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Epilepsie ist eine der häufigsten chronisch‑neurologischen Erkrankungen. Expert*innen schätzen, dass weltweit mehr als 60 Millionen Menschen betroffen sind und etwa rund ein Prozent der Bevölkerung an einer Epilepsie leidet. In Deutschland leben nach Angaben der Deutschen Hirnstiftung ungefähr 640 000 Menschen mit dieser Diagnose. Epilepsie ist keine einheitliche Erkrankung, sondern umfasst zahlreiche Syndromformen, die sich hinsichtlich Ursachen, Erscheinungsbild, Therapierbarkeit und Prognose unterscheiden. Auf populären Internetseiten tauchen immer wieder spekulative Behauptungen zur Behandlung mit Cannabis auf. Dieser Artikel bietet einen neutralen Überblick über Epilepsie, ihre Symptome, Ursachen, den Alltag mit der Erkrankung sowie den rechtlichen Rahmen und den aktuellen Stand der Forschung zu Cannabis. Der Fokus liegt auf verständlicher Wissensvermittlung für Laien, ohne Gesundheitsversprechen oder Werbung.
Mediziner*innen sprechen von Epilepsie, wenn bei einer Person mindestens zwei nicht provozierte epileptische Anfälle aufgetreten sind oder nach einem ersten Anfall ein deutlich erhöhtes Risiko für weitere Anfälle besteht. Etwa fünf Prozent der Menschen erleben irgendwann in ihrem Leben einen einzelnen epileptischen Anfall, ohne dass sich daraus eine chronische Epilepsie entwickelt. Eine genaue Zuordnung zu einem Epilepsie‑Syndrom ist wichtig, weil sich daraus Rückschlüsse auf den Verlauf und die geeignete Behandlung ableiten lassen.
Epileptische Anfälle sind Ausdruck einer vorübergehenden Störung der elektrischen Aktivität im Gehirn. Das Erscheinungsbild kann stark variieren. Die Gesundheitsinformation.de (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG) unterscheidet zwei Hauptformen:
Viele Anfälle dauern nur einige Sekunden. Ein Anfall, der länger als fünf Minuten anhält, wird als Status epilepticus bezeichnet und gilt als Notfall, der medikamentös behandelt werden muss. Zwischen den Anfällen haben die meisten Menschen mit Epilepsie keine körperlichen Beschwerden.

Laut Gesundheitsinformation.de treten epileptische Anfälle ohne erkennbaren Auslöser bei knapp ein Prozent der Menschen mehrfach auf. Berücksichtigt man einmalige Gelegenheitsanfälle, erleben etwa zehn Prozent der Menschen im Laufe ihres Lebens mindestens einen Anfall. Eine Epilepsie kann in jedem Alter beginnen, besonders häufig tritt sie in der Kindheit sowie im höheren Erwachsenenalter auf.
Der Verlauf ist individuell unterschiedlich. Nach einem ersten Anfall haben etwa die Hälfte der Betroffenen einen zweiten. Nach zwei Anfällen steigt die Wahrscheinlichkeit weiterer Anfälle. Einige Menschen sind nach wenigen Monaten oder Jahren anfallsfrei, andere benötigen lebenslange Therapie. Eine gute Diagnostik und frühzeitige Behandlung verbessern die Prognose.
Die Ursachen einer Epilepsie können vielseitig sein. Die Deutsche Hirnstiftung nennt folgende Kategorien:
Häufig lässt sich jedoch keine eindeutige Ursache ermitteln. Zusätzlich gibt es Risikofaktoren, die Anfälle auslösen oder die Anfallshäufigkeit beeinflussen:
Die Identifikation von Ursache und Risikofaktoren ist wichtig, weil sie die Wahl der Therapie beeinflusst.
Die Diagnose einer Epilepsie beruht auf der Anamnese, der Schilderung der Anfälle durch Betroffene und Zeug*innen, sowie auf Untersuchungen wie Elektroenzephalografie (EEG) und Magnetresonanztomografie (MRT). Die Ärztin oder der Arzt prüft dabei, ob es sich um eine fokale oder generalisierte Epilepsie handelt.
Die Standardtherapie besteht aus Antiepileptika. Laut Deutscher Hirnstiftung sind etwa zwei Drittel der Patient*innen durch Medikamente anfallsfrei. Bei therapieresistenter Epilepsie können neurochirurgische Eingriffe, Vagusnerv‑Stimulation oder ketogene Diäten in Betracht gezogen werden. Auch die Anpassung der Lebensführung (z. B. ausreichend Schlaf, Vermeidung von Auslösern) ist wichtig.
Epilepsie beeinflusst den Alltag in vielfältiger Weise. Einige Menschen müssen berufliche oder sportliche Tätigkeiten anpassen. Es gibt jedoch keine generelle Berufsunfähigkeit. Das Informationsportal Betanet betont, dass sich der Einfluss auf das Arbeitsleben nach Anfallsrisiko, Art und Häufigkeit der Anfälle, Medikamentenwirkungen sowie Arbeitsplatzbedingungen richtet. Für Jugendliche mit Epilepsie ist eine frühzeitige Berufswahlberatung sinnvoll; bei Erwachsenen können sich Berufswechsel oder Anpassungen des Arbeitsplatzes ergeben.
Ein entscheidender Aspekt ist die Fahreignung. Das Automobilclub ADAC erläutert, dass Personen mit Epilepsie nur nach längerer Anfallsfreiheit ein Kraftfahrzeug führen dürfen. Bei erstmaligem Anfall ohne erkennbaren Auslöser darf die Fahrerlaubnis frühestens nach sechs Monaten ohne weitere Anfälle und ärztlicher Prüfung wieder erteilt werden. Treten Anfälle wiederholt auf, muss ein Zeitraum von mindestens einem Jahr Anfallsfreiheit nachgewiesen werden. Für Lkw‑ und Busfahrerinnen gelten noch strengere Regeln: Nach einem erstmaligen Anfall muss die Anfallsfreiheit zwei Jahre betragen. Ein ärztliches Fahrverbot ist bindend und die Missachtung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Im Berufsleben müssen Betroffene die Diagnose nur dann mitteilen, wenn erhebliche Gefährdungen bestehen, etwa bei Arbeit an Maschinen. Für eine sichere Arbeitsumgebung sollten individuelle Risikofaktoren (Anfallshäufigkeit, mögliche Vorboten, Nebenwirkungen der Medikamente) berücksichtigt werden.

Seit dem 10. März 2017 haben Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf eine Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Voraussetzung ist, dass eine etablierte Therapie nicht verfügbar ist oder im Einzelfall nicht angewendet werden kann und dass eine Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse muss im Einzelfall beantragt werden und darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.
Das Faltblatt der Deutschen Epilepsievereinigung betont, dass sich der Diskurs um den Einsatz von Cannabispräparaten zur Epilepsiebehandlung seit dieser Gesetzesänderung intensiviert hat, jedoch häufig ohne ausreichende Sachkenntnis. Ziel des medizinischen Einsatzes ist nicht die Steigerung des Wohlbefindens, sondern die Linderung von Symptomen schwerwiegender Erkrankungen, darunter die Reduktion starker Schmerzen oder die Verringerung der Anfallshäufigkeit.
Am 1. April 2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland in Kraft. Das Gesetz besteht aus einem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und Änderungen am Betäubungsmittelgesetz, mit dem Ziel, den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu fördern, den Schwarzmarkt zu reduzieren und den Jugend‑ und Gesundheitsschutz zu verbessern. Der Global Legal Monitor der Library of Congress fasst die Kernpunkte zusammen:
Trotz dieser Legalisierung bleibt der Umgang mit Cannabis bei Minderjährigen weiterhin verboten und unterliegt strengen Kontrollen. Außerdem unterscheidet das Gesetz klar zwischen recreational und medizinischer Nutzung: Für medizinisches Cannabis gelten weiterhin die Regelungen des Sozialgesetzbuchs und des Betäubungsmittelrechts.
Die Hanfpflanze enthält mehrere hundert Inhaltsstoffe, darunter die Cannabinoide Δ9‑Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC besitzt psychoaktive Effekte; CBD weist eine geringere psychoaktive Wirkung auf und unterliegt als Reinstoff nicht dem Betäubungsmittelgesetz. In der Medizin werden diese Wirkstoffe extrahiert oder synthetisch hergestellt und in Form von Ölen, Kapseln, Sprays oder Pulver verwendet. Es ist wichtig, zwischen verschreibungspflichtigen CBD‑Arzneimitteln und frei erhältlichen CBD‑Ölen zu unterscheiden. Frei verkäufliche Produkte dürfen nicht medizinisch angewendet werden.
Aktuell ist in Deutschland das CBD‑haltige Arzneimittel Epidyolex® zugelassen. Es wird als ölige Lösung mit einer Konzentration von 100 mg/ml CBD angeboten und darf zur Zusatztherapie bei Dravet‑Syndrom und Lennox‑Gastaut‑Syndrom ab einem Alter von zwei Jahren eingesetzt werden. Beide Erkrankungen sind seltene, schwere Epilepsieformen des Kindesalters. Die Zulassung gilt nur in Kombination mit anderen Antiepileptika, insbesondere Clobazam. Die monatlichen Behandlungskosten können mehrere tausend Euro betragen.
Die Studienlage: Vier randomisierte, placebokontrollierte Studien untersuchten den Zusatz von Epidyolex zu bestehenden Therapien. Bei Lennox‑Gastaut‑Patientinnen, die Clobazam und Epidyolex erhielten, verringerte sich die Zahl der Sturzanfälle (tonische, atonische und tonisch‑klonische Anfälle) um bis zu 64 %, während die Placebo‑Gruppe eine Reduktion von bis zu 31 % zeigte. Bei Dravet‑Patientinnen verringerte sich die Zahl tonisch‑klonischer Anfälle um bis zu 61 % versus bis zu 38 % unter Placebo. Häufige Nebenwirkungen waren Schläfrigkeit, vermindeter Appetit, Durchfall, Fieber, Müdigkeit und Erbrechen. Behandlungsabbrüche traten vor allem aufgrund erhöhter Leberenzymwerte auf.
Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) kam 2017 zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit von CBD bei diesen Syndromen in ähnlicher Größenordnung wie die Zugabe eines weiteren klassischen Antiepileptikums liegt. Für THC‑haltige Präparate wird aufgrund des Nebenwirkungsprofils keine Empfehlung zur Epilepsiebehandlung ausgesprochen. Für andere Epilepsieformen, insbesondere bei Erwachsenen, existieren nur wenige Erfahrungen; daher besteht hoher Forschungsbedarf.
Die Ergebnisse der CBD‑Studien werden durch internationale Forschungen bestätigt. Eine klinische Studie, veröffentlicht im New England Journal of Medicine, stellte fest, dass Cannabidiol bei Patient*innen mit dem seltenen Dravet‑Syndrom eine größere Verringerung der convulsiven Anfälle (krampfartige Anfälle) im Vergleich zu Placebo erzielte, wobei jedoch mehr unerwünschte Ereignisse auftraten. In randomisierten Studien zeigte Cannabidiol (als zugelassenes Arzneimittel in bestimmten Indikationen) statistisch relevante Verbesserungen einzelner Anfallsparameter gegenüber Placebo. Ob und für wen das klinisch bedeutsam ist, muss individuell ärztlich beurteilt werden.
Das Universitätsklinikum Bonn untersuchte mehr als 25 veröffentlichte Studien und betont, dass Cannabidiol zwar eine interessante Alternative sein kann, aber kein „Wundermittel“. Dr. Randi von Wrede und Prof. Rainer Surges weisen darauf hin, dass Epidyolex in Europa nur zur Behandlung des Lennox‑Gastaut‑ und des Dravet‑Syndroms zugelassen ist; für andere Epilepsien ist das Medikament nicht freigegeben. Von den rund 200 Anträgen auf Kostenübernahme in der Bonner Epilepsie‑Ambulanz wurde die Mehrheit abgelehnt. Die Expert*innen führen aus, dass die Behandlung im Durchschnitt 3 000 bis 3 500 Euro pro Monat kostet und häufig mehrere Monate benötigt, um die Wirksamkeit zu beurteilen. Nebenwirkungen wie Durchfall und Schläfrigkeit werden häufig beobachtet.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) setzt die Bewertung von Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel aus, weil sich die Sicherheit von CBD aufgrund von Datenlücken und Unsicherheiten nicht belegen lässt. Insbesondere fehlen Daten zu Auswirkungen auf Leber, Verdauungssystem, Hormonsystem, Nervensystem und psychisches Wohlbefinden. Tierstudien deuten auf reproduktionstoxische Effekte hin. Die EFSA betont, dass sie CBD nicht pauschal als unsicher einstuft, aber vor einer abschließenden Bewertung weitere Forschungsdaten erforderlich sind.

CBD‑Öle und Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabidiol sind in der EU als neuartige Lebensmittel eingestuft. Derzeit sind keine Produkte als Novel Food zugelassen; die EFSA prüft die Datenlage. Viele CBD‑Produkte sind deshalb nicht verkehrsfähig. Im medizinischen Kontext dürfen frei verkäufliche CBD‑Öle nicht zur Behandlung eingesetzt werden.
Um medizinisches Cannabis – darunter CBD‑Arzneimittel und THC‑haltige Präparate – in Deutschland zu erhalten, müssen Patient*innen
Diese Voraussetzungen gelten unabhängig von der seit April 2024 liberalisierten Regelung für den Eigenkonsum. Selbstmedikation oder der Bezug nicht verschreibungsfähiger Produkte ist rechtlich und medizinisch riskant.
Epilepsie kann den Alltag auf vielfältige Weise beeinflussen. Während viele Betroffene ihren Beruf uneingeschränkt ausüben, können andere aufgrund der Anfallsart oder der Nebenwirkungen der Medikamente Einschränkungen erfahren.
Wie oben beschrieben, ist die Teilnahme am Straßenverkehr streng geregelt. Nach einem erstmaligen Anfall muss die Fahruntauglichkeit mindestens sechs Monate andauern; bei wiederholten Anfällen ein Jahr. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patientinnen über ein temporäres Fahrverbot zu informieren. Für bestimmte Führerscheinklassen und berufliche Fahrerinnen gelten längere Anfallsfreiheit und strengere Auflagen.
Viele Menschen mit Epilepsie können Sport treiben, müssen aber Sicherheitsvorkehrungen treffen. Schwimmen sollte nur unter Aufsicht erfolgen, Klettern oder Tauchen gelten als risikoreicher. Die Deutsche Epilepsievereinigung empfiehlt, individuelle Absprachen mit Ärzt*innen zu treffen und mögliche Einschränkungen vor allem bei Sportarten mit Sturzgefahr zu berücksichtigen.
Epilepsie kann zu psychischen Belastungen wie Angststörungen und Depressionen führen. Laut Hirnstiftung betrifft dies einen Teil der Betroffenen, weshalb psychologische oder psychiatrische Unterstützung sinnvoll ist. Eine offene Kommunikation im privaten Umfeld hilft, Stigma zu reduzieren. Selbsthilfegruppen bieten Austausch und Information.
Die Wissenschaft untersucht weiterhin die Rolle von Cannabis bei neurologischen Erkrankungen. Bisher konzentrieren sich hochwertige Studien auf CBD als Zusatztherapie bei seltenen, schweren Epilepsieformen.
Zukünftige Forschung wird untersuchen, ob Cannabinoid‑Kombinationen, andere isolierte Cannabinoide oder synthetische Analoga bei ausgewählten Patient*innen wirksam und sicher sind. Bis dahin gilt in der medizinischen Praxis die Devise, evidenzbasierte Therapien zu nutzen und Cannabis nur im Rahmen der zugelassenen Indikationen und nach sorgfältiger individueller Prüfung einzusetzen.
Epilepsie ist eine vielgestaltige neurologische Erkrankung, die Menschen jeden Alters betrifft. Typische Epilepsie Symptome reichen von kurzen Bewusstseinsausfällen bis zu tonisch‑klonischen Krampfanfällen. Die Ursachen sind vielfältig – strukturelle Hirnschäden, genetische Veranlagung, Stoffwechselstörungen und andere Faktoren spielen eine Rolle. Eine genaue Diagnostik ist entscheidend für die Wahl der Therapie, und zwei Drittel der Patient*innen werden mit Medikamenten anfallsfrei.
Der Alltag mit Epilepsie verlangt Anpassungen, etwa bei der Berufswahl oder der Mobilität. Die Fahreignung wird ärztlich beurteilt.
In Bezug auf Cannabis ist zwischen Freizeitkonsum und medizinischer Nutzung zu unterscheiden. Seit April 2024 dürfen Erwachsene geringe Mengen Cannabis besitzen und drei Pflanzen anbauen, doch diese Liberalisierung ändert nichts an den medizinischen Anforderungen. Medizinisches Cannabis bleibt verschreibungspflichtig; nur das CBD‑Arzneimittel Epidyolex ist für spezielle seltene Epilepsiesyndrome zugelassen. Für THC fehlt eine Evidenzbasis, und die EFSA warnt vor einer unzureichenden Sicherheitsbewertung von CBD als Lebensmittel.
Patient*innen sollten daher im Umgang mit Cannabis besondere Vorsicht walten lassen, keine Selbstmedikation betreiben und sich stets von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten beraten lassen.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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