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Die Debatte um den Einsatz von Cannabis bei neurologischen Erkrankungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Gerade bei Morbus Parkinson – einer der häufigsten degenerativen Erkrankungen des zentralen Nervensystems – finden sich in Medien und Foren immer wieder Berichte über angebliche „Vorteile“ der Hanfpflanze. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass solche Aussagen meist nicht durch belastbare wissenschaftliche Studien gedeckt sind. Dieses Informationsdokument soll verständlich, sachlich und rechtlich unbedenklich über die Krankheit Parkinson, über die Ursachen von Zittern, über mögliche Veränderungen der Persönlichkeit im Krankheitsverlauf und über den regulatorischen Rahmen von Cannabis in Deutschland aufklären. Dabei wird bewusst auf jegliche Wirk‑, Heil‑ oder Linderungsversprechen verzichtet. Stattdessen werden neutral verfügbare Daten und aktuelle gesetzliche Regelungen vorgestellt.
Morbus Parkinson, auch Parkinsonkrankheit genannt, gehört zu den häufigsten neurodegenerativen Erkrankungen. Nach Angaben des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) sind in Deutschland mindestens 200 000 Menschen betroffen – überwiegend ältere Erwachsene, wenngleich in seltenen Fällen auch jüngere Menschen erkranken. Die Erkrankung ist mit einer fortschreitenden Zerstörung von Nervenzellen in der Substantia nigra, einem dunklen Areal im Gehirnstamm, verbunden. Dort wird der Botenstoff Dopamin produziert, der für die Steuerung von Bewegungen wichtig ist. Erst wenn mehr als die Hälfte dieser dopaminproduzierenden Zellen verlorengegangen ist, treten die charakteristischen Symptome auf. Eine Heilung gibt es bislang nicht, jedoch können medikamentöse und therapeutische Maßnahmen die Erkrankung oftmals über Jahre stabil halten.

Die typischen Merkmale von Morbus Parkinson lassen sich in vier Gruppen einteilen:
Neben den motorischen Symptomen können non‑motorische Beschwerden auftreten, etwa Störungen des Riechvermögens, Schlafstörungen, Verstopfung, monotone Sprache oder fehlender Armschwung. Diese Anzeichen können der Krankheit vorausgehen, werden von Laien aber oft nicht mit Parkinson in Verbindung gebracht.
Zitternde Hände gelten in der breiten Wahrnehmung als Synonym für Parkinson. Tatsächlich kann ein Tremor viele Ursachen haben. Der Ruhen‑Tremor bei Parkinson zeigt sich, wenn die betroffene Körperpartie ruht und hört bei zielgerichteter Bewegung auf. Ganz anders ist der Aktionstremor bei anderen Störungen: Bei einem sogenannten essentiellen Tremor beginnt das Zittern, sobald Betroffene eine Handlung ausführen. Wie ein Artikel des Gesundheitsnetzwerks Mass General Brigham erläutert, tritt der essentielle Tremor bei Bewegungen wie Schreiben oder Anziehen auf, verschwindet aber in Ruhe. Im Gegensatz dazu verstärkt sich das Parkinson‑Zittern häufig in Stresssituationen und lässt bei bewusster Bewegung nach. Andere mögliche Ursachen für zitternde Hände sind Nebenwirkungen von Medikamenten, Schilddrüsenerkrankungen oder Entzugssymptome. Ärztinnen und Ärzte führen eine neurologische Untersuchung durch, um die Ursache abzuklären und andere Erkrankungen wie Multiple Systematrophie oder Lewy‑Körper‑Demenz auszuschließen.
Die meisten Parkinsonfälle gelten als idiopathisch, das heißt, es gibt keine klar identifizierte Ursache. Es existieren jedoch genetische Formen, die etwa zehn Prozent der Fälle ausmachen. Studien deuten darauf hin, dass Umweltfaktoren wie Pestizidexposition das Risiko erhöhen können. Das Risiko nimmt außerdem mit zunehmendem Alter zu; Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Essentieller Tremor ist dagegen häufig vererbt: Laut Angaben der National Institutes of Health sind 50–70 Prozent der Betroffenen genetisch vorbelastet.
Neben Bewegungsstörungen zeigt Morbus Parkinson eine Reihe nicht‑motorischer Symptome, die für Betroffene und Angehörige belastend sein können. Eine frei zugängliche Übersichtsarbeit zu Verhaltensstörungen bei Parkinson beschreibt, dass Patientinnen und Patienten anfällig für psychiatrische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen sind. Halluzinationen können als Nebenwirkung dopaminerger Medikamente auftreten. Zudem kommt es zu kognitiven Veränderungen, die von leichten Konzentrationsstörungen bis zur Parkinson‑Demenz reichen. Der Verlust dopaminerger Neurone im limbischen System könnte zu Stimmungsschwankungen beitragen.
Im Alltag werden Verhaltensänderungen bei Betroffenen manchmal als „Persönlichkeitsveränderung“ wahrgenommen. Der Ratgeber der Pflegebox erläutert, dass Erschöpfung, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen typisch sind. Ebenso können depressive Emotionen, Angstgefühle und psychotische Anzeichen wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen auftreten. Der veränderte Gesichtsausdruck durch Muskelsteifheit führt dazu, dass Angehörige Betroffene fälschlich für starr oder stur halten. Dies wird gelegentlich als „Parkinson Sturheit“ bezeichnet – ein Begriff, der jedoch missverständlich ist. Hinter dem unbewegten Gesicht verbirgt sich keine emotionale Unbeweglichkeit, sondern eine motorische Einschränkung. Empathische Kommunikation ist wichtig: Angehörige sollten offen nachfragen, wie es der Person geht, statt nur anhand der Körpersprache zu urteilen.

Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) enthält eine Vielzahl chemischer Substanzen. Eine Fact‑Sheet der US‑amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention (CDC) erklärt, dass getrocknete Blüten, Blätter und Samen der Pflanze über 100 bekannte Cannabinoide enthalten. Zu den wichtigsten gehören Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC hat psychoaktive, also berauschende, Eigenschaften, während CBD diese Eigenschaft nicht besitzt. Eine Übersicht des National Center for Complementary and Integrative Health (NCCIH) weist darauf hin, dass Cannabisprodukte insgesamt etwa 540 chemische Substanzen enthalten. Der Begriff „Cannabis“ umfasst alle Produkte aus der Pflanze, während „Marihuana“ Produkte mit einem hohen THC‑Gehalt beschreibt. Neben THC und CBD existieren laut NCCIH mehr als 100 weitere Cannabinoide.
Cannabinoide binden im menschlichen Körper an spezifische Rezeptoren des Endocannabinoid‑Systems, das an der Regulierung zahlreicher physiologischer Prozesse beteiligt ist. Es wird jedoch betont, dass die US‑Food and Drug Administration (FDA) derzeit nur wenige cannabinoidhaltige Medikamente zugelassen hat: Dazu gehören das CBD‑Präparat Epidiolex zur Behandlung bestimmter Epilepsieformen sowie synthetische THC‑Medikamente wie Dronabinol und Nabilon zur Linderung von Chemotherapie‑bedingter Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei HIV/AIDS. Darüber hinaus existieren keine von der FDA genehmigten medizinischen Anwendungen für die Cannabis‑Pflanze. Aus diesem Grund ist es wichtig, Cannabis nicht als universelles Heilmittel zu betrachten.
In Deutschland wurde medizinisches Cannabis bereits 2017 legalisiert und kann seither bei bestimmten Indikationen auf Rezept verordnet werden. Darüber hinaus ist seit dem 1. April 2024 der private Besitz und Anbau kleiner Mengen für Erwachsene straffrei. Das Cannabisgesetz begrenzt die private Selbst‑Anpflanzung auf drei Pflanzen pro Person und erlaubt maximal 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und 50 Gramm im privaten Raum. In sogenannten Anbauvereinigungen dürfen erwachsene Mitglieder täglich bis zu 25 Gramm oder monatlich bis zu 50 Gramm erhalten. Junge Erwachsene unter 21 Jahren dürfen aufgrund erhöhter Gesundheitsrisiken nur bis zu 30 Gramm im Monat mit einem THC‑Gehalt unter 10 Prozent erhalten.
Das Gesetz sieht strenge Qualitäts‑ und Jugendschutzauflagen vor. Unter anderem ist die Werbung für Cannabis sowie Sponsoring verboten. Konsum ist in der Nähe von Minderjährigen, in Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Sportstätten sowie in Fußgängerzonen tagsüber untersagt. Beim Weitergeben von Cannabis müssen Anbauvereine ihre Mitglieder beraten und Informationsmaterial zu Risiken und Dosierung bereitstellen. Zudem verpflichtet das Gesetz die Länder, Präventionsangebote auszubauen.
Viele Menschen stoßen bei Internetrecherchen auf das Schlagwort „cannabis parkinson“. Während es vereinzelt Erfahrungsberichte von Betroffenen gibt, die Cannabis konsumieren, um Symptome subjektiv zu lindern, bleibt die wissenschaftliche Evidenz unklar. Eine offene Übersichtsarbeit beschreibt, dass Patientinnen und Patienten mit Parkinson für psychiatrische Erkrankungen anfällig sind und dass die Behandlung der Verhaltenssymptome einen großen Einfluss auf die Lebensqualität haben kann. Eine weitere frei zugängliche Übersichtsarbeit zu Cannabis und Parkinson, die im Jahr 2016 erschienen ist, weist darauf hin, dass Beobachtungsstudien zwar teilweise Hinweise auf subjektive Verbesserungen von motorischen und nicht‑motorischen Symptomen liefern, dass diese Studien aber kleine Stichproben umfassen und methodisch unterschiedlich sind. Es gibt keine gesicherten Aussagen darüber, ob Cannabis die Krankheitsprogression verlangsamen könnte.
Insgesamt ist festzuhalten, dass es bislang keine von europäischen oder deutschen Behörden zugelassenen Cannabispräparate zur Behandlung von Parkinson gibt. Klinische Studien mit Cannabinoiden bei Parkinson sind selten und weisen widersprüchliche Ergebnisse auf. Einige Studien untersuchten CBD zur Linderung von Angst oder Schlafstörungen, aber die Ergebnisse sind begrenzt und nicht verallgemeinerbar. Ebenso zeigten Umfragen, dass ein Teil der Patienten Cannabis zur Eigenmedikation nutzt; daraus lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf Wirksamkeit ziehen, da sowohl positive als auch negative Effekte auftreten können. Seriöse Forschung ist notwendig, um mögliche Nutzen‑Risiko‑Profile zu ermitteln.
Cannabis ist kein harmloses Genussmittel. Der psychoaktive Wirkstoff THC kann Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen beeinträchtigen. Die CDC weist darauf hin, dass die Wirkung von Cannabis von verschiedenen Faktoren wie THC‑Konzentration, Konsumhäufigkeit, Kombination mit Alkohol oder anderen Substanzen, der Konsumform und individuellen biologischen Voraussetzungen abhängt. Cannabiskonsum kann insbesondere bei jungen Menschen zu Entwicklungs‑ und Gedächtnisproblemen führen. Langfristiger oder intensiver Konsum wird mit psychischen Störungen wie Angst, Depressionen oder Psychosen in Verbindung gebracht, insbesondere wenn eine familiäre Vorbelastung besteht. Cannabinoidbasierte Arzneimittel können Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit und Übelkeit verursachen.
Beim Thema Parkinson ist zu berücksichtigen, dass einige Medikamente der zweiten Wahl ebenfalls Halluzinationen und Verhaltensveränderungen auslösen können. Wenn betroffene Personen zusätzlich Cannabis konsumieren, besteht ein erhöhtes Risiko für kognitive oder psychotische Nebenwirkungen. Daher sollten Patientinnen und Patienten den Konsum stets mit ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem Arzt besprechen. Eigenmedikation birgt Risiken – nicht zuletzt, weil die Dosierung und Qualität von Produkten aus dem nicht regulierten Markt schwanken können.
Morbus Parkinson ist bislang nicht heilbar, aber die Symptome lassen sich mit einer umfassenden Therapie oftmals kontrollieren. Die medizinische Versorgung zielt darauf ab, Beweglichkeit zu erhalten, Alltagskompetenzen zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern. Zu den etablierten Maßnahmen gehören medikamentöse Therapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie in fortgeschrittenen Fällen operative Verfahren wie die Tiefe Hirnstimulation. Eine Depression wird bei Parkinson häufig nicht rechtzeitig erkannt, weshalb fachliche Begleitung durch Psychologinnen oder Psychiater wichtig sein kann. Angehörige sollten auf Anzeichen wie Antriebslosigkeit, Schlafprobleme oder Verhaltensänderungen achten und diese mit Fachpersonen besprechen.
Eine Parkinson‑Diagnose ist nicht nur für Betroffene, sondern auch für Angehörige eine Herausforderung. Offene Kommunikation und Verständnis können helfen, Konflikte zu vermeiden. Wenn Angehörige die veränderte Mimik der Erkrankten als Desinteresse oder Sturheit deuten, ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass diese Starre Teil des motorischen Symptoms „Hypomimie“ ist. Durch einfühlsames Nachfragen lässt sich oftmals klären, wie es der betroffenen Person tatsächlich geht. Unterstützungsangebote wie Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen oder professionelle Pflege können die Bewältigung im Alltag erleichtern.
Der Begriff „Parkinson Sturheit“ taucht im Sprachgebrauch von Angehörigen manchmal auf, wenn sie wahrnehmen, dass sich die erkrankte Person gegen Ratschläge sperrt. Aus medizinischer Sicht ist Sturheit aber kein typisches Symptom der Erkrankung. Vielmehr können Antriebsarmut, kognitive Veränderungen, depressive Stimmungen und medikamentös bedingte Impulskontrollstörungen zu Verhaltensweisen führen, die als stur interpretiert werden. Der Pflegebox‑Ratgeber weist darauf hin, dass auch Halluzinationen oder Wahnvorstellungen – etwa ausgelöst durch Parkinson‑Medikamente – das Verhalten verändern können. Zudem kann das monotone Sprechen und die maskenhafte Mimik den Eindruck von Gleichgültigkeit erzeugen. Angehörige sollten diese Erscheinungen nicht als persönliche Eigenschaften deuten, sondern als Teil der Erkrankung verstehen. Professionelle Beratung kann helfen, angemessen zu reagieren und belastende Situationen zu meistern.
Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 stehen Erwachsene in Deutschland vor der Möglichkeit, Cannabis in begrenzten Mengen legal zu besitzen oder anzubauen. Dennoch bleibt der Umgang mit dem Stoff streng reguliert. Das Gesetz verbietet Werbung, Sponsoring und öffentliche Konsumzonen. Für Personen mit Parkinson bedeutet dies, dass sie Cannabis weder frei erwerben noch bedenkenlos nutzen können; ein ärztliches Rezept bleibt für medizinische Anwendungen erforderlich. Wer Eigenanbau betreibt, muss sich an die Höchstmengen halten und sollte sich über die legalen Rahmenbedingungen genau informieren.

Derzeit gibt es keine von deutschen Behörden zugelassene Therapie, bei der Cannabis zur Behandlung von Parkinson eingesetzt wird. Beobachtungsstudien liefern keine eindeutigen Aussagen über Nutzen oder Risiken, weshalb Cannabis nicht als therapeutische Option empfohlen werden kann. Wer den Konsum in Erwägung zieht, sollte dies ausschließlich in Absprache mit medizinischen Fachpersonen tun.
Zitternde Hände können unterschiedliche Ursachen haben. Ein Ruhen‑Tremor, der bei entspannter Haltung auftritt und sich bei bewusster Bewegung bessert, ist typisch für Morbus Parkinson. Beim essentiellen Tremor hingegen beginnt das Zittern erst bei Aktivitäten wie Schreiben oder Essen und lässt im Ruhezustand nach. Auch andere Erkrankungen und Arzneimittel können Tremor auslösen. Eine genaue Diagnose erfolgt immer durch einen neurologischen Fachbefund.
Persönlichkeitsveränderungen zeigen sich häufig durch Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, depressive Verstimmung, Angstgefühle oder Halluzinationen. Auch kognitive Einbußen können hinzukommen. Die motorische Gesichtsunbeweglichkeit sollte nicht als Gefühllosigkeit oder Sturheit missverstanden werden. Bei auffälligen Änderungen sollte das behandelnde medizinische Team informiert werden.
Das Cannabisgesetz erlaubt Erwachsenen ab 18 Jahren in Deutschland den Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis in der Öffentlichkeit und 50 Gramm im privaten Raum sowie den Anbau von maximal drei Pflanzen. Mitglieder von Anbauvereinen dürfen sich täglich bis zu 25 Gramm oder monatlich 50 Gramm Cannabis aushändigen lassen. Für junge Erwachsene unter 21 Jahren gelten niedrigere Mengenbegrenzungen und ein THC‑Limit.
Morbus Parkinson ist eine komplexe, fortschreitende Erkrankung, die neben Bewegungsstörungen auch kognitive und psychische Symptome mit sich bringt. Zitternde Hände sind ein wichtiges, aber nicht alleiniges Indiz; andere Ursachen wie essentieller Tremor müssen ausgeschlossen werden. Persönlichkeitsveränderungen, Müdigkeit und depressive Symptome gehören zum Krankheitsbild und sollten mit Verständnis begegnet werden.
Die Legalisierung von Cannabis für den privaten Gebrauch eröffnet rechtliche Möglichkeiten, stellt aber keine medizinische Empfehlung dar. Der Konsum kann zu unerwünschten Wirkungen führen, insbesondere bei vorbestehenden neurologischen Erkrankungen. Seriöse Studien zu „cannabis parkinson“ sind rar und liefern keine eindeutigen Ergebnisse. Daher sollte Cannabis nur nach Rücksprache mit Ärztinnen und Ärzten genutzt werden, wenn überhaupt. Insgesamt geht es in diesem Beitrag darum, realistische Erwartungen zu vermitteln und aufzuklären, ohne Gesundheitsversprechen zu machen.
Rechtlicher Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der sachlichen Aufklärung und allgemeinen Information. Sie ersetzen weder eine ärztliche Diagnose noch eine individuelle medizinische Beratung oder Behandlung. Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie sollten stets gemeinsam mit einer qualifizierten Ärztin oder einem qualifizierten Arzt getroffen werden.
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