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Chronische Schmerzen und Erkrankungen wie Endometriose beeinflussen das Leben vieler Menschen in Deutschland. Für die Betroffenen stellen sich ganz unterschiedliche Fragen: Wie lässt sich das Krankheitsbild einordnen? Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung? Wer entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad, und welche Rolle spielt medizinisches Cannabis bei chronischen Schmerzen? Die folgenden Abschnitte geben einen ausführlichen, sachlich-neutralen Überblick über diese Themen. Dabei wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, auf wissenschaftliche Erkenntnisse und auf praktische Aspekte eingegangen. Die Darstellung richtet sich an ein Laienpublikum, verzichtet bewusst auf Werbeaussagen und enthält keine Heilsversprechen. Alle Informationen beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und werden am Ende des Textes mit Verweisen belegt.
Endometriose ist eine chronische Erkrankung, bei der sich Gewebe ähnlich der Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutter ansiedelt. Dieses sogenannte Endometrium kann sich beispielsweise im Beckenraum, an den Eierstöcken oder in seltenen Fällen auch an anderen Organen entwickeln. Typische Beschwerden sind unter anderem Schmerzen während der Menstruation, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr sowie diffuse Unterbauchbeschwerden außerhalb des Monatszyklus. Laut Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) können die Beschwerden den Alltag deutlich beeinträchtigen und betreffen neben körperlichen Symptomen oft auch das psychische Wohlbefinden und die Lebensplanung.
Die Ursachen der Endometriose sind bis heute nicht vollständig geklärt. In der medizinischen Fachliteratur werden verschiedene Faktoren diskutiert, darunter immunologische Prozesse, hormonelle Einflüsse und genetische Veranlagungen. Studien legen nahe, dass das körpereigene Abwehrsystem bei Endometriose-Patientinnen das Abwandern und Anwachsen des Gewebes außerhalb der Gebärmutter nicht ausreichend unterdrückt. Wie die Gesundheitsinformation des IQWiG erläutert, kann die hemmende Wirkung des Hormons Progesteron bei Betroffenen eingeschränkt sein und das Immunsystem spielt vermutlich eine Rolle. Diese komplexe Entstehung erklärt, warum die Erkrankung in der medizinischen Forschung als multifaktoriell gilt.
Endometriose ist eine gutartige, aber oft chronisch verlaufende Erkrankung. Sie betrifft Frauen in der gebärfähigen Lebensphase, häufig zwischen dem 25. und 35. Lebensjahr, kann aber auch früher oder später auftreten. Neben den genannten Schmerzen können auch Verdauungsbeschwerden, Schmerzen beim Wasserlassen oder Stuhlgang sowie Unfruchtbarkeit auftreten. Diese Vielfalt an Symptomen macht eine individuelle Diagnostik notwendig. Die Diagnose wird in der Regel durch eine Kombination aus Anamnese, Ultraschall, Magnetresonanztomographie und gegebenenfalls einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) gestellt. Der Eingriff ermöglicht es, die Herde zu lokalisieren und, falls erforderlich, gleichzeitig zu entfernen. Die genaue Einteilung der Erkrankung (Staging) hilft anschließend bei der Planung der Behandlung.
Behandlungen zielen in der Praxis häufig darauf ab, Beschwerden zu adressieren und den Alltag zu unterstützen – mit individuell sehr unterschiedlichem Ergebnis. Eine vollständige Heilung im Sinne des dauerhaften Verschwindens aller Herde lässt sich mit den aktuell verfügbaren Methoden nicht garantieren. Verschiedene Maßnahmen werden als Optionen diskutiert; wie stark sie im Einzelfall helfen, ist unterschiedlich. Der Schwerpunkt liegt in der Praxis meist auf einer Kombination aus medikamentöser Therapie, chirurgischen Eingriffen und unterstützenden Maßnahmen.
Schmerzmittel aus der Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika sowie bestimmte hormonelle Präparate werden eingesetzt, um die Beschwerden zu kontrollieren und das Wachstum der Endometriose-Herde zu bremsen. Wie das IQWiG beschreibt, können medikamentöse Maßnahmen die Symptome lediglich so lange lindern, wie sie angewendet werden; nach dem Absetzen können die Herde erneut wachsen. Hormontherapien wie Gestagene oder GnRH-Agonisten senken den Östrogenspiegel, was das Wachstum des endometriumähnlichen Gewebes verlangsamen kann. Der Erfolg hängt jedoch von der individuellen hormonellen Situation ab, und Nebenwirkungen wie Hitzewallungen oder Stimmungsschwankungen müssen berücksichtigt werden.
Operative Verfahren ergänzen die medikamentöse Behandlung. Hierbei werden die Endometriose-Herde möglichst vollständig entfernt. Dieser Eingriff kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Organe wie Darm oder Blase betroffen sind oder wenn ein Kinderwunsch besteht und durch die Herde beeinträchtigt wird. Bei ausgeprägter Symptomatik kann sogar die Entfernung der Gebärmutter und der Eierstöcke diskutiert werden. Solche Entscheidungen erfordern eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile sowie das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung.
Ein wichtiger Aspekt der Therapie ist die multimodale Schmerztherapie. Unter diesem Begriff werden kombinierte Behandlungsprogramme verstanden, die neben Medikamenten auch physiotherapeutische, psychosoziale und verhaltensmedizinische Komponenten umfassen. Das IQWiG weist darauf hin, dass bei chronischen Schmerzen multimodale Programme in der Versorgung häufig eingesetzt werden; ob und wie stark sie helfen, variiert. Für einige Betroffene können regelmäßige körperliche Aktivität, Entspannungstechniken oder Ernährungsumstellungen ergänzend hilfreich sein. Ob solche Maßnahmen wirken, hängt jedoch vom individuellen Verlauf ab, und die wissenschaftliche Evidenz ist begrenzt.

Chronische Schmerzen werden in der medizinischen Fachwelt meist als Schmerzen definiert, die länger als drei Monate anhalten. Sie können kontinuierlich bestehen oder in wiederkehrenden Episoden auftreten. Einem systematischen Review zufolge ist chronischer Schmerz ein universelles Gesundheitsproblem, das unter anderem mit verringerter Lebensqualität, psychosozialer Belastung, Schlafstörungen und depressiven Symptomen verknüpft ist. Im Unterschied zu akuten Schmerzen, die als Warnsignal des Körpers auf eine akute Schädigung hinweisen, verliert der chronische Schmerz oftmals seine Warnfunktion und entwickelt sich zu einem eigenständigen Krankheitsbild.
Zu den häufigsten Ursachen chronischer Schmerzen zählen Erkrankungen des Bewegungsapparats, wie Arthrose, Bandscheibenvorfälle oder rheumatische Erkrankungen, Nervenschäden sowie entzündliche Erkrankungen. Auch Endometriose kann chronische Schmerzsyndrome auslösen, insbesondere in Form wiederkehrender Unterbauchschmerzen und krampfartiger Schmerzen. Die individuellen Auswirkungen chronischer Schmerzen sind vielfältig: Sie können die Mobilität einschränken, die Fähigkeit zur Selbstversorgung beeinträchtigen und sich negativ auf Beruf und Familienleben auswirken. Chronischer Schmerz führt nicht zwangsläufig zu Pflegebedürftigkeit, kann aber in Kombination mit schweren Grunderkrankungen wie fortgeschrittenem Krebs eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich machen.
In Deutschland stellt die Pflegeversicherung Leistungen zur Verfügung, wenn Menschen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem sogenannten Pflegegrad. Laut Informationen des Informationsportals Sanubi erhält jemand einen Pflegegrad, wenn er oder sie aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung den Alltag langfristig nicht mehr allein bewältigen kann. Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen beurteilt, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung sowie Gestaltung des Alltags.
Ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) der Krankenversicherung begutachtet den Antragsteller zu Hause und vergibt für jeden Bereich Punkte. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad, der von 1 bis 5 reicht. Dabei gilt: Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Die Beurteilung orientiert sich nicht an der Diagnose allein, sondern an der tatsächlichen Beeinträchtigung im Alltag. Das bedeutet, dass eine Person mit der gleichen Diagnose – etwa Endometriose oder eine andere chronische Erkrankung – einen anderen Pflegegrad erhalten kann als eine vergleichbar erkrankte Person, wenn die Einschränkungen der Selbstständigkeit unterschiedlich ausgeprägt sind.
Der Begriff „Pflegegrad bei chronischen Schmerzen“ beschreibt die Frage, ob und in welchem Umfang eine Person mit langanhaltenden Schmerzsyndromen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Grundsätzlich wird ein Pflegegrad nicht für eine bestimmte Krankheit, sondern für die Auswirkungen der Erkrankung auf die Selbstständigkeit vergeben. Chronische Schmerzen allein führen selten zu einer Pflegebedürftigkeit. Nach Angaben des Sozialrechtsportals Betanet kann es zu einer Pflegebedürftigkeit und damit zu einer Einstufung in einen Pflegegrad kommen, wenn hinter den Schmerzen eine schwere Grunderkrankung steht, etwa Krebs. In solchen Fällen ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig bei der Pflegekasse zu stellen. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst prüft insbesondere, inwieweit die Schmerzen die Beweglichkeit, die Selbstversorgung und das alltägliche Leben einschränken.
Bei chronischen Schmerzen ist es hilfreich, die Begutachtung gut vorzubereiten. Dokumentationen über die Schmerzhäufigkeit, Arztberichte, Angaben zu Medikamenten und Pflegeprotokolle können die Einschätzung erleichtern. Betroffene sollten auf die Fragen des Gutachters zu Mobilität, kognitiven Fähigkeiten, Kommunikation und Alltagskompetenz detailliert antworten. Fachleute empfehlen, einen Angehörigen oder Pflegeberater hinzuzuziehen, damit keine wichtigen Aspekte unberücksichtigt bleiben. Sollte der Antrag abgelehnt oder ein niedriger Pflegegrad bescheinigt werden, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb von vier Wochen. Bei Bedarf kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Wer einen Pflegegrad erhält, kann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dazu gehören Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige, Pflegesachleistungen für die Betreuung durch professionelle Pflegedienste, der Entlastungsbetrag für zusätzliche Unterstützungsangebote sowie Kurzzeitpflege oder Tages- und Nachtpflege. Darüber hinaus stehen Pflegebedürftigen Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme zur Verfügung. Diese Hilfen sollen dazu beitragen, die Lebensqualität im Alltag zu erhalten und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Menschen mit chronischen Schmerzen, die nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind, können dennoch Unterstützung in Anspruch nehmen. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen der Krankenversicherung, wie Krankengymnastik, Schmerztherapie oder Rehabilitation. Ergänzend gibt es Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen, die den Austausch mit anderen Betroffenen fördern. Die Deutsche Schmerzgesellschaft bietet Erklärvideos und Materialien zum Umgang mit Schmerzen. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und mobile Apps können im Alltag unterstützen, zum Beispiel durch Erinnerung an Medikamenteneinnahmen oder Anleitungen zu Bewegungsübungen. Diese Angebote werden von der Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen erstattet.
Seit dem Jahr 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland in begründeten Einzelfällen medizinisches Cannabis verschreiben. Diese Regelung basiert auf § 31 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Laut einer Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn die Erkrankung schwerwiegend ist, keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Verfügung steht oder diese nicht angewendet werden kann, und wenn eine nicht entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht. Dieser rechtliche Rahmen ist also restriktiv und sieht Cannabisarzneimittel als ultima ratio vor.
Die Verordnungsfähigkeit ist mit bestimmten Bedingungen verbunden. Erstverordnungen müssen in der Regel von der Krankenversicherung genehmigt werden. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss begründen, warum etablierte Therapien im konkreten Fall nicht ausreichend wirksam oder nicht anwendbar sind. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst mit einer Überprüfung beauftragen. Bei palliativ versorgten Patientinnen und Patienten entfällt die Genehmigungspflicht oder die Genehmigungsfristen sind verkürzt. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist keine Genehmigung erforderlich. Für Folgeverordnungen ist nach der ersten Genehmigung keine erneute Zustimmung erforderlich. Grundsätzlich dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Cannabisarzneimittel verschreiben.
Cannabis bei chronischen Schmerzen bezieht sich auf die Verwendung medizinischer Cannabisprodukte zur Behandlung langanhaltender Schmerzsyndrome. Cannabisarzneimittel werden in Deutschland in bestimmten Einzelfällen als ergänzende Behandlungsoption in Betracht gezogen, insbesondere wenn etablierte Therapien im individuellen Fall nicht ausreichend geeignet erscheinen oder nicht angewendet werden können. In ihrer Pressemitteilung zum Abschlussbericht der Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit, dass mehr als 75 Prozent der ausgewerteten Behandlungen chronische Schmerzen betrafen. Andere häufig behandelte Symptome waren Spastik, Anorexie/Wasting und Übelkeit. Diese Daten beruhen auf anonymisierten Behandlungserfahrungen und liefern Hinweise auf häufige Anwendungsgebiete. Sie sind jedoch keine Beweise für Wirksamkeit oder Sicherheit.
Die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit von medizinischem Cannabis bei chronischen Schmerzen ist bislang begrenzt und heterogen. Eine systematische Übersichtsarbeit mit Meta-Analyse aus dem Jahr 2023 verglich Cannabinoide mit Placebo und es berichteten einzelne Studien Hinweise auf eine geringe Veränderung der Schmerzintensität und des Schlafs; die Effekte waren klein und die Evidenzlage unheitlich. Die Autoren betonten, dass die schädlichen Effekte die potenziellen Vorteile überwiegen können. Nebenwirkungen, die in klinischen Studien beobachtet wurden, umfassen unter anderem Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und kognitive Einschränkungen. Die Übersichtsarbeit hob hervor, dass 59 von 65 einbezogenen Studien ein hohes Risiko für Verzerrungen aufwiesen, was die Aussagekraft zusätzlich einschränkt.
Es gibt auch Studien, die eine modulierte Aktivität der biochemische Mechanismen des Endocannabinoidsystems untersuchen, daraus lassen sich derzeit keine belastbaren Aussagen zu klinischen Effekten ableiten. Diese Ergebnisse stammen jedoch überwiegend aus Präklinischen Untersuchungen oder kleinen klinischen Studien, die keine verallgemeinerbare Aussage erlauben. Das BfArM hat in der Begleiterhebung darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten Hinweise auf mögliche Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und Grenzen der Therapie liefern, aber kein Ersatz für methodisch hochwertige randomisierte Studien sind. In Leitlinien und Stellungnahmen wird betont, dass Entscheidungen – falls Cannabis überhaupt erwogen wird – nur individuell und ärztlich begleitet erfolgen sollten.
Medizinische Cannabisprodukte stehen in Deutschland in unterschiedlichen Formen zur Verfügung. Hierzu zählen getrocknete Cannabisblüten, die inhaliert werden können, standardisierte Cannabisextrakte in öliger Lösung zur oralen Einnahme sowie rezeptpflichtige Fertigarzneimittel mit synthetischen Wirkstoffen wie Dronabinol oder Nabilon. Die Wahl der Form hängt vom therapeutischen Ziel, von der Verträglichkeit und vom ärztlichen Urteil ab. Laut den KBV-Empfehlungen soll vor der Verordnung von getrockneten Cannabisblüten geprüft werden, ob ein geeignetes cannabishaltiges Fertigarzneimittel vorhanden ist. Cannabisblüten und -extrakte müssen einen THC-Gehalt von mindestens 0,2 Prozent aufweisen, und die Verordnung unterliegt dem Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Dosierung medizinischer Cannabisprodukte erfolgt individuell. Sie wird anhand des Körpergewichts, des Krankheitsbildes, der bisherigen Medikation und der Verträglichkeit festgelegt. Die konkrete Dosierung ist individuell und wird ärztlich festgelegt; häufig wird ein vorsichtiges Vorgehen beschrieben (‚start low, go slow‘). Da Cannabisarzneimittel psychoaktive Effekte haben können, ist besondere Vorsicht geboten. Personen, die diese Präparate anwenden, dürfen beispielsweise nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit vorliegt. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten müssen berücksichtigt werden. Bei gleichzeitiger Einnahme von zentral wirkenden Arzneimitteln wie Opioiden, Benzodiazepinen oder bestimmten Antidepressiva kann es zu verstärkten sedierenden Effekten kommen. Daher sollte eine Cannabistherapie stets in enger Abstimmung mit einer Ärztin oder einem Arzt erfolgen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass die Kosten für medizinische Cannabisprodukte von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag auf Kostenübernahme wird normalerweise vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse gestellt. Die Kassen können den Medizinischen Dienst beauftragen, die Voraussetzungen zu prüfen. Die Behandlung darf erst beginnen, wenn eine Genehmigung vorliegt. Nur in palliativen Situationen oder bei Behandlungen, die im Krankenhaus begonnen wurden, gelten verkürzte oder ausnahmsweise keine Genehmigungsfristen.
Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht automatisch. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Anträge zügig zu bearbeiten. Seit 2023 beträgt die Frist für Erstgenehmigungen drei Wochen und kann bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes auf fünf Wochen verlängert werden. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, muss sie dies schriftlich begründen; Versicherte können Widerspruch einlegen. Einige Krankenkassen bieten Beratungsstellen an, die Versicherte bei der Antragstellung unterstützen.
Wie bei anderen Arzneimitteln bestehen auch bei Cannabisarzneimitteln Risiken. Zu den häufigsten unerwünschten Wirkungen gehören Müdigkeit, Schwindel, eingeschränktes Konzentrationsvermögen, Mundtrockenheit und Übelkeit. In einigen Fällen können Stimmungsschwankungen oder Herz-Kreislauf-Beschwerden auftreten. Das Risiko für schwere Nebenwirkungen gilt in der Literatur als gering; dennoch können sie bei bestimmten Vorerkrankungen eine Rolle spielen. Die systematische Übersichtsarbeit von Barakji et al. dokumentierte eine erhöhte Rate nicht schwerwiegender Nebenwirkungen bei der Einnahme von Cannabinoiden. Studien, die einen möglichen Zusammenhang zwischen chronischem Cannabisgebrauch und psychischen Erkrankungen untersuchen, liefern keine einheitlichen Ergebnisse. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass bei Personen mit bestehenden psychischen Erkrankungen besondere Vorsicht geboten ist.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Gefahr der Abhängigkeit. Zwar wurden in der Begleiterhebung des BfArM keine Informationen zu Cannabinoidabhängigkeit oder Psychosen berichtet, doch schließen die Autorinnen und Autoren nicht aus, dass solche Risiken bestehen. Fachgesellschaften empfehlen daher, die Behandlung regelmäßig zu überprüfen und bei Anzeichen problematischen Konsums therapeutische Maßnahmen zu ergreifen.
Eine qualifizierte ärztliche Betreuung ist für Menschen mit chronischen Schmerzen und für Endometriose-Patientinnen besonders wichtig. Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen – darunter Gynäkologie, Schmerzmedizin, Allgemeinmedizin und Psychosomatik – arbeiten häufig zusammen, um eine individuell angepasste Therapie zu entwickeln. Für Endometriose gibt es in Deutschland zertifizierte Zentren, die Betroffene umfassend beraten und behandeln. Das IQWiG weist darauf hin, dass diese Einrichtungen nach bestimmten Qualitätskriterien geprüft werden und verschiedene Gesundheitsberufe interdisziplinär kooperieren. Das Ziel ist, jeder Patientin ein auf ihre Beschwerden und Lebenssituation abgestimmtes Therapiepaket anzubieten.
Schmerzambulanzen und spezialisierte Schmerztherapeuten sind wichtige Ansprechpartner für Menschen mit chronischen Schmerzen. Sie koordinieren multimodale Therapien, die physikalische, psychologische und medikamentöse Komponenten verbinden. Psychoedukative Maßnahmen helfen Betroffenen, den Umgang mit Schmerzen zu erlernen und den Alltag trotz Beschwerden zu strukturieren. Selbsthilfegruppen bieten Austausch und emotionale Unterstützung. In vielen Städten gibt es darüber hinaus Beratungsstellen der Krankenkassen und Sozialverbände, die über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen und rechtliche Fragen informieren.
Medizinisches Cannabis ist Teil einer breiteren gesellschaftlichen Debatte über die Nutzung von Cannabis und Hanfprodukten. Während seit 2017 die medizinische Verwendung unter strengen Auflagen möglich ist, wird die Freizeitnutzung in Deutschland weiterhin durch das Betäubungsmittelgesetz bzw. durch das neue Cannabisgesetz (CanG) geregelt. Das Bundesgesundheitsministerium informiert darüber, dass die staatliche Kontrolle des Anbaus von medizinischem Cannabis wichtig ist, um die Qualität der Produkte zu gewährleisten und völkerrechtliche Verpflichtungen einzuhalten. Seit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabis-Gesetzes ist der Anbau in Deutschland mit einem Erlaubnisverfahren verbunden, das vom BfArM überwacht wird.
Die Diskussion um die Nutzung von Cannabisarzneimitteln bei chronischen Schmerzen wird vor dem Hintergrund der evidenzbasierten Medizin geführt. Fachgesellschaften betonen die Notwendigkeit weiterer methodisch hochwertiger Studien, um den Stellenwert dieser Therapieoption besser einordnen zu können. Einige Patientinnen und Patienten berichten von individuellen Verbesserungen, andere erleben keine spürbare Veränderung oder leiden unter Nebenwirkungen. Dies verdeutlicht, dass die Wirkung von Cannabis bei chronischen Schmerzen nicht pauschal prognostiziert werden kann. Bis eine ausreichende Studienlage vorliegt, wird empfohlen, Cannabisarzneimittel nur in sorgfältig begründeten Einzelfällen einzusetzen und fortlaufend ärztlich zu überwachen.
Ein Pflegegrad beschreibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person und dient als Grundlage für Leistungen der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen einer Begutachtung zu Hause oder im Pflegeheim. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet. Um einen Pflegegrad zu beantragen, stellen Betroffene oder ihre Angehörigen einen schriftlichen Antrag bei der Pflegekasse. Nach der Begutachtung erhalten sie einen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und den entsprechenden Leistungsansprüchen. Widerspruch ist möglich, wenn der Pflegegrad als zu niedrig empfunden wird.
Der Pflegegrad bei chronischen Schmerzen hängt nicht von der Diagnose allein, sondern von den Auswirkungen auf den Alltag ab. Chronische Schmerzen führen vor allem dann zu einer Einstufung, wenn sie auf eine schwere Grunderkrankung zurückgehen und die Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Begutachtung legt besonderen Wert darauf, wie stark die Schmerzen die Mobilität, die Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags einschränken. Ein sorgfältig dokumentierter Verlauf, ärztliche Atteste und Berichte über den Unterstützungsbedarf erleichtern die Einstufung.
Die Entscheidung über die Verordnung von medizinischem Cannabis trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Voraussetzung ist eine schwerwiegende Erkrankung, für die keine geeigneten Behandlungsalternativen zur Verfügung stehen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss eine nicht entfernte Aussicht auf eine spürbare positive Wirkung bestehen. Die erste Verordnung muss in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Einige besondere Versorgungssituationen, etwa bei palliativen Patienten, sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.
Bei der Einnahme von medizinischem Cannabis können unerwünschte Wirkungen auftreten, darunter Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit. Eine systematische Übersichtsarbeit fand ein erhöhtes Risiko nicht schwerwiegender Nebenwirkungen. Schwerwiegende Nebenwirkungen wurden in den analysierten Studien nur selten berichtet, allerdings kann bei bestimmten Vorerkrankungen Vorsicht erforderlich sein. Zudem bestehen rechtliche Vorgaben für die Teilnahme am Straßenverkehr und den Umgang mit Maschinen.
Bei chronischen Schmerzen und Endometriose steht eine Vielzahl konservativer und interventioneller Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Neben Schmerzmitteln und hormonellen Therapien gehören physikalische Therapien, psychologische Betreuung, Ernährungsberatung und regelmäßige Bewegung zum Therapiespektrum. In einigen Fällen können operative Verfahren notwendig sein, um Endometriose-Herde zu entfernen. Ergänzend werden multimodale Schmerzprogramme angeboten, die medizinische, physiotherapeutische und psychosoziale Komponenten verbinden. Die Wahl der Therapie sollte stets in Abstimmung mit erfahrenen Fachärzten erfolgen und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Chronische Schmerzen und Erkrankungen wie Endometriose stellen für Betroffene und ihr Umfeld erhebliche Herausforderungen dar. Sie können die Lebensqualität mindern, den Alltag erschweren und bei schweren Verläufen zur Pflegebedürftigkeit führen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt dabei unabhängig von der Diagnose anhand der tatsächlichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Eine sorgfältige Dokumentation und Vorbereitung der Begutachtung ist empfehlenswert, um den Unterstützungsbedarf angemessen darzustellen.
Medizinisches Cannabis ist seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen als therapeutische Option verfügbar. Es darf nur bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden, wenn andere Therapien nicht zur Verfügung stehen oder nicht erfolgversprechend sind, und die Therapie muss ärztlich überwacht. Daten des BfArM zeigen, dass viele Verordnungen im Kontext chronischer Schmerzen erfolgen, doch liefern sie keine Wirksamkeitsnachweise. Wissenschaftliche Übersichtsarbeiten heben hervor, dass die Evidenzlage zur Schmerzreduktion durch Cannabisarzneimittel derzeit schwach ist und die Risiken möglicher Nebenwirkungen berücksichtigt werden müssen.
Die Auswahl der richtigen Behandlung bei Endometriose und chronischen Schmerzen ist komplex und erfordert eine individuelle Beratung. Neben medikamentösen und operativen Maßnahmen spielen physikalische Therapie, psychologische Unterstützung, soziale Hilfen und gegebenenfalls die Beantragung eines Pflegegrades wichtige Rollen. Betroffene sollten das Gespräch mit erfahrenen Ärztinnen und Ärzten suchen und sich gegebenenfalls an spezialisierte Zentren wenden, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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