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Aufmerksamkeits‑Defizit‑Hyperaktivitätsstörung (ADHS) ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die durch Symptome wie Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität gekennzeichnet ist. Laut epidemiologischen Untersuchungen haben in den Vereinigten Staaten schätzungsweise 8,4 % der Kinder und 2,5–4,4 % der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens eine ADHS‑Diagnose. Die Störung tritt weltweit in ähnlichen Häufigkeiten auf. Bei vielen Betroffenen verbessert sich die Symptomatik im Laufe des Lebens; eine Langzeitstudie des Multimodalen Behandlungskonzepts zeigte jedoch, dass nur ein kleiner Teil der Probanden nach 16 Jahren eine dauerhafte Remission erreicht hatte. ADHS kann das schulische, berufliche und soziale Leben erheblich beeinträchtigen.
Trotz der etablierten Wirkung zugelassener Therapien – insbesondere verhaltenstherapeutischer Ansätze und medikamentöser Behandlungen mit Stimulanzien – beschäftigt einige Betroffene und deren Angehörige die Frage, ob Cannabis (insbesondere Produkte mit Cannabidiol, kurz CBD) eine Rolle bei der Bewältigung der ADHS‑Symptome spielen könnte. Suchmaschinenanfragen wie „welches Cannabis bei ADHS“ oder „CBD bei ADHS“ verdeutlichen das Interesse an möglichen Alternativen. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die neurobiologischen Grundlagen von ADHS, die Besonderheiten der Cannabispflanze, die rechtliche Situation in Deutschland sowie den Stand der wissenschaftlichen Forschung. Der Text richtet sich an Laien, informiert sachlich und vermeidet gesundheitsbezogene Versprechen oder Empfehlungen.
ADHS ist eine heterogene Störung, die sich durch Probleme bei der Aufmerksamkeitssteuerung, gesteigerte Aktivität und Impulsivität auszeichnet. Die Diagnose wird anhand der Kriterien des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen (DSM‑5) oder der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD‑10/11) gestellt und berücksichtigt, ob die Symptome in mindestens zwei Lebensbereichen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen und zu funktionellen Beeinträchtigungen führen. ADHS kann in drei Präsentationsformen auftreten: überwiegend unaufmerksam, überwiegend hyperaktiv‑impulsiv und kombiniert.
Die Entstehung von ADHS ist multifaktoriell. Genetische Komponenten tragen wesentlich zur Entwicklung bei; Zwillingsstudien weisen auf eine hohe Erblichkeit hin. Umweltfaktoren wie Frühgeburt, pränatale Exposition gegenüber Nikotin oder Alkohol, perinatale Komplikationen sowie psychosoziale Belastungen können ebenfalls einen Einfluss haben. Neurobiologisch spielt eine Dysregulation der Botenstoffe Dopamin und Noradrenalin eine Rolle. Bildgebende Verfahren zeigen Unterschiede in der Struktur und Funktion bestimmter Hirnregionen, insbesondere des Frontallappens und der Basalganglien.
Die Behandlung von ADHS erfolgt in der Regel multimodal. Dazu gehören psychoedukative Maßnahmen, Verhaltenstherapie und, bei Bedarf, medikamentöse Therapie. Zugelassene Arzneimittel sind vorrangig Methylphenidat und Amphetaminpräparate, die den Dopamin‑ und Noradrenalinspiegel im Gehirn modulieren. Alternativen wie Atomoxetin oder Guanfacin stehen zur Verfügung, wenn Stimulanzien nicht vertragen werden. Für Deutschland ist die S3‑Leitlinie zur Behandlung von ADHS maßgeblich. Sie betont eine sorgfältige Indikationsstellung und empfiehlt engmaschige Kontrollen der Wirksamkeit sowie der Nebenwirkungen der Medikamente.

Cannabis sativa und Cannabis indica enthalten hunderte bioaktive Substanzen, darunter über 140 Cannabinoide. Die bekanntesten sind Delta‑9‑Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist für die psychoaktiven Effekte verantwortlich; es bindet an Cannabinoid‑Rezeptoren im Zentralnervensystem und führt zu Wahrnehmungs‑ und Stimmungsänderungen. CBD besitzt keine berauschende Wirkung; es interagiert mit dem Endocannabinoid‑System, kann jedoch auch andere Rezeptorsysteme modulieren. In den vergangenen Jahren haben Züchtung und technische Verarbeitung den THC‑Gehalt vieler Sorten erheblich erhöht – von früher etwa 3 % auf heute häufig 15–20 % oder mehr. Höher konzentrierte Produkte wie Haschisch oder Öle können 80 % THC erreichen.
Der menschliche Körper verfügt über ein Endocannabinoid‑System mit eigenen Liganden (Anandamid und 2‑Arachidonylglycerol) sowie spezifischen Rezeptoren (CB1 und CB2). Dieses System beeinflusst Prozesse wie Schmerzempfindung, Stimmung, Appetit und Gedächtnis. Exogene Cannabinoide aus der Cannabispflanze binden an diese Rezeptoren und können physiologische Abläufe modifizieren. Die genaue Wirkung hängt von der Zusammensetzung des jeweiligen Produkts, der Dosis, der individuellen Empfindlichkeit und dem Anwendungsweg ab (Rauchen, Verdampfen, orale Einnahme, transdermale Applikation). Wichtig ist, dass das komplexe Zusammenwirken verschiedener Cannabinoide, Terpene und Flavonoide die Effekte beeinflusst. Forschung zu isolierten Substanzen wie CBD basiert daher nur bedingt auf realen Konsummustern.
Mehrere Studien untersuchen, inwieweit Menschen mit ADHS häufiger Cannabis konsumieren. Eine aktuelle Übersicht aus dem Jahr 2022 berichtet, dass ADHD ein Risikofaktor für den Gebrauch von Cannabis und die Entwicklung einer Cannabis Use Disorder (CUD) ist. Ein als Mendelsche Randomisierung angelegter Ansatz ergab ein Odds Ratio von 7,9 für den Cannabiskonsum über das Leben hinweg bei Personen mit ADHS im Vergleich zu nicht betroffenen Gleichaltrigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Cannabis Symptome lindert; vielmehr kann die impulsive und risikofreudige Natur vieler Betroffener den Einstieg erleichtern. Eine Untersuchung von 483 Jugendlichen in Suchtbehandlung zeigte, dass 32 % die Kriterien für Cannabis‑Missbrauch und 47 % die für Abhängigkeit erfüllten.
Einige Betroffene berichten, Cannabis zu nutzen, um Schlafstörungen, Nervosität oder Nebenwirkungen von ADHS‑Medikamenten abzumildern. Wissenschaftliche Analysen weisen darauf hin, dass bestimmte Personen aus subjektiver Sicht Konzentration oder Stimmung verbessern wollen. Eine US‑amerikanische Studie führt dazu aus, dass Erwachsene mit ADHS sich zuweilen aus verschiedenen Gründen dem Cannabiskonsum zuwenden, darunter das Verlangen nach einer Linderung von Schlaflosigkeit oder Angst. Solche Berichte spiegeln individuelle Erfahrungen wider und stellen keine evidenzbasierten Belege dar.
Die potenziellen Effekte von Cannabis auf Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Exekutivfunktionen sind unterschiedlich. Akuter THC‑Konsum kann die motorische Koordination, das Arbeitsgedächtnis und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Bildgebende Studien liefern widersprüchliche Ergebnisse: Einige Untersuchungen berichten von Volumenveränderungen in bestimmten Gehirnregionen, andere finden keine signifikanten Unterschiede. Klar ist jedoch, dass chronischer Konsum vor allem im Jugendalter mit einer verringerten neuropsychologischen Leistungsfähigkeit und einem möglichen Rückgang der Intelligenz assoziiert ist. Da viele ADHS‑Betroffene bereits Schwierigkeiten bei der Aufmerksamkeitssteuerung und dem Arbeitsgedächtnis haben, könnte zusätzlicher Cannabiskonsum diese Probleme verstärken.
Die bisherige Forschung bietet keinen belastbaren Beweis dafür, dass Cannabis oder einzelne Cannabinoide die Kernsymptomatik von ADHS wirksam beeinflussen. Die kanadische Fachgesellschaft CADDRA betont in ihrer Position von 2024, dass es „keine Evidenz dafür gibt, dass Cannabis eine effektive Behandlung für ADHS ist oder Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit verbessert“. Ähnliche Einschätzungen finden sich in der Stellungnahme des deutschen ADHS‑Bundesverbandes. Diese verweist darauf, dass die Forschung keinen klaren Wirknachweis für eine Cannabis‑Therapie bei ADHS erbracht hat. Vielmehr werden Risiken wie eine Beeinträchtigung der Hirnentwicklung, die Begünstigung psychotischer Episoden, Angststörungen oder eine Verschlechterung der kognitiven Leistungsfähigkeit hervorgehoben.
Eine randomisierte kontrollierte Studie mit einem Cannabisextrakt bei Erwachsenen mit ADHS existiert bislang nicht. Es wurden einige kleine Pilotstudien zu synthetischen Cannabinoid‑Analogien durchgeführt, doch diese liefern keine eindeutigen Ergebnisse und leiden unter methodischen Schwächen (geringe Teilnehmerzahlen, fehlende Placebokontrolle). Solange keine robusten klinischen Daten vorliegen, bleibt die Frage offen, ob einzelne Cannabinoide bei bestimmten Symptomen einen Nutzen haben könnten.
Die deutsche S3‑Leitlinie zur Behandlung von ADHS erklärt ausdrücklich, dass „Cannabis für die Behandlung der ADHS nicht eingesetzt werden soll“. Die Autoren stützen sich auf Expertenkonsens und verweisen auf die fehlende Evidenz sowie auf potenzielle Nebenwirkungen. In Kanada und den Vereinigten Staaten raten Fachgesellschaften ebenfalls von einer therapeutischen Nutzung bei ADHS ab. Wichtig ist, dass die Leitlinien dabei zwischen medizinischem Cannabis (als Arzneimittel) und rezeptfreiem Gebrauch unterscheiden. Für das behandlungsbedürftige Krankheitsbild ADHS sehen sie derzeit keinen Platz für Cannabispräparate.
Die Rechtslage zu Cannabis in Deutschland hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Durch das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (BtMRÄndG) ist seit 2017 der medizinische Einsatz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen möglich. Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können Cannabisarzneimittel erhalten, wenn keine Alternative zur Verfügung steht und eine Aussicht auf Besserung der Symptome besteht. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfordert eine fundierte ärztliche Begründung.
Am 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft, das den Besitz und privaten Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legalisierte. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen; bis zu drei Pflanzen je erwachsene Person sind erlaubt. Das Gesetz hebt Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) heraus, dennoch bleibt der medizinische Gebrauch weiterhin streng geregelt. Das neue Medizinal‑Cannabis‑Gesetz (MedCanG) definiert eigenständig den medizinischen Rahmen. Die Bundesrepublik orientiert sich dabei an den Vorgaben der EU und der Weltgesundheitsorganisation.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bundessozialgericht haben in ihren Richtlinien betont, dass der Gebrauch von medizinischem Cannabis bei ADHS nicht zu den standardisierten Indikationen zählt. Eine ärztliche Verordnung setzt voraus, dass andere therapeutische Maßnahmen ausgeschöpft wurden und dass die ärztliche Bewertung die potenziellen Risiken sorgfältig abwägt. Eine bloße Vermutung, Cannabis könne Symptome lindern, reicht nicht; Ärzte müssen die vorliegenden Untersuchungen dokumentieren und begründen, weshalb etablierte Therapien nicht ausreichen.
Der ADHS‑Bundesverband weist zudem darauf hin, dass Personen, die Cannabis verordnet bekommen, besondere Vorsichtsmaßnahmen beachten müssen. Dazu gehören ein vorübergehendes Fahrverbot in den ersten Behandlungstagen, Verzicht auf den Konsum anderer sedierender Substanzen und erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Nach wie vor besteht das Risiko, dass der Führerschein entzogen wird oder juristische Konsequenzen drohen, wenn der THC‑Spiegel im Blut bestimmte Grenzwerte überschreitet. Ärztinnen und Ärzte können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Patienten nicht ausreichend über diese Risiken informieren.
Die Legalisierung des Privatgebrauchs im April 2024 bedeutet nicht, dass Cannabis automatisch für jede medizinische Anwendung empfohlen wird. Der rechtliche Rahmen unterscheidet strikt zwischen nicht‑kommerziellen Anbauvereinigungen und der Verwendung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Für den Erwerb in sogenannten „Cannabis‑Clubs“ gelten separate Regeln; hier dürfen nur volljährige Mitglieder bestimmte Mengen beziehen. Der medizinische Einsatz unterliegt der ärztlichen Verschreibungspflicht und bleibt auf schwerwiegende Erkrankungen mit begründeter Aussicht auf Linderung beschränkt. ADHS wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als anerkannte Indikation aufgeführt.

Cannabidiol (CBD) ist ein phytocannabinoider Bestandteil der Cannabispflanze, der keine psychoaktive Wirkung auslöst. Es wird in Ölen, Kapseln, Extrakten und Kosmetika vermarktet. Viele Produkte sind frei erhältlich, sofern ihr THC‑Gehalt unter dem gesetzlich erlaubten Grenzwert liegt. In der Europäischen Union dürfen Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie als neuartige Lebensmittel zugelassen sind. In Deutschland werden CBD‑Produkte häufig als Aroma‑ oder Kosmetikartikel deklariert, da für orale Einnahme keine Zulassung vorliegt.
Einige Betroffene berichten, CBD‑Öle zu verwenden, um sich ruhiger oder konzentrierter zu fühlen. Wissenschaftlich ist bislang unklar, inwiefern CBD spezifische ADHS‑Symptome beeinflusst. Studien zu CBD konzentrieren sich vor allem auf Epilepsien, Schmerzen, Angststörungen oder Schlafprobleme. Es existieren keine randomisierten kontrollierten Studien zur alleinigen Anwendung von CBD bei ADHS. Deshalb lässt sich aktuell nicht sagen, ob oder in welcher Dosierung CBD eine Wirkung hätte. Die S3‑Leitlinie und internationale Fachgesellschaften äußern sich nicht zu CBD als Therapieoption für ADHS und empfehlen stattdessen die bekannten, evidenzbasierten Behandlungsmethoden. Der ADHS‑Bundesverband warnt generell vor dem eigenständigen Konsum von Cannabinoiden, da sowohl THC‑haltige als auch THC‑arme Produkte Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hervorrufen können.
Bei der Fragestellung „CBD bei ADHS – eine sinnvolle Alternative?“ oder auch dem missverstandenen Begriff „Kwelches Cannabis bei ADHS“ handelt es sich oft um Suchbegriffe von Personen, die nach natürlichen Alternativen suchen. Es ist wichtig, zwischen Marketingaussagen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu unterscheiden. Viele werbliche Texte suggerieren positive Effekte, ohne fundierte Studien zu zitieren. Gesetzliche Regelungen verbieten es Unternehmen, nicht zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen zu treffen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher kritisch hinterfragen, welche Quellen sie nutzen, und sich im Zweifelsfall ärztlich beraten lassen.
Mehrere Quellen warnen davor, dass Cannabiskonsum – insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – die Gehirnentwicklung beeinträchtigen kann. Die kanadische CADDRA‑Position stellt fest, dass THC die Reifung des Gehirns beeinflussen und langfristig zu strukturellen Veränderungen führen kann. Eine wissenschaftliche Auswertung der ADHS Deutschland e.V. hebt hervor, dass Cannabis mit kognitiven Defiziten, einer erhöhten Anfälligkeit für Psychosen, Angst- oder depressive Störungen und einem möglichen Rückgang der Intelligenzentwicklung in Zusammenhang steht. Besonders vor dem 25. Lebensjahr sollten Menschen mit ADHS daher auf Cannabis verzichten.
THC‑haltige Produkte können zu akuten psychotischen Episoden oder Angstzuständen führen. Langzeitkonsum ist mit einem erhöhten Risiko für die Entwicklung von Psychosen, insbesondere bei genetischer Vorbelastung, verbunden. Einige Betroffene berichten von stimmungsaufhellenden Effekten, andere erleben das Gegenteil. Die Variabilität der Reaktionen macht es schwierig, allgemeine Aussagen zu treffen.
Cannabis kann abhängig machen, insbesondere wenn es regelmäßig und in hohen Dosen konsumiert wird. Personen mit ADHS haben ein erhöhtes Risiko, Substanzgebrauchsstörungen zu entwickeln. Dies kann durch Selbstmedikation, Impulsivität oder mangelnde Selbstregulation verstärkt werden. Ein frühzeitiger Einstieg in den Konsum erhöht das Risiko. Abhängigkeit ist nicht nur durch die psychischen Effekte problematisch; sie kann zu sozialen Konflikten, finanziellen Belastungen und gesundheitlichen Schäden führen.
Cannabinoide können mit anderen Arzneimitteln interagieren. Bei Patienten, die ADHS‑Medikamente einnehmen, können unerwünschte Wirkungen auftreten. Stimulanzien wie Methylphenidat werden über Cytochrom‑P450‑Enzyme verstoffwechselt, die auch durch Cannabinoide beeinflusst werden können. Zudem kann die sedierende Wirkung von CBD bei gleichzeitiger Einnahme von zentralnervösen Medikamenten zu verstärkter Müdigkeit führen. Aufgrund fehlender Daten sollten mögliche Wechselwirkungen mit dem behandelnden Arzt besprochen werden.
ADHS‑Betroffene sehen sich oft mit Vorurteilen konfrontiert, die ihre Situation erschweren. Der Einsatz von Cannabis, ob medizinisch oder privat, ist mit zusätzlicher Stigmatisierung verbunden. In den vergangenen Jahren hat sich zwar eine liberalere Haltung gegenüber Cannabis entwickelt, dennoch können Nutzerinnen und Nutzer am Arbeitsplatz, im Straßenverkehr oder im sozialen Umfeld auf Ablehnung stoßen. Der ADHS‑Bundesverband betont, dass die Legalisierung nicht bedeutet, dass Cannabis für Betroffene automatisch sicher oder empfehlenswert ist. Information und offene Kommunikation sind wichtig, um Missverständnisse auszuräumen.
Neben der medikamentösen Behandlung stellen verhaltenstherapeutische Ansätze einen zentralen Baustein des ADHS‑Managements dar. Sie helfen, Strukturen im Alltag zu schaffen, Impulsivität zu kontrollieren und Selbstorganisation zu verbessern. Elterntraining und Schulung für Bezugspersonen sind wichtig, um einen unterstützenden Rahmen zu gewährleisten. Eine professionelle Beratung ist sinnvoll, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Achtsamkeits‑basierte Interventionen, Meditation und Entspannungsverfahren wie progressive Muskelentspannung können Betroffenen helfen, Stress abzubauen und die Selbstwahrnehmung zu stärken. Diese Methoden sind in der Regel nebenwirkungsarm und können in den Alltag integriert werden. Sie ersetzen keine Therapie, können aber ergänzend eingesetzt werden.
Körperliche Aktivität hat positive Effekte auf die kognitive Leistungsfähigkeit und die Stimmung. Sport kann helfen, überschüssige Energie abzubauen und die Konzentrationsfähigkeit zu verbessern. Eine ausgewogene Ernährung unterstützt die allgemeine Gesundheit; es gibt jedoch keine speziellen Diäten, die ADHS heilen. Omega‑3‑Fettsäuren werden manchmal diskutiert, doch auch hier ist die Evidenzlage gemischt. Eine ärztliche Beratung ist ratsam, bevor Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden.
Strukturierungshilfen wie Planungs‑Apps, Kalender und Erinnerungsfunktionen können Menschen mit ADHS unterstützen. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten Programme zur Selbstorganisation und können von Ärztinnen oder Psychotherapeutinnen verordnet werden. Wichtig ist, dass die Nutzung dieser Tools an die persönlichen Bedürfnisse angepasst wird.

Nein. Internationale Fachgesellschaften und Leitlinien betonen, dass es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für den Einsatz von Cannabis bei der Behandlung von ADHS gibt. Die deutsche S3‑Leitlinie empfiehlt ausdrücklich, Cannabis nicht zur Behandlung von ADHS einzusetzen.
Derzeit gibt es keine randomisierten kontrollierten Studien, die den Einsatz von CBD bei ADHS untersuchen. Individuelle Erfahrungsberichte ersetzen keine evidenzbasierte Forschung. Verbraucher sollten darauf achten, dass CBD‑Produkte als Nahrungsergänzungsmittel nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie als neuartige Lebensmittel zugelassen wurden.
Cannabinoide können psychoaktive Effekte, kognitive Einschränkungen, psychiatrische Nebenwirkungen und Abhängigkeit verursachen. Besonders Jugendliche und junge Erwachsene, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet, sind gefährdet. Auch bei legaler Verordnung bestehen Risiken im Straßenverkehr und mögliche juristische Konsequenzen.
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und private Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Cannabis frei im Handel erhältlich wäre; der Erwerb ist über Anbauvereinigungen reguliert. Die medizinische Verwendung bleibt an strenge Voraussetzungen geknüpft und ist nicht für ADHS zugelassen.
Solche Suchanfragen entstehen meist aus Verwechslungen oder Tippfehlern. Sie spiegeln das Interesse von Betroffenen wider, alternative Wege zur Symptomkontrolle zu finden. Dieser Beitrag verdeutlicht, dass es wissenschaftlich keinen Nachweis für einen therapeutischen Nutzen von Cannabis bei ADHS gibt und dass vielmehr Vorsicht geboten ist.
ADHS ist eine komplexe neurobiologische Störung, die einer evidenzbasierten Therapie bedarf. Die Cannabispflanze enthält bioaktive Substanzen wie THC und CBD, die vielfältige pharmakologische Effekte haben. Trotz populärer Diskussionen liefert die aktuelle Forschung keine Evidenz dafür, dass Cannabis oder einzelne Cannabinoide die Kernsymptome von ADHS verbessern. Fachgesellschaften warnen vor dem Einsatz von Cannabis bei ADHS und betonen die möglichen Risiken wie kognitive Einbußen, psychische Nebenwirkungen und Abhängigkeit. Die deutsche Gesetzgebung regelt den medizinischen Einsatz streng; ADHS gehört nicht zu den anerkannten Indikationen.
Fragen wie „CBD bei ADHS“ oder „welches Cannabis bei ADHS“ sind Ausdruck des Wunsches nach alternativen Behandlungswegen. Sie sollten nicht dazu verleiten, eigenständig mit Cannabinoiden zu experimentieren. Personen mit ADHS sollten sich stets an qualifizierte Ärztinnen und Therapeuten wenden und etablierte Behandlungsmethoden wählen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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