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Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch‑entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems. Sie betrifft weltweit mehrere Millionen Menschen; Schätzungen gehen davon aus, dass rund 2,5 Millionen Personen betroffen sind und in Deutschland etwa 130 000 Menschen mit der Diagnose leben. MS wird häufig als „Krankheit der 1 000 Gesichter“ bezeichnet, weil Symptome und Krankheitsverlauf sehr stark variieren. Die Erkrankung tritt überwiegend bei jungen Erwachsenen auf, häufiger bei Frauen als bei Männern, und führt oft zu einer erheblichen Belastung für Betroffene und deren Familien. Die vorliegenden Informationen richten sich an ein Laienpublikum und sind sachlich‑neutral gehalten. Sie ersetzen keine ärztliche Beratung.
Cannabis und cannabishaltige Arzneimittel stehen seit einigen Jahren im Fokus der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion. Einige Betroffene und Forschende interessieren sich für die möglichen Einsatzgebiete von Cannabis bei MS. Gleichzeitig ist die rechtliche und medizinische Lage komplex: Der Freizeitkonsum ist seit April 2024 in Deutschland teilweise legalisiert, während die Verwendung zu medizinischen Zwecken bereits seit 2017 geregelt ist. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Erkenntnisstand zusammen, erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und erläutert, welche Rolle Cannabis‑Präparate bei der symptomatischen Therapie der MS spielen können – ohne dabei Heil‑ oder Wirkversprechen zu machen.
MS ist eine Autoimmunerkrankung, bei der das körpereigene Immunsystem fälschlicherweise Strukturen des Nervensystems angreift. Insbesondere die sogenannten Myelinscheiden werden geschädigt; diese bestehen aus einer fettreichen Isolationsschicht, die die Nervenfasern umgibt und für eine schnelle Weiterleitung von Nervenimpulsen sorgt. Durch die Schädigung der Myelinscheiden verlangsamt sich die Signalübertragung, was zu neurologischen Ausfällen führt. Neben der Demyelinisierung werden auch die Nervenzellen selbst (Axone) geschädigt, was zu bleibenden Beeinträchtigungen führen kann.
Die genauen Ursachen der Erkrankung sind unbekannt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermuten ein Zusammenspiel aus genetischer Disposition und Umweltfaktoren wie Vitamin‑D‑Mangel, Rauchen oder bestimmten Virusinfektionen (z. B. Epstein‑Barr‑Virus). Auch geografische Faktoren spielen eine Rolle: Die Erkrankung tritt häufiger in nördlichen Breiten auf.
MS zeigt sich durch eine Vielzahl von Symptomen. Typisch sind Sensibilitätsstörungen wie Kribbeln, Taubheit oder Schmerzen in Armen, Beinen oder im Gesicht sowie Sehstörungen und motorische Störungen wie Muskelschwäche, Lähmungen und Koordinationsprobleme. Weitere Symptome können Müdigkeit, Sprechstörungen, Blasen‑ und Darmfunktionsstörungen sowie kognitive Probleme sein. Diese Symptome treten meist schubförmig auf, d. h. in Episoden, die sich innerhalb von Stunden bis Tagen entwickeln und sich nach einigen Wochen teilweise oder vollständig zurückbilden.
Es werden mehrere Verlaufsformen der MS unterschieden:
Die Diagnose erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Ärztinnen und Ärzte erheben zunächst die Krankengeschichte (Anamnese) und führen neurologische Untersuchungen durch, um Reflexe, Muskelkraft und Empfindungen zu testen. Bildgebende Verfahren wie die Magnetresonanztomografie (MRT) werden eingesetzt, um Entzündungsherde (Läsionen) im Gehirn und Rückenmark zu erkennen. Eine Liquordiagnostik (Untersuchung der Nervenflüssigkeit) liefert zusätzliche Hinweise auf Entzündungen. Wichtiger Bestandteil der Diagnostik ist auch der Ausschluss anderer Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen.
Derzeit gibt es keine heilende Therapie für MS. Die Behandlung zielt darauf ab, Symptome zu adressieren und die Krankheitsaktivität unter ärztlicher Begleitung zu beeinflussen. Wie sich dies individuell auf den Verlauf auswirkt, kann unterschiedlich sein. Dazu gehören:
Die Therapie wird stets individuell abgestimmt und regelmäßig durch Fachärzte überprüft.

Ein Aspekt, der in der Öffentlichkeit häufig diskutiert wird, ist die multiple sklerose 5‑jahres‑regel. Diese Faustregel besagt, dass der Behinderungsgrad fünf Jahre nach Krankheitsbeginn etwa drei Viertel des Behinderungsgrades nach zehn bis fünfzehn Jahren beträgt. Die Regel wird von Ärztinnen und Ärzten genutzt, um frühzeitige Schubaktivität und deren mögliche Auswirkungen auf den langfristigen Verlauf grob einzuschätzen.
Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine verbindliche Prognose. Der individuelle Verlauf kann stark abweichen – abhängig von Art und Häufigkeit der Schübe, dem Ansprechen auf Therapien, dem Lebensalter bei der Diagnose und weiteren individuellen Faktoren. Auch die vermehrte Nutzung moderner verlaufsmodifizierender Therapien hat die Prognosen vieler Betroffener verbessert. Die „5‑Jahres‑Regel“ unterstreicht lediglich, wie wichtig es ist, die Erkrankung frühzeitig zu erkennen und engmaschig zu therapieren. Betroffene sollten sich bei Fragen zu Prognose oder Behandlung immer an Fachärzte wenden.
Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland der Besitz und Anbau geringer Mengen von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert. Das neue Cannabisgesetz erlaubt es erwachsenen Personen, bis zu 25 Gramm Cannabis unterwegs und 50 Gramm zu Hause zu besitzen, und regelt strenge Abstands‑ und Verbrauchsregeln. Cannabis darf beispielsweise nicht im Beisein von Minderjährigen oder in Sichtweite von Schulen und Kindergärten konsumiert werden. Diese Teillegalisierung richtet sich an Freizeitkonsumenten und soll den Schwarzmarkt eindämmen; sie ändert jedoch nichts an der Einstufung der Substanz als psychoaktive Droge.
Parallel zur Teillegalisierung gibt es seit 2017 eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Medizinisches Cannabis umfasst getrocknete Blüten, Extrakte, Fertigarzneimittel sowie synthetische Cannabinoide. Diese Produkte unterliegen strengen Qualitätskontrollen und können bei bestimmten schweren Erkrankungen verordnet werden. Cannabisblüten und Arzneimittel mit einem Tetrahydrocannabinol‑Gehalt (THC‑Gehalt) von mindestens 0,3 Prozent können seit April 2024 – ebenso wie andere Wirkstoffe – per elektronischem Rezept verschrieben werden. Sie fallen nicht länger unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn sie für medizinische Zwecke genutzt werden.
Trotz der Erleichterungen ist medizinisches Cannabis an klare Voraussetzungen gebunden. Die Verordnung setzt voraus, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt und andere etablierte Therapien nicht (ausreichend) wirken oder nicht vertragen werden. Die Krankenkasse prüft in der Regel vor der ersten Verordnung, ob ein Anspruch besteht. Bei bestimmten Fertigarzneien ist die Genehmigungspflicht geringer; beispielsweise ist das Mundspray Sativex® (Wirkstoff Nabiximols) für die Behandlung von MS‑bedingter mittel‑ bis schwerer Spastik zugelassen und kann ohne Antrag als Add‑on‑Therapie verschrieben werden.
Rezepturarzneimittel auf Cannabis‑Basis, synthetische Präparate sowie Cannabisblüten oder -blätter erfordern hingegen weiterhin einen Antrag und eine Genehmigung durch die Krankenversicherung. Ärztinnen und Ärzte entscheiden gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten, ob und in welcher Form ein Cannabinoid eingesetzt wird. Eine ärztliche Begleitung ist unerlässlich, da Dosierung, mögliche Interaktionen und Nebenwirkungen individuell variieren.
Der Konsum von Cannabinoiden kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Schon der Freizeitkonsum von Cannabis unterliegt gesetzlichen THC‑Grenzwerten; derzeit gilt ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Dieser Wert wird derzeit diskutiert, könnte aber angehoben werden. Für Patientinnen und Patienten, die Cannabinoid‑Präparate regelmäßig einnehmen, ist daher besondere Vorsicht geboten. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol oder sedierenden Arzneimitteln kann die Wirkung verstärken und die Verkehrssicherheit zusätzlich reduzieren. Wer ein Fahrzeug lenkt, sollte mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt über mögliche Risiken sprechen.

In Deutschland gibt es verschiedene Kategorien von cannabisbasierten Produkten, die für medizinische Zwecke zur Verfügung stehen:
Im Kontext der MS‑Therapie werden cannabishaltige Präparate ausschließlich symptomatisch eingesetzt. Sie gehören nicht zu den verlaufsmodifizierenden Therapien und haben keinen nachgewiesenen Einfluss auf das Fortschreiten der Erkrankung. Laut der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Nabiximols als Mundspray zur Linderung von moderater bis schwerer Spastik eingesetzt. Die Wirksamkeit und Verträglichkeit anderer Präparate, etwa Dronabinol oder Cannabisblüten, sind bislang weniger gut untersucht. Auch in Studien, die eine Linderung von Schmerzen oder Spastik untersuchten, variierten die Ergebnisse und die Beobachtungszeiträume waren oft kurz.
DMSG‑Daten zeigen, dass Sativex‑Nutzerinnen und -Nutzer im deutschen MS‑Register tendenziell älter sind und häufiger unter mehreren Symptomen leiden als Personen ohne Cannabistherapie. Bei lediglich zwei Prozent der Sativex‑Nutzenden wurde Spastik als „nicht vorhanden“ vermerkt; dies deutet darauf hin, dass das Präparat überwiegend bei ausgeprägter Spastik verwendet wird. Trotz der teillegalen Lage bleibt die Anwendung von Cannabisarzneimitteln also ein Spezialfall für ausgewählte Patientinnen und Patienten.
Die wissenschaftliche Forschung zu cannabisbasierten Präparaten bei MS untersucht vor allem die Linderung von Spastik, Schmerzen und anderen Beschwerden. Eine systematische Auswertung des deutschen MS‑Registers zeigte, dass Sativex‑Anwenderinnen und -Anwender häufiger Spastik, Schmerzen und Gehstörungen aufwiesen als Vergleichspersonen; ein eindeutiger kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung von Cannabinoiden und einer Verbesserung der Symptome konnte jedoch nicht abgeleitet werden.
Ein systematisches Review aus dem Jahr 2024 wertete mehrere klinische Studien zur Behandlung von MS‑bedingter Spastik mit Cannabispräparaten aus. Die Autorinnen und Autoren stellten fest, dass nabiximols (THC:CBD‑Spray) am häufigsten eingesetzt wurde und bei einigen Teilnehmenden eine Verringerung der Spastik gemessen wurde; die Datenlage ist jedoch heterogen und weitere Forschung erforderlich.
Vorläufige Studien deuten darauf hin, dass bestimmte Cannabispräparate möglicherweise zur Linderung chronischer Schmerzen beitragen können. So wurden in randomisierten Studien unter anderem orale THC‑Derivate untersucht; die Ergebnisse zeigten teilweise eine Verringerung neuropathischer Schmerzen im Vergleich zu Placebo. Diese Ergebnisse sind jedoch nur bedingt übertragbar, da die Stichprobengrößen klein und die Studiendesigns unterschiedlich waren.
Die DMSG betont, dass bei der Therapie von Spastik und anderen Symptomen eine sorgfältige Abwägung der Vor‑ und Nachteile zusammen mit dem behandelnden Arzt erfolgen muss. Es gibt nur begrenzte Fallzahlen, und die Daten über Langzeiteffekte sind noch nicht ausreichend. Zudem kann der gesetzliche Rahmen sowie die Erstattung durch Krankenkassen die Zugänglichkeit beeinflussen.
Wie bei allen Arzneimitteln können bei medizinischen Cannabispräparaten Nebenwirkungen auftreten. Häufige Nebenwirkungen in den Studien waren Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen oder Reizungen im Mund‑ und Rachenraum. Seltener traten Konzentrationsstörungen auf. Die psychoaktive Wirkung von THC kann zu Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit führen, weshalb das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen nach Einnahme dieser Präparate riskant sein kann. Cannabinoide können zudem mit anderen Arzneimitteln interagieren; daher ist ärztliche Begleitung und regelmäßige Kontrolle wichtig.
Eine besondere Warnung betrifft die Kombination mit Alkohol oder Beruhigungsmitteln, da sich die Wirkungen gegenseitig verstärken können. Patientinnen und Patienten sollten im Falle einer Therapie kontinuierlich ärztlichen Rat einholen, insbesondere bei auftretenden Nebenwirkungen.
Es ist entscheidend, zwischen der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken und dem Freizeitkonsum zu unterscheiden. Freizeitkonsum ist trotz der Teillegalisierung weiterhin strengen Regeln unterworfen und kann gesundheitliche Risiken bergen. In der medizinischen Anwendung wird bevorzugt auf Fertigarzneimittel zurückgegriffen, weil deren Dosierung standardisiert ist und die inhalative Aufnahme von Verbrennungsprodukten vermieden wird. Cannabisblüten, die oft geraucht werden, enthalten neben THC und CBD weitere Bestandteile wie Terpene und Verbrennungsrückstände; ihre Wirkung ist schwerer zu kontrollieren.
Die Wahl eines Präparates hängt vom individuellen Krankheitsbild, bisherigen Therapieversuchen, möglichen Nebenwirkungen und der Verfügbarkeit ab. Ärztinnen und Ärzte berücksichtigen zudem gesetzliche Vorgaben und die Erstattung durch Krankenkassen. Selbstmedikation – insbesondere der eigenmächtige Kauf und Konsum von Cannabis – ist nicht ratsam, da dies juristische und gesundheitliche Risiken birgt.
Obwohl Cannabis bei MS von einigen Betroffenen als ergänzende Option wahrgenommen wird, stehen zahlreiche andere symptomatische Maßnahmen zur Verfügung, die ebenfalls unter ärztlicher Aufsicht angewandt werden. Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie können motorische Funktionen und Sprachfähigkeiten fördern. Psychologische Beratungen helfen bei der Bewältigung emotionaler Belastungen. Regelmäßige körperliche Aktivität sowie eine ausgewogene Ernährung mit ausreichend Vitamin D werden häufig empfohlen, um allgemeines Wohlbefinden zu unterstützen. Diese Lebensstilfaktoren können Einfluss auf die Schwere bestimmter Symptome haben, ohne jedoch die Erkrankung selbst zu heilen.

Die Multiple Sklerose ist eine komplexe Autoimmunerkrankung, deren Verlauf stark variiert. Eine zentrale Erkenntnis aus der Medizin ist, dass der Verlauf in den ersten Jahren wesentliche Hinweise auf die längerfristige Entwicklung geben kann. Die Behandlung der MS basiert derzeit auf einer Kombination aus Schubtherapie, verlaufsmodifizierenden Medikamenten und symptomatischen Maßnahmen. Heilende Therapien gibt es noch nicht.
Cannabisbasierte Arzneimittel spielen in der MS‑Behandlung eine untergeordnete, symptomatische Rolle. Die einzige in Deutschland zugelassene Fertigarznei für MS‑bedingte Spastik ist das Mundspray Nabiximols (Sativex®), das als Add‑on‑Therapie eingesetzt wird. Andere Präparate wie Dronabinol werden vereinzelt off‑label verwendet, während Cannabisblüten oder -extrakte nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen verordnet werden dürfen. Die Forschungslage zeigt vereinzelt positive Effekte auf Spastik oder Schmerzen, bleibt aber heterogen und begrenzt.
Wichtig ist eine klare Abgrenzung zwischen medizinischem Einsatz und Freizeitkonsum. Auch wenn Cannabisprodukte seit 2024 teillegalisiert sind, unterliegen sie strengen Auflagen und bergen Risiken. Betroffene sollten nie eigenmächtig mit der Einnahme beginnen, sondern immer den Rat ihres behandelnden Teams einholen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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