Öffentlichkeit stehen besonders chronische neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose (MS) und die Parkinson‑Krankheit im Fokus. Viele Betroffene fragen sich, ob und in welchem Umfang Cannabinoid-haltige Präparate in Studien bei einzelnen Symptomen untersucht wurden. Gleichzeitig herrscht ein intensiver Diskurs über mögliche Risiken und den rechtlichen Status. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zu Cannabis im Kontext von MS und Parkinson, erläutert den gesetzlichen Rahmen in Deutschland und beleuchtet, warum Symptome wie zitternde Hände oder Persönlichkeitsveränderungen nicht automatisch auf Cannabis zurückzuführen sind. Gesundheitsbezogene Wirkversprechen werden bewusst vermieden; es geht ausschließlich um neutrale Fakten.
Seit 2017 können Ärztinnen und Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verordnen, sofern alle etablierten Therapien ausgeschöpft sind und keine alternative Behandlung verfügbar ist. Mit Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 wurden weitere Regelungen geschaffen: Volljährige dürfen bis zu drei Pflanzen privat anbauen und eine begrenzte Menge Cannabis besitzen. Im öffentlichen Raum ist der Besitz bis 25 Gramm gestattet; zu Hause dürfen insgesamt maximal 50 Gramm getrocknete Blüten gelagert werden. Die Abgabe von Cannabis erfolgt über nichtkommerzielle Anbauvereinigungen an ihre Mitglieder, wobei strenge Vorgaben zum Jugendschutz gelten. Werbung oder jegliche Form der Produktpromotion für Cannabis ist verboten. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gelten niedrigere THC‑Grenzwerte. Wichtig: Die Legalisierung betrifft keine synthetischen Cannabinoide, die weiterhin untersagt bleiben. Medizinische Verschreibungen von Cannabis bleiben unabhängig von der neuen Gesetzeslage möglich, unterliegen aber dem Arzneimittelrecht und müssen individuell von einer Ärztin oder einem Arzt begründet werden.
Im Medizinbereich steht die Wirksamkeit einzelner Produkte im Vordergrund. Einige Cannabis‑Arzneimittel wie das Mundspray Nabiximols (Handelsname Sativex®) besitzen eine Zulassung für die Behandlung von therapieresistenter Spastik bei Multiple Sklerose. Dagegen sind getrocknete Cannabisblüten, die häufig den Freizeitkonsum dominieren, in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Rezept abgegeben werden. Die Einordnung ist entscheidend: Während zugelassene Arzneimittel klare Qualitätsstandards erfüllen müssen, variiert die Zusammensetzung von Blüten stark und macht klinische Aussagen schwierig. Das neue Cannabisgesetz regelt den Privatbesitz und Anbau, aber es ersetzt nicht die ärztliche Verschreibung und entbindet nicht von den Regeln des Arzneimittelgesetzes.

Cannabis enthält zahlreiche Substanzen, die sogenannten Cannabinoide. Die wichtigsten natürlichen Bestandteile sind Δ9‑Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist psychoaktiv und beeinflusst Wahrnehmung, Stimmung und Kognition. CBD wird überwiegend nichtpsychoaktiv beschrieben. Beide Stoffe interagieren mit dem körpereigenen Endocannabinoid‑System, das u. a. Gedächtnis, Bewegungen, Schmerz und Immunprozesse beeinflusst. Wissenschaftliche Artikel weisen darauf hin, dass das System aus körpereigenen Liganden (Endocannabinoiden) und den Rezeptortypen CB1 und CB2 besteht. CB1‑Rezeptoren sitzen vor allem im Gehirn; CB2‑Rezeptoren sind im Nervensystem und auf Immunzellen zu finden. Unterschiedliche Cannabinoide und Zubereitungen wirken mit variabler Stärke auf diese Rezeptoren, was zu vielfältigen Effekten führen kann. Diese komplexe Pharmakologie erschwert Studien, da Dosis, Zusammensetzung und Verabreichungsform nicht standardisiert sind und daher unterschiedlich wirken können.
Multiple Sklerose ist eine chronisch‑entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie führt zu Entzündungsherden, die Nervenfasern und deren Markscheiden (Myelin) schädigen. Mögliche Symptome sind Sehstörungen, Gefühlsstörungen, Muskelkrämpfe, Koordinationsprobleme und Müdigkeit. Die Krankheit verläuft in Schüben oder chronisch fortschreitend. Bei der Behandlung stehen die Verlängerung der schubfreien Zeit und die Linderung von Symptomen im Vordergrund. Standardtherapien umfassen immunmodulierende Medikamente, Physiotherapie und symptomorientierte Maßnahmen.
Bei stark therapieresistenter Spastik setzen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland manchmal Nabiximols ein. Dieses Mundspray enthält standardisierte Mengen THC und CBD und ist für dieses Anwendungsgebiet als Arzneimittel zugelassen. Im Rahmen einer Meta‑Analyse zur Spastik bei MS berichten Fachartikel, dass Nabiximols in Studien bei einem Teil der Patient*innen statistisch messbare Veränderungen in Spastik-Bewertungen beschrieben. Allerdings betonen dieselben Analysen, dass die Evidenz begrenzt ist und die Forschungsergebnisse nicht auf andere Cannabisprodukte übertragbar sind. Sie weisen darauf hin, dass das therapeutische Potenzial im MS‑Bereich kontrovers diskutiert wird, weil kontrollierte Studien fehlen und die individuelle Reaktion stark variiert. In einer Erhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu dronabinol, einem THC‑haltigen Arzneimittel, berichteten In einer nicht-randomisierten Beobachtung beschrieben Teilnehmende subjektive Veränderungen; die Aussagekraft ist begrenzt und ersetzt keine kontrollierten Studien.
Wie bei jeder pharmakologischen Behandlung bestehen Risiken. Die Begleitstudie des BfArM listet unter den häufigsten Nebenwirkungen von dronabinol Müdigkeit, gesteigerten Appetit und Schwindel. Das Mundspray Nabiximols kann Mundtrockenheit, Schläfrigkeit und Schwindel verursachen. Da THC psychoaktive Effekte hat, besteht je nach Dosierung die Gefahr von Wahrnehmungsveränderungen. Eine ärztliche Überwachung ist daher Pflicht. Importierte oder nicht standardisierte Blütenprodukte unterliegen starken Schwankungen in der Zusammensetzung und können potenziell Verunreinigungen enthalten. Für sie liegen derzeit keine zuverlässigen Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit bei MS vor, weshalb sie ohne klare Indikation nicht eingesetzt werden sollten.
Morbus Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, bei der Dopamin‑produzierende Nervenzellen in der Substantia nigra des Mittelhirns absterben. Der resultierende Dopaminmangel führt zu motorischen Symptomen wie Bewegungsverlangsamung (Bradykinese), Muskelsteifheit (Rigor) und dem charakteristischen Tremor. Laut Deutscher Hirnstiftung sind häufig die Hände betroffen; der Tremor tritt typischerweise in Ruhe auf und reduziert sich bei Bewegung. Daneben können auch Beine oder Unterkiefer betroffen sein. Für Betroffene ist das Zittern problematisch, weil es Alltagstätigkeiten erschwert und stigmatisierend wirken kann.
Die Ursache zitternder Hände ist nicht immer Morbus Parkinson. Ein Tremor bezeichnet grundsätzlich jegliches Muskelzittern. Desitin beschreibt, dass leichte Bewegungen der Finger bei ausgestreckter Hand physiologisch und normal sind. Ein physiologischer Tremor kann durch Kälte, Aufregung, Müdigkeit oder den Konsum von Koffein oder bestimmten Medikamenten verstärkt werden. Nur wenn das Zittern stärker wird und die Bewegungsabläufe stört, sollte ein Arzt konsultiert werden. Neben Parkinson gibt es diverse Tremor‑Formen, etwa den essenziellen Tremor, der laut Desitin als eigenständige neurologische Erkrankung gilt und überwiegend Menschen ab 60 Jahren betrifft. Er äußert sich häufig an Händen und Kopf und hat meist einen familiären Hintergrund. Auch Störungen des Kleinhirns, Dystonie, orthostatische Tremorformen oder psychogene Ursachen können zu Zittern führen. Daher sollten zitternde Hände medizinisch abgeklärt werden, statt sie vorschnell einer Ursache zuzuschreiben.
Neben motorischen Symptomen treten bei vielen Betroffenen nicht‑motorische Probleme auf. Desitin weist darauf hin, dass im Frühstadium häufig Depressionen, Schlafstörungen und Gereiztheit auftreten. Darüber hinaus können schon zu Beginn der Erkrankung Verhaltensauffälligkeiten beobachtet werden: Viele Menschen erleben eine zunehmende Sturheit oder Starrsinnigkeit sowie aggressive Verhaltensweisen. Diese Wesensveränderungen werden häufig durch eine verminderte Impulskontrolle begünstigt, die sowohl durch die Parkinson‑Erkrankung selbst als auch durch die langfristige Einnahme bestimmter Medikamente entsteht. Dopaminagonisten können pathologisches Glücksspiel, zwanghaftes Kaufen, übermäßiges Essen, Hypersexualität oder das sogenannte Punding (stereotypes Wiederholen von Tätigkeiten) hervorrufen. Desitin erklärt, dass diese Störungen durch die medikamentöse Therapie, insbesondere hohe Dosierungen dopaminerger Medikamente, gefördert werden.
Die Parkinson‑Krankheit kann außerdem zu demenziellen Veränderungen führen. Das Gesundheitsportal Onmeda weist darauf hin, dass etwa 40 Prozent der Patient*innen im Verlauf eine Demenz entwickeln. In diesem Zusammenhang sind Persönlichkeitsveränderungen typisch; möglich ist insbesondere eine zunehmende Sturheit und Dickköpfigkeit. Die kognitiven Fähigkeiten verlangsamen sich, und die Aufmerksamkeit nimmt ab. Diese Symptome sind Teil der Erkrankung und sollten nicht als absichtliches Verhalten interpretiert werden. Angehörige sollten professionelle Unterstützung suchen, wenn sie Wesensveränderungen bemerken.
Der Begriff Sturheit wird im Alltag oft negativ bewertet. Im Zusammenhang mit Parkinson beschreibt er jedoch eine krankheitsbedingte Veränderung, die sich aus dem Verlust der Impulskontrolle und den neurochemischen Veränderungen im Gehirn ergibt. Fachartikel empfehlen Angehörigen, diese Veränderungen nicht als Ausdruck mangelnden Willens zu deuten, sondern als Symptom der Erkrankung zu verstehen und mit Ärztinnen und Ärzten zu besprechen. Eine Anpassung der medikamentösen Therapie oder psychologische Begleitung wird in der Versorgungspraxis eingesetzt, um mit belastenden Verhaltensweisen umzugehen. Zudem ist es wichtig, ein stabiles soziales Umfeld und Aktivitäten, die Freude bereiten, zu erhalten; dies kann emotionale Belastungen mindern.
Die legale Verfügbarkeit von Cannabis hat dazu geführt, dass sich viele Betroffene mit der Frage befassen, ob Hanfprodukte Parkinson‑Symptome beeinflussen könnten. In Deutschland wurde 2017 medizinisches Cannabis für schwer erkrankte Menschen zugelassen, die auf andere Therapien nicht ausreichend ansprechen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2019, bei der 1 348 Menschen mit Parkinson befragt wurden, ergab, dass 8,4 Prozent Cannabis verwendeten. Unter den Nutzerinnen berichteten 54 Prozent subjektiv wahrgenommene Veränderungen; objektive klinische Wirksamkeitsnachweise liegen hierfür nicht vor. Allerdings kannten viele Teilnehmende die Unterschiede zwischen THC‑ und CBD‑haltigen Produkten nicht, und die Erhebung basierte auf Selbstauskünften ohne objektive Messkriterien. Die Autorinnen betonten, dass bislang kaum kontrollierte Studien existieren und die beobachteten Effekte hauptsächlich anekdotisch sind.
Die Parkinson’s Foundation, eine US‑amerikanische Patientenorganisation, weist darauf hin, dass medizinisches Cannabis derzeit intensiv erforscht wird, aber keine schlüssigen Belege dafür vorliegen, dass es Parkinson‑Symptome zuverlässig verbessert. Eine Übersicht über die vorhandenen Studien zeigt, dass die meisten Untersuchungen nur wenige Teilnehmende umfassten und nicht die Anforderungen randomisierter, doppelblinder, placebokontrollierter Studien erfüllten. Einige Vorstudien deuten an, dass Cannabinoide in niedriger Dosierung möglicherweise Dyskinesien (Bewegungsstörungen infolge von Levodopa) beeinflussen könnten, doch die Ergebnisse sind inkonsistent. Potenzielle Vorteile von Cannabis werden vor allem in Bezug auf Angstzustände, Schlaf, Schmerzen und Appetit diskutiert, während die Wirkung auf motorische Symptome wie Tremor bislang nicht ausreichend nachgewiesen ist. Deshalb warnen Expert*innen vor voreiligen Schlüssen und betonen, dass Cannabis keine etablierte Therapie ersetzt.
Für Menschen mit Parkinson bestehen besondere Risiken bei der Verwendung von Cannabis. THC kann kognitive Funktionen beeinträchtigen, zu Schwindel, Gleichgewichtsproblemen, Wahrnehmungsveränderungen oder Halluzinationen führen. Da Parkinson selbst bereits die exekutiven Fähigkeiten beeinträchtigen kann, raten Expertinnen zu Vorsicht; Betroffene sollten keine Selbstmedikation vornehmen. Ärztinnen und Ärzte in der Parkinson’s Foundation‑Umfrage gaben an, dass sie bislang nur selten Cannabis empfehlen; viele wünschten sich mehr Fortbildung, um Patientinnen beraten zu können. Auf Grund der geringen Evidenz und potenzieller Wechselwirkungen mit dopaminergen Medikamenten sollte der Einsatz von Cannabis bei Parkinson stets unter ärztlicher Aufsicht geschehen. Die Parkinson’s Foundation betont, dass Cannabis nicht die von Neurologinnen und Neurologen verschriebenen Medikamente ersetzen darf.
Seit den 1970er‑Jahren untersuchen Wissenschaftler*innen die Rolle des Endocannabinoid‑Systems bei neurodegenerativen Erkrankungen. Insbesondere CBD zeigte in Zellkultur‑ und Tierstudien antioxidative Effekte. Diese frühen Ergebnisse führten zu Hypothesen, dass Cannabisprodukte helfen könnten, krankheitsbedingte Nervenzellschäden zu begrenzen. Allerdings ließen sich die Resultate bislang nicht überzeugend auf den Menschen übertragen. Preklinische Forschung ist wichtig, ersetzt aber keine klinischen Studien, da Stoffwechsel, Dosierung und Nebenwirkungen bei Menschen anders ausfallen können.
Im Bereich der Multiplen Sklerose wurden mehrere klinische Studien mit unterschiedlichen Cannabispräparaten durchgeführt. Randomisierte Studien mit Nabiximols zeigten signifikante Verbesserungen der Spastik, jedoch nur bei einem Teil der Patient*innen und in Kombination mit konventioneller Therapie. Dronabinol wurde in kleineren Studien zur Schmerzreduktion und gegen Übelkeit eingesetzt. Meta‑Analysen warnen jedoch vor Überinterpretation der Ergebnisse, weil die Studiendauer kurz und die Stichprobengrößen klein waren.
Für die Parkinson‑Krankheit liegt die klinische Datenlage insgesamt schwach. Einige Pilotstudien untersuchten das synthetische Cannabinoid Nabilon gegen Levodopa‑induzierte Dyskinesien; eine Studie zeigte moderate Verbesserungen in einem kleinen Patientenkollektiv. Andere Untersuchungen testeten Cannabinoid‑Rezeptorantagonisten; sie wurden als sicher eingestuft, verbesserten die Motorik jedoch nicht. Eine deutsche Ärzteumfrage ergab, dass nur wenige Neurolog*innen Cannabis empfehlen und dass sie widersprüchliche Meinungen zu dessen Nutzen haben. Auch internationale Übersichten betonen, dass es an großen randomisierten Studien fehlt und daher keine therapeutische Empfehlung für Cannabis bei Parkinson ausgesprochen werden kann.

THC ist der bekannteste psychoaktive Bestandteil der Cannabispflanze. Es bindet vor allem an CB1‑Rezeptoren und beeinflusst dadurch Wahrnehmung, Stimmung, Appetit und motorische Funktionen. In medizinischen Produkten ist die THC‑Dosierung genau definiert. Im Freizeitkonsum variiert sie stark, was die Vorhersagbarkeit der Effekte erschwert. Bei Personen mit neurologischen Erkrankungen können unvorhersehbare Veränderungen der Wahrnehmung problematisch sein. Aus diesen Gründen sollten THC‑haltige Produkte ohne ärztliche Kontrolle nicht angewendet werden.
CBD weist keine oder nur milde psychoaktive Effekte auf. In Zell- und Tiermodellen werden entzündungshemmende und antioxidative Wirkungen untersucht, doch es gibt keine zugelassenen CBD‑Arzneimittel für MS oder Parkinson. Nahrungsergänzungsmittel mit CBD fallen rechtlich unter das Nahrungsergänzungsrecht und dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Wirkversprechen beworben werden. Weitere Inhaltsstoffe der Cannabispflanze wie Terpene könnten die Wirkung modifizieren, was als Entourage‑Effekt diskutiert wird. Der wissenschaftliche Nachweis hierfür ist jedoch unzureichend, sodass sich daraus keine medizinische Empfehlung ableiten lässt.
Im Handel sind zahlreiche Hanfextrakte erhältlich, oftmals als „Vollspektrum‑Öle“ bezeichnet. Ihre Zusammensetzung variiert; sie dürfen nur eine minimale THC‑Konzentration (<0,2 %) aufweisen. Viele Produkte sind als Nahrungsergänzungsmittel deklariert; sie unterliegen dem Lebensmittelrecht und dürfen nicht mit therapeutischen Aussagen beworben werden. Konsument*innen sollten bei der Auswahl auf Qualitätssiegel und Laboranalysen achten, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Die chronische Natur der Multiplen Sklerose bedeutet für viele Betroffene eine physische und psychische Belastung. Neben körperlichen Einschränkungen können Ängste, Depressionen und soziale Isolation auftreten. Studien zur Wirkung von Cannabinoiden auf diese Aspekte sind heterogen. Einige Patientenberichte erwähnen eine subjektive Entspannung oder verbesserte Schlafqualität; andere zeigen keine Effekte. Wichtig ist, dass psychische Symptome im Rahmen einer ganzheitlichen Therapie berücksichtigt werden – etwa durch Psychotherapie, medikamentöse Behandlungen, Physiotherapie und Selbsthilfegruppen. Cannabisprodukte sollten nur ergänzend und in Absprache mit medizinischem Fachpersonal eingesetzt werden.
Parkinson verändert das tägliche Leben aufgrund der fortschreitenden motorischen Einschränkungen und der kognitiven Belastungen. Antriebslosigkeit, Teilnahmslosigkeit oder Apathie können auftreten. Auch Fremden gegenüber kann das verminderte Mimikspiel zu Missverständnissen führen. Personelle Unterstützungsnetze, Bewegungstherapien, Logopädie und kognitive Trainings können helfen, den Alltag besser zu bewältigen. Angehörige sollten Wesensveränderungen früh ansprechen und ärztlichen Rat einholen, bevor sie Cannabis als Selbstmedikation erwägen. Es wird untersucht, ob Cannabinoid-haltige Präparate subjektive Parameter wie Schlafqualität oder Anspannung beeinflussen.
In Deutschland ist das Mundspray Nabiximols (Sativex®) zur Behandlung von therapieresistenter Spastik bei MS zugelassen. Andere Cannabisprodukte, insbesondere getrocknete Blüten, verfügen nicht über diese Indikation. Jede Verschreibung erfordert eine ärztliche Einschätzung und Genehmigung.
Es gibt keine ausreichenden klinischen Belege dafür, dass Cannabis den bei Parkinson typischen Tremor zuverlässig reduziert. Kleine Pilotstudien liefern widersprüchliche Ergebnisse, und Fachorganisationen warnen vor voreiligen Erwartungen. Zitternde Hände können zahlreiche Ursachen haben, daher sollte zunächst eine ärztliche Abklärung stattfinden.
Cannabis kann psychoaktive Effekte auslösen, die Denk‑ und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Bei Parkinson können diese Effekte die ohnehin eingeschränkten exekutiven Funktionen verstärken. Nebenwirkungen sind u. a. Schwindel, Müdigkeit, Blutdruckabfall und psychotische Symptome. Es besteht außerdem das Risiko von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Menschen mit neurologischen Erkrankungen sollten Cannabis nur nach ärztlicher Absprache und unter Kontrolle einnehmen.
THC‑reiche Produkte enthalten höhere Anteile an psychoaktivem THC und werden oft in der Freizeit konsumiert. Sie fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn sie medizinisch verordnet werden. CBD‑Produkte enthalten nur minimale THC‑Mengen und verursachen keine berauschenden Effekte. Beide Produkttypen sollten nicht mit Heilversprechen beworben werden; für MS und Parkinson existieren nur beschränkt zugelassene Arzneimittel.
Bestimmte Medikamente wie Dopaminagonisten stimulieren das Belohnungssystem im Gehirn und können impulsives Verhalten fördern. Bei einigen Personen äußert sich dies in Spielsucht, zwanghaftem Kaufen oder erhöhter Sexualität. Eine Anpassung der Dosierung oder der Wechsel des Medikaments kann helfen. Wesensveränderungen sollten daher frühzeitig mit der behandelnden Neurologin oder dem Neurologen besprochen werden.
Cannabis befindet sich als möglicher Therapiebaustein bei neurologischen Erkrankungen in einer Grauzone zwischen Hoffnung und Realität. Während es für die Behandlung von therapieresistenter Spastik bei Multiple Sklerose mit Nabiximols eine zugelassene Anwendung gibt, fehlen für andere Symptome und für Parkinson belastbare klinische Nachweise. Befragungen zeigen, dass ein Teil der Patient*innen von subjektiven Vorteilen berichtet; diese Daten basieren jedoch auf kleinen Gruppen und sind nicht repräsentativ. Fachgesellschaften und Gesundheitsbehörden betonen, dass Cannabis kein Ersatz für zugelassene Therapien ist und nur unter ärztlicher Kontrolle eingesetzt werden darf.
Die zunehmende Verfügbarkeit von Cannabis in Deutschland erfordert eine sachliche Aufklärung. Betroffene sollten ihren Alltag nicht allein auf Grundlage anekdotischer Berichte anpassen, sondern auf etablierte Therapien setzen und neue Optionen mit Fachpersonal abklären. Symptome wie zitternde Hände, Sturheit oder Wesensveränderungen haben vielfältige Ursachen, die ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten. Eine gesunde Skepsis gegenüber Versprechungen und ein Bewusstsein für rechtliche Rahmenbedingungen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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