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Chronische Schmerzen gehören zu den häufigsten Gesundheitsproblemen weltweit. Im Gegensatz zu akuten, vorübergehenden Schmerzen dauern sie deutlich länger an. Häufig wirken sich diese andauernden Schmerzen auf viele Lebensbereiche aus – von der beruflichen Tätigkeit über das soziale Umfeld bis hin zum psychischen Wohlbefinden. In Deutschland wird ein Schmerz als chronisch bezeichnet, wenn er über den normalen Heilungsprozess hinaus länger als drei bis sechs Monate besteht. Dies ist keine starre Grenze, sondern ein Erfahrungswert: Entscheidend ist, dass der Schmerz seine Warnfunktion verliert und als eigenständige Erkrankung aufgefasst wird. In dieser umfangreichen Übersicht werden grundlegende Informationen über chronische Schmerzen erklärt, unter anderem Antworten auf die Frage „was sind chronische Schmerzen?“, Hinweise zur Dokumentation mittels Schmerztagebuch sowie rechtliche Aspekte wie die Erwerbsminderungsrente im Zusammenhang mit chronischen Schmerzen. Darüber hinaus wird das gesetzliche Umfeld zum Einsatz von Cannabis als mögliche Option beleuchtet, jedoch stets aus neutraler, sachlicher Perspektive ohne Wirkversprechen.
Schmerz ist zunächst eine lebenswichtige Sinneswahrnehmung: Akuter Schmerz warnt vor einer Verletzung und fordert dazu auf, die schädigende Situation zu beenden. Nach Abklingen der Ursache verschwindet er meist wieder. Bei chronischen Schmerzen ist das anders: Sie bestehen länger als der normale Heilungsprozess, oft über Monate oder sogar Jahre. Die Deutsche Schmerzgesellschaft erklärt, dass Schmerz bei anhaltendem Verlauf zu einer eigenständigen Krankheit wird. In wissenschaftlichen Studien werden Zeiträume von drei bis sechs Monaten als Orientierungsgrößen genannt, wobei die Einteilung in der Praxis weniger relevant ist. Entscheidend ist vielmehr, dass der Schmerz über eine „akute Ursache hinaus nicht nachvollziehbar lange anhält“ und seine Warnfunktion verliert.
Der Unterschied zwischen akuten und chronischen Schmerzen liegt nicht nur in der Dauer, sondern auch in der Funktion und im Einfluss auf das Nervensystem. Akute Schmerzen dienen als Warnsignal; chronische Schmerzen können sich verselbstständigen. Fachleute sprechen hier von „Sensibilisierung“ des Schmerzsystems: Durch andauernde Reize werden Nervenzellen im Rückenmark und Gehirn so empfindlich, dass selbst leichte Berührungen Schmerzen auslösen können. Dieser Prozess wird umgangssprachlich als „Schmerzgedächtnis“ bezeichnet. Er führt dazu, dass chronische Schmerzen auch dann fortbestehen können, wenn die ursprüngliche Ursache längst behandelt wurde.
Die Internationale Gesellschaft zur Erforschung des Schmerzes (IASP) unterscheidet seit 2019 zwischen primären und sekundären chronischen Schmerzsyndromen. Primäre Schmerzen bestehen als Hauptbeschwerde ohne identifizierbare zugrunde liegende Erkrankung. Sie werden definiert als persistierende oder wiederkehrende Schmerzen in einer oder mehreren Körperregionen über mindestens drei Monate, die zu funktionellen Einschränkungen oder emotionalem Stress führen. Sekundäre Schmerzen treten infolge anderer chronischer Erkrankungen auf, etwa bei Krebs, nach Operationen, bei Nervenläsionen oder bei rheumatologischen Leiden. Diese systematische Unterscheidung erleichtert die Diagnostik und hilft, Behandlungspläne individuell abzustimmen.
Chronische Schmerzen betreffen einen beträchtlichen Anteil der Bevölkerung. Angaben variieren, doch Schätzungen zufolge leiden in Deutschland etwa 25 bis 30 Prozent der Menschen an andauernden oder wiederkehrenden Schmerzen. Das entspricht ungefähr jeder dritten bis vierten Person. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass weltweit rund 20 Prozent der Bevölkerung dauerhaft von Schmerzen betroffen sind. Diese Zahlen verdeutlichen die gesellschaftliche Relevanz des Themas. Chronische Schmerzen können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen – sie wirken sich auf Arbeitsfähigkeit, soziale Beziehungen und psychische Gesundheit aus und erhöhen den Bedarf an medizinischer Versorgung.
Die Ursachen von chronischen Schmerzen sind vielfältig und oft multifaktoriell. In einigen Fällen kann die exakte Ursache nicht eindeutig bestimmt werden. Mögliche Auslöser umfassen:
Darüber hinaus betonen Fachleute die Bedeutung genetischer und neurobiologischer Faktoren. Einige Menschen entwickeln trotz vergleichbarer Verletzungen keine chronischen Schmerzen, während andere ein höheres Risiko aufweisen. Hier spielen individuelle Veranlagungen und das Zusammenspiel von Nerven- und Immunsystem eine Rolle.

Chronische Schmerzen beeinflussen viele Lebensbereiche. Körperlich können sie Bewegungen einschränken, Müdigkeit verursachen und Schlafstörungen begünstigen. Häufig treten Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen auf. Sozial können lang anhaltende Schmerzen zu Rückzug führen, da Betroffene Aktivitäten vermeiden und sich isolieren. Beruflich beeinflussen sie die Arbeitsfähigkeit; manche Menschen müssen ihre Arbeitszeiten reduzieren oder sind nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben. Die Kombination aus körperlichen Beschwerden, emotionalem Stress und möglichen finanziellen Einschränkungen macht chronische Schmerzen zu einer komplexen Herausforderung für Betroffene und die Gesellschaft.
Für die Behandlung chronischer Schmerzen ist es wichtig, den Verlauf der Beschwerden genau zu dokumentieren. Ein Schmerztagebuch ist ein hilfreiches Werkzeug, um Zeitpunkt, Intensität und Umstände von Schmerzen festzuhalten. Laut der Stiftung Gesundheitswissen werden in einem Schmerztagebuch Ort, Zeitpunkt und Stärke der Schmerzen notiert; es hilft dabei, Auslöser zu erkennen und dient der Vorbereitung auf das Arztgespräch. Betroffene können darin eintragen, wann Schmerzen verstärkt auftreten, welche Maßnahmen ergriffen wurden und ob diese Maßnahmen den Schmerz beeinflusst haben. Das Schmerztagebuch soll nicht nur medizinische Entscheidungen unterstützen, sondern auch dabei helfen, das eigene Schmerzverhalten besser zu verstehen.
Eine typische Vorlage umfasst Felder zur Angabe der Schmerzintensität (häufig auf einer Skala von 0 bis 10), des Zeitpunkts und der Umstände. Manche Tagebücher beinhalten auch eine Körpersilhouette, in der Betroffene die Schmerzorte markieren können. Die Stiftung Gesundheitswissen weist darauf hin, dass ein Schmerztagebuch bei der Identifikation möglicher Schmerzauslöser hilft und zur Dokumentation des Schmerzverlaufs dient. Zudem kann es bei der Auswahl geeigneter Behandlungsmaßnahmen unterstützen und den Austausch zwischen Patientin bzw. Patient und Ärztin bzw. Arzt erleichtern. Wichtig ist, das Tagebuch regelmäßig zu führen, um aussagekräftige Daten über einen längeren Zeitraum zu sammeln.
Chronische Schmerzen erfordern meist einen multimodalen Therapieansatz. Dabei werden somatische, physikalische, psychologische und medikamentöse Verfahren kombiniert. Ziel ist es, sowohl die körperlichen Ursachen als auch die psychosozialen Begleitfaktoren zu berücksichtigen. Zu den häufig angewandten Komponenten gehören:
Die Deutsche Schmerzgesellschaft und andere Fachorganisationen empfehlen interdisziplinäre Schmerzprogramme, bei denen Fachärztinnen und ‑ärzte unterschiedlicher Disziplinen, Psychologinnen und Psychologen sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zusammenarbeiten. Diese Programme berücksichtigen, dass chronische Schmerzen sowohl körperliche als auch psychosoziale Ursachen haben.
Regelmäßige körperliche Aktivität spielt eine wichtige Rolle. Gezielte Bewegungstherapie kann Muskeln stärken, die Flexibilität fördern und das allgemeine Wohlbefinden verbessern. Ebenso wichtig sind ausreichend Schlaf, ausgewogene Ernährung und Stressreduktion. Stress kann Schmerzen verstärken; daher können Entspannungsverfahren wie progressive Muskelentspannung, autogenes Training oder Yoga hilfreich sein. Patientinnen und Patienten sollten gemeinsam mit ihrem medizinischen Team entscheiden, welche Maßnahmen zu ihrer individuellen Situation passen.
Es ist wichtig zu betonen, dass es keine allgemeingültige „Heilung“ chronischer Schmerzen gibt. Viele Betroffene lernen, mit dem Schmerz zu leben, ihn zu akzeptieren und Strategien zu entwickeln, um dennoch aktiv zu sein. Eine kombinierte Behandlung kann die Lebensqualität verbessern, aber sie ersetzt keine ärztliche Diagnose. Jede Therapie sollte durch qualifiziertes Fachpersonal begleitet werden; eigenständige Entscheidungen ohne medizinische Beratung sind zu vermeiden.
Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige gesetzliche Änderungen im Umgang mit Cannabis vorgenommen. Seit März 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen cannabishaltige Arzneimittel als Therapieoption bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnen. Eine Voraussetzung ist, dass andere Therapien nicht ausreichend wirksam oder nicht anwendbar waren. Die Behandlung muss ärztlich begleitet werden, und für gesetzlich Versicherte ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Damit wurde der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht‑gewerbliche Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen legalisiert. Für Kinder und Jugendliche bleibt der Konsum weiterhin verboten. Das Gesetz regelt außerdem den Umgang mit medizinischem Cannabis neu und schafft Vorgaben für Anbauvereinigungen. Diese Neuerungen unterscheiden klar zwischen medizinischer Nutzung unter ärztlicher Aufsicht und nicht‑medizinischem Eigenkonsum.
Medizinisches Cannabis unterliegt strengen Kontrollvorgaben. Die Arzneimittel werden in definierter Qualität produziert und enthalten unterschiedliche Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sammelt seit 2017 Daten zur Anwendung dieser Arzneimittel. Laut dem Abschlussbericht der Begleiterhebung bezogen sich 76,4 Prozent der gemeldeten Fälle auf die Anwendung von Cannabisarzneimitteln zur Behandlung chronischer Schmerzen. Weitere häufig behandelte Symptome waren Spastik, Appetitlosigkeit und Übelkeit. Diese Zahlen zeigen, dass Cannabisarzneimittel häufig im Kontext von chronischen Schmerzen verschrieben werden, geben jedoch keine Auskunft über Wirksamkeit oder Sicherheit.
Die wissenschaftliche Beweislage zur Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln bei chronischen Schmerzen ist heterogen. Eine Übersichtsarbeit im Bundesgesundheitsblatt beschreibt die Datenlage als „methodisches Minenfeld“: Die Ergebnisse randomisierter kontrollierter Studien reichen von fehlender bis hin zu starker Reduktion von Schmerzen; die Qualität der Evidenz wird als gering bis moderat bewertet. Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass die bisher verfügbaren Studien oft kleine Teilnehmerzahlen haben und unterschiedliche Präparate mit variierenden THC‑ und CBD‑Gehalten untersuchen. Diese Unterschiede erschweren verlässliche Schlussfolgerungen.
Die Cannabispflanze enthält zahlreiche Inhaltsstoffe, darunter die Cannabinoide THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol). THC ist psychoaktiv und verantwortlich für den „Rausch“, während CBD keine berauschende Wirkung hat. Bei Kontakt mit CB1‑Rezeptoren im zentralen Nervensystem bewirkt THC die Ausschüttung von Dopamin. CBD bindet hingegen mit geringer Aktivität an bestimmte Cannabinoid-Rezeptoren und entfaltet keine psychoaktive Wirkung. Die rechtliche Bewertung von THC-haltigen Produkten richtet sich nach dem jeweiligen Anwendungsbereich. Medizinisches Cannabis unterliegt arzneimittelrechtlichen Vorgaben. Für Nutzhanf gelten im EU-Agrarkontext definierte THC-Grenzwerte. Eine pauschale Einstufung allein anhand eines festen Prozentwertes ist rechtlich nicht ausreichend.
Der Konsum von Cannabis ist nicht frei von Risiken. Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen weist darauf hin, dass Cannabis nach Alkohol und Nikotin zu den am häufigsten konsumierten Suchtmitteln in Deutschland gehört. Statistisch haben etwa 40 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert; 10 Prozent der Erwachsenen und 7,6 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren haben im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Bei missbräuchlichem Konsum können gesundheitliche Probleme auftreten, darunter kognitive Einschränkungen oder Abhängigkeit. Im Jahr 2021 wurden gut 1.800 Menschen aufgrund akuter Intoxikationen oder Vergiftungen durch Cannabis stationär behandelt. Todesfälle infolge einer Überdosierung sind allerdings nicht verzeichnet. Diese Daten verdeutlichen, dass Cannabis ein risikohaftes Suchtmittel ist und der Umgang damit verantwortungsvoll sein sollte.
Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen können mit ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt besprechen, ob eine Therapie mit medizinischem Cannabis infrage kommt. Voraussetzung ist, dass konventionelle Therapieoptionen ausgeschöpft wurden und keine ausreichende Wirkung erzielt haben. Es müssen Hinweise darauf vorliegen, dass sich die Symptome mithilfe von Cannabisarzneimitteln bessern könnten. Ärztinnen und Ärzte beantragen die Kostenübernahme bei der Krankenkasse; diese prüft im Einzelfall den Antrag. Nur bei positiver Entscheidung wird die Therapie erstattet. Der Arzneimittelstatus bleibt streng reguliert; Eigenmedikation ohne ärztliche Begleitung ist nicht erlaubt.

Wenn chronische Schmerzen so ausgeprägt sind, dass sie die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft verringern, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird bewilligt, wenn Betroffene noch zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Diese Einschätzung bezieht sich nicht nur auf den bisherigen Beruf, sondern auf jede zumutbare Tätigkeit.
Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen neben der medizinischen Voraussetzung (eingeschränkte Leistungsfähigkeit) auch versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation sinnvoll ist, um die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich, wird beurteilt, wie viele Stunden täglich die betroffene Person noch arbeiten kann. Zusätzlich müssen Versicherte grundsätzlich mindestens fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben (sogenannte Wartezeit) und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, bei denen die Voraussetzungen gelockert sind. Die Rentenversicherung empfiehlt, sich frühzeitig beraten zu lassen, um Unterlagen und ärztliche Gutachten vollständig einzureichen.
Für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente kann ein Schmerztagebuch hilfreich sein. Es dient als Nachweis für den Verlauf der Schmerzen, dokumentiert Häufigkeit, Intensität und Beeinträchtigung im Alltag. Diese Angaben können die ärztliche Beurteilung unterstützen und veranschaulichen, wie stark die Schmerzen die Leistungsfähigkeit einschränken. Allerdings ersetzt das Tagebuch keine fachärztliche Diagnose; es liefert ergänzende Informationen für Gutachterinnen und Gutachter.
Der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person für den Eigenkonsum ist seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erlaubt. Wichtig: Die Pflanzen müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. Gemeinschaftlicher Anbau in Anbauvereinigungen unterliegt strengen Vorgaben; unter anderem dürfen diese Vereine nicht gewerblich sein und müssen Sicherheitskonzepte vorlegen. Der Handel mit Cannabis außerhalb dieser Regelungen bleibt verboten.
Das Cannabisgesetz sieht umfassende Schutzmaßnahmen vor. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen weder Cannabis erwerben noch konsumieren. In der Nähe von Schulen, Kitas oder Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist der Konsum untersagt. Darüber hinaus gibt es Vorgaben für THC‑Obergrenzen, Hinweise zur Verpackung und Informationspflichten, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken zu warnen. Die Behörden können Anbauvereinigungen kontrollieren und bei Verstößen Sanktionen verhängen.
Die Legalisierungsschritte in Deutschland spiegeln eine weltweite Tendenz wider, Cannabis neu zu regulieren. Dennoch ist die rechtliche Situation international sehr unterschiedlich: In manchen Ländern ist der Besitz von Cannabis strikt verboten, in anderen ist sowohl medizinischer als auch nicht‑medizinischer Konsum erlaubt. Deutsche Reisende sollten sich vor Auslandsreisen über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen informieren, da der Besitz von Cannabis trotz heimischer Erlaubnis im Ausland strafbar sein kann.

Chronische Schmerzen sind Schmerzen, die über den normalen Heilungsprozess hinaus bestehen oder immer wiederkehren, meist länger als drei bis sechs Monate. Sie verlieren ihre Warnfunktion und werden als eigenständige Erkrankung angesehen.
Ein Schmerztagebuch dokumentiert Ort, Zeitpunkt und Intensität der Schmerzen sowie begleitende Faktoren und eingenommene Maßnahmen. Es unterstützt dabei, Auslöser zu erkennen, Behandlungsschritte zu planen und sich auf Arztgespräche vorzubereiten.
Eine Erwerbsminderungsrente kommt infrage, wenn aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder drei bis unter sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) gearbeitet werden kann. Neben der medizinischen Voraussetzung müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein.
Nein. Das Cannabisgesetz erlaubt den privaten Anbau und Konsum nur für Erwachsene. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Konsum sowie der Besitz von Cannabis verboten.
THC (Tetrahydrocannabinol) ist psychoaktiv und verursacht den Rausch, während CBD (Cannabidiol) keine berauschende Wirkung hat. Produkte mit mehr als 0,2 Prozent THC gelten als Betäubungsmittel und sind nur zu medizinischen Zwecken verordnungsfähig.
Betroffene müssen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt abklären, ob eine medizinische Cannabistherapie sinnvoll ist. Nur wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken, darf ein entsprechendes Arzneimittel verordnet werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss vorab genehmigt werden; danach erfolgt die Abgabe über eine Apotheke unter ärztlicher Begleitung.
Laut Daten des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht‑ und Drogenfragen haben knapp 40 Prozent der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren mindestens einmal Cannabis konsumiert. Im letzten Jahr konsumierten etwa 10 Prozent der Erwachsenen sowie 7,6 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren Cannabis.
Chronische Schmerzen sind ein komplexes Phänomen, das die Lebensqualität vieler Menschen beeinträchtigt. Die Vielfalt der Ursachen und die psychosozialen Begleitfaktoren erfordern individuelle, multimodale Therapieansätze. Die Frage „was sind chronische Schmerzen?“ lässt sich nur beantworten, wenn man sowohl die biologische als auch die psychologische Dimension berücksichtigt. Dokumentation mit einem Schmerztagebuch kann dabei helfen, den Verlauf zu verstehen und Behandlungen zu planen.
Das gesetzliche Umfeld in Deutschland hat sich in den letzten Jahren gewandelt: Seit 2017 dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnen, und seit April 2024 ist der private Anbau und Konsum für Erwachsene erlaubt. Dennoch bleibt der Umgang mit Cannabis von Risiken begleitet. Der wissenschaftliche Nachweis für eine effektive Schmerzlinderung durch Cannabiskonsum ist heterogen und nicht abschließend. Deswegen sollten Patientinnen und Patienten stets ärztliche Beratung suchen und keine eigenständigen Entscheidungen treffen.
In manchen Fällen kann die Belastung durch chronische Schmerzen so groß werden, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung. Eine frühzeitige Beratung und sorgfältige Dokumentation sind hierbei entscheidend.
Der Umgang mit chronischen Schmerzen erfordert Geduld, Unterstützung und eine ganzheitliche Sichtweise. Fachkräfte aus Medizin, Psychologie, Physiotherapie und Sozialwesen arbeiten gemeinsam, um den Betroffenen eine möglichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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